"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Nebenkostenabrechnung  (Gelesen 1442 mal)

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
Nebenkostenabrechnung
« am: 16. Mai 2011, 19:40:09 »

Hallo in die Runde!
Ich hab schon alles gelesen, was ich finden konnte, aber keine 100%ige Sicherheit!
1.Geht das Betriebskosten-Guthaben des Vermieters komplett an den IV oder nur umgerechnet auf die Monate
ab Insolvenzeröffnung.
2.Wenn mein Mann und ich gemeinsam die Miete zahlen, dürfen wir dann halbieren?
3. Muß der Vermieter den IV informieren oder ist das mein Part?
Danke für die Antworten!!!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nebenkostenabrechnung
« Antwort #1 am: 16. Mai 2011, 19:54:34 »

zu1.) komplett im lfd Verfahren an den IV/TH; in der WVP an Sie
zu2.) ja; entsprechend beim Gericht beantragen / mitteilen
zu3.) Nein der Vermieter muß nicht informieren; Sie ja aber nur im laufenden Verfahren.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz