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Autor Thema: Forderungsanmeldung  (Gelesen 1632 mal)

Blume1985

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Forderungsanmeldung
« am: 01. Januar 2013, 15:19:49 »

Erst einmal ein frohes neues Jahr .

Habe Interessen halber eine kurze Frage. Ein Gläubiger muss bei der Forderungsanmeldung ja ein Formular ausfüllen. Wo befindet sich dieses? Bein th / Gericht? Ich rede jetzt nicht von der anneldungstabelle. Ein bekannter von nur hat folgendes Problem: Gläubiger hat Forderung angemeldet laut Tabelle ohne Delikt. Er behauptet jetzt aber er habe eine Delikthandlung angegeben und schreibt meinen Bekannten an... Von wegen er sollte sich darüber bewusst sein das die Förderung nach der Inso bestehen bleibt. Mein Bekannter ist bereits in der Wohlverhaltensperiode !!!! So das an sich keine Anmeldung / Änderung mehr möglich ist.

1) wo befindet sich die Forderungsanmeldung hat der Schuldner ein recht diese sich als Kopie geben zu lassen.
2) Gesetz den fall der TH hat die Forderung nicht richtig inklusive Vorsätzlichkeit an das Gericht geben, Schuldner würde ja auch nicht belehrt . Wer ist haftbar zu machen? Was passiert?,


Vielen dank für eure Hilfe !!!
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  • Gast
Re: Forderungsanmeldung
« Antwort #1 am: 01. Januar 2013, 18:05:22 »

Hallo, eine schnelle Hilfe bietet deinem Freund ein Einblick in die Insolvenzakte beim Insolvenzgericht. Danach ist erst ersichtlich, was wann von wem und wie angemeldet wurde...alles andere wäre jetzt ersteinmal reine Spekulation.

Also am besten mit Personalausweis zum Gericht und die Akten studieren...sollte etwas unstimmig sein, mit dem Rechtspfleger sprechen...meistens sind die so nett und kopieren dir die benötigten Unterlagen.

Meines Erachtens ist es ein Versäumnis des Gläubigers, wenn er seine angemeldeten Forderungen nicht selbstständig überprüft hat.
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