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Autor Thema: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?  (Gelesen 7724 mal)

Obelix123

  • Gast
Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« am: 13. November 2011, 11:30:20 »

Hallo an alle !

Mein Name ist Tom, bin 37 Jahre jung und bin in der Privaten Insolvenz. Eröffnet wurde diese am 2.1.2009

Der Schlussverteilung wurde zugestimmt und der Schlusstermin ist am 17.01.2012. Ich habe mehrere Gläubiger (ca 10) Es geht um eine Summe von über 14000 Euro die angemeldet wurden.

Da ich nun geerbt habe mit meiner Schwester, habe ich meinen Insolvenzberater bescheid gegeben, das ich meine InSo sofort wenn das Geld auf meinem Konto eingegangen ist, dieses an Ihn überweisen möchte. Das habe ich nun mitlerweile auch getan. Die 14000 sind bezahlt.

Kann mir jetzt noch was negatives passieren ? Mein InSoverwalter sagte mir nur, das nun alle Gläubiger angeschrieben werden, ob diese noch zusätzliche Forderungen gegen mich haben ..... ich denke er meint evtl anfallende Zinsen oder ähnliches ? Das InSogericht bestätigte dies mir und wies mich darauf hin,das diese das noch eineml machen (alle Gläubiger fragen ob noch andere Forderungen gegen mich bestehen)

Sitze nur hier auf heißen Kohlen, weil ich nur wissen möchte ob mir da einer quer schlagen kann, mein Insoverwealter sagte, das sowas ganz ganz selten passieren würde, das da einer querschlagen würde.

Habe mir auch ein neues Auto bestellt (habe meinen InSoverwalter gefragt, der meinte "Es wäre kein Problem") ich sollte aber das Auto nicht SOFORT auf mich anmelden (wegen dem Verwaltungsakt, der würde was dauern), sondern auf jemand anderes (meine Freundin mit der ich zusammen lebe). Dies werde ich auch so machen.

Mein altes Auto ist 13 Jahre alt (ist auch auf meine Freundin zugelassen) ist aber nun am ende seiner Lebensdauer. Da ich Herzkrank bin und von Arzt zu Arzt muß... bin ich auf ein Auto angeweisen.

Ich hoffe mir keann einer oder mehrer eine klare Antwort geben. Mir sagte zwar mein Insoverwalter das da NORMALERWEISE nichts mehr kommen könne, aber ich kenne mein Glück ja...

In diesem Sinne wünsche ich euch allen einen schönen Sonntag und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Tommi
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Obelix123

  • Gast
Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #1 am: 13. November 2011, 13:12:26 »

Hat keiner eine Antwort ? Ich weiß, bin was zu schnell, aber bin halt was neben der Spur  :sad: Meine ELtern sind innerhalb eines Jahres verstorben, das mit 61 und 62 Jahren dann die InSo am laufen,manchmal möchte ich mich ins Auto setzen und gegen einen Baum fahren  :heulen: :cry:
« Letzte Änderung: 13. November 2011, 13:15:09 von Obelix123 »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #2 am: 13. November 2011, 13:38:05 »

Sei nicht ungeduldig. Der Insoverwalter hat recht. Natürlich müssen die Gläubiger noch angehört werden und man muss denen auch die Zeit geben, dabei sind 4 bis 8 Wochen die Zeit, die es braucht, bis alles erledigt ist. Was sollte passieren? Die Gläubiger stellen vielleicht noch fest, dass Zinsen in einer geringen Höhe noch nachgefordert werden können. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist, im Vergleich zu dem, was bisher als Forderungen auf dem Tisch lag, Pipifax. Also, ruhig Blut.
Es kann auch keine Anträge geben, die RSB zu versagen, wenn alle Insolvenzgläubiger bezahlt sind.

Bei aller Trauer um die plötzlich verstorbenen Eltern ist eine schuldenfreie Zukunft in Aussicht. Dahin den Blick zu richten ist jetzt angesagt.
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Obelix123

  • Gast
Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #3 am: 13. November 2011, 14:01:24 »

Danke für deine Antwort  :thumbup:
Wie mache ich das dann mit der RSB ? Macht das mein InSoverwalter ? ODer muss ich den Antrag dann machen ?

lg Tommi
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Der_Alte

  • Gast
Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #4 am: 13. November 2011, 14:45:16 »

Wenn alles bezahlt ist, also alle Forderungen, der Treuhänder und die Gerichtskosten, kann man den Antrag bei Gericht stellen. Muss man auch selbst tun. Der Treuhänder und die Gläubiger (ja, schon wieder die) werden nochmals um Stellungnahme gebeten. So nach acht bis zehn Wochen kann man dann mit der RSB rechnen und ist gegen alle Forderungen aus der Zeit vor dem Antrag gewappnet. Das ist deshalb wichtig, weil ja ein Gläubiger vergessen haben könnte, eine Forderung anzumelden.
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Obelix123

  • Gast
Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #5 am: 13. November 2011, 15:19:29 »

Ist es denn schon vorgekommen das einem nach der Zahlung der kompletten InSo die RSB verweigert wurde ?
Kann ja nicht sein sowas. Wenn ALLES INCL Gerichtskosten bezahlt ist, oder ? Incl aller Gerichtskosten und Treuhänderkosten beläuft sich meine InSo auf 14277 euro. Die habe ich ja gelöhnt  :dntknw:

Was passiert dann ? Habe deinen Satz nicht ganz verstanden. Was ist wenn Gläubiger keine Vorderungen angemeldet haben und dann ankommen wenn die InSo vorbei ist ? Was ist wenn es keine RSB gibt und es kommen Gläubiger an die wieder Geld haben wollen ? Fängt das gepfände dann schon wieder von vorne an ? Das kann ja nicht sein, das ich wegen dem Mist in die InSo gehe und dann der dreck wieder von vorne anfängt, oder ?  :sad:

lg Tommi
« Letzte Änderung: 13. November 2011, 15:23:23 von Obelix123 »
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Feuerwald

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #6 am: 13. November 2011, 17:58:08 »

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten

a) Sie stellen im sog. Schlusstermin einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB.
b) Sie stellen einen Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes, dann aber ohne RSB.

Damit es keine bösen Überraschungen mit Gläubigern geben kann, die sich im Insolvenzverfahren nicht beteiligt haben, wäre der sicherste Weg gem. Punkt  a) zu verfahren.

Haben keine Insolvenzgläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung bereits im Schlußtermin erteilt werden, sofern er belegt, daß die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind

Entsprechendes gilt für den Fall, daß Insolvenzgläubiger ihre Forderungen im Verfahren angemeldet haben und sogar diese vorzeitig vollständig befriedigt worden sind

(BGH, Beschluss vom 17. 3. 2005 - IX ZB 214/04)
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Obelix123

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #7 am: 13. November 2011, 18:06:50 »

Hallo !

Der Schlusstermin ist erst im Januar,bin leider nicht der herllste da oben  :whistle:
Also muss ich einen Antrag machen bei Punkt A ? Und die Gläubiger entscheiden dann obs Punkt a oder b gemacht wird ?
Das ich die Restschuldbefreiung WILL, ist klar, aber was passiert mir falls ich doch KEINE erhalte ? Welche Gründe wären diese???

lg Tommi
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Achdujeh

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #8 am: 13. November 2011, 18:20:40 »

Ist es denn schon vorgekommen das einem nach der Zahlung der kompletten InSo die RSB verweigert wurde ?
Natürlich könnte sowas passieren, jedenfalls theoretisch, irgendwie. Aber warum sollte man sich davor ängstigen, wenn man doch durch Geldzahlungen eine echte Schuldentilgung erreicht?

Wenn die Schulden real bezahlt worden sind, ist das doch eine viel bessere Restschuldbefreiung! Dann braucht man keinen Beschluss eines Insolvenzgerichtes mehr.

Oder lauern irgendwo noch Schulden, die bei der Insolvenz nicht angegeben worden sind? Die würden ohne RSB durch das Gericht dann tatsächlich noch bestehen und die Gläubiger könnten vollstrecken.

Bei einem korrekt ausgefüllten Insolvenzantrag sollte das allerdings nicht möglich sein.

FG Achdujeh



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Feuerwald

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #9 am: 13. November 2011, 18:22:20 »

"Und die Gläubiger entscheiden dann obs Punkt a oder b gemacht wird ?"

Nicht die Gläubiger bestimmen,  S i e  stellen Anträge. Entweder im sog. Schusterin auf Erteilung der vorzeitigen RSB oder auf Einstellung des Insolvenzverfahrens (bereits vor dem Schusterin), dann aber ohne RSB.

Die Frage ist also, was  S i e  bereits bewusst oder unbewusst beantragt haben (das ist nicht ganz klar zu erkennen).

Wenn es keine vorzeitige RSB gibt, weil das Insolvenzverfahren vor dem Schusterin eingestellt wird, können Gläubiger, die nicht im Insolvenzverfahren festgestellt bzw. befriedigt wurden, später wieder Forderungen gegen Sie gellend machen. 

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Obelix123

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #10 am: 13. November 2011, 18:32:26 »

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen:

 

Über das Vermögen

 

des Thomas, geboren 19, Adresse

 

wurde am 05.01.2009, 13:34 Uhr Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Treuhänder (§ 313 InsO): Rechtsanwalt Dr.

 

Anmeldefrist: 05.04.2009.

Die Prüfung der angemeldeten Forderung erfolgt im

 

im schriftlichen Verfahren

 

(§ 5 Abs. 2 InsO).

 

 

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden werden spätestens ab dem 22.08.2009 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln ausliegen.

 

Der Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin (§ 29 Abs. 1 Ziffer 2 InsO) entspricht, ist

 

Dienstag, der 22.09.2009.

 

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

 

Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.

 

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldners im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.

 
Köln, 05.01.2009



 
Wie es oben steht, habe ich direkt beim Antrag auf meine InSo die RSB beantragt
 
Die Ursprüngliche Summer der aller Gläubiger waren 25000 euro, dieses wurde aber per quotenermittlung der Schuldnerberatung auf 14000 runtergehandelt, leider wollten über die Hälfte der Gläubiger da nicht mitziehen und verweigerten mir die außergerichtliche Einigung. Also musste ich mit den 14000 euro in die InSo gehen
 

 

« Letzte Änderung: 13. November 2011, 18:46:13 von Obelix123 »
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Obelix123

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #11 am: 13. November 2011, 19:26:56 »

Ist es denn schon vorgekommen das einem nach der Zahlung der kompletten InSo die RSB verweigert wurde ?
Natürlich könnte sowas passieren, jedenfalls theoretisch, irgendwie. Aber warum sollte man sich davor ängstigen, wenn man doch durch Geldzahlungen eine echte Schuldentilgung erreicht?

Wenn die Schulden real bezahlt worden sind, ist das doch eine viel bessere Restschuldbefreiung! Dann braucht man keinen Beschluss eines Insolvenzgerichtes mehr.

Oder lauern irgendwo noch Schulden, die bei der Insolvenz nicht angegeben worden sind? Die würden ohne RSB durch das Gericht dann tatsächlich noch bestehen und die Gläubiger könnten vollstrecken.

Bei einem korrekt ausgefüllten Insolvenzantrag sollte das allerdings nicht möglich sein.

FG Achdujeh




Vor knapp einem Jahr wollten noch 3 Gläubiger Geld von mir haben. Diese Schulden wurden VOR der Eröffnung der Privaten inSo gemacht. Diese 3 wurden aber nicht in die Gläubigerliste aufgenommen, da ich diese vergessen hatte. Habe den 3 Gläubigern dann mitgeteilt, das ich in der InSo stecke seit Januar 2009 und habe das auch noch meinem InSoverwalter gesagt, das 3 Gläubiger Geld wollen. Er hat das ganze dann auch übernommen und sich mit den 3 Gläubigern in Verbindung gesetzt. seit dem habe ich nichts mehr von den 3 Gläubigern gehört. Diese hatten wohl pech, weil diese nicht Informiert wurden das ich in der InSo bin. Oder haben diese 3 nun auch ihre Forderungen gemacht ? Im Internet habe ich nichts gesehen (insolvenzbekanntmachungen.de)

Habe auch keine Post vom InSogericht erhalten das 3 weitere Gläubiger da ihre Forderungen angemeldet hätten, nix. Mein InSoverwalter meinte das die wohl pech gehabt hätten mit dem Geld  :dntknw:


lg Tommi
« Letzte Änderung: 13. November 2011, 19:28:41 von Obelix123 »
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Obelix123

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #12 am: 13. November 2011, 20:06:14 »

"Und die Gläubiger entscheiden dann obs Punkt a oder b gemacht wird ?"

Nicht die Gläubiger bestimmen,  S i e  stellen Anträge. Entweder im sog. Schusterin auf Erteilung der vorzeitigen RSB oder auf Einstellung des Insolvenzverfahrens (bereits vor dem Schusterin), dann aber ohne RSB.

Die Frage ist also, was  S i e  bereits bewusst oder unbewusst beantragt haben (das ist nicht ganz klar zu erkennen).

Wenn es keine vorzeitige RSB gibt, weil das Insolvenzverfahren vor dem Schusterin eingestellt wird, können Gläubiger, die nicht im Insolvenzverfahren festgestellt bzw. befriedigt wurden, später wieder Forderungen gegen Sie gellend machen. 


Ja soll ich denn warten bis nach dem Schlusstermin wegen der RSB ? Ich verstehe leider nur Bahnhof  :rougi: also wenn ich VOR demSchlusstermin den ANTRAG mache bekomme ich die RSB und wenn ichs nach dem Termin mache dann nicht ? Bitte erkläre es für nen DUMMEN  :sad:
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Der_Alte

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #13 am: 13. November 2011, 21:08:17 »

Sie stellen im Schlusstermin einen Antrag auf vorzeitige RSB, solange ist das ja nicht mehr hin. Sie können das eventuell auch schon vorher tun, sprechen Sie am Besten mit dem Treuhänder darüber. Zu dem RSB-Antrag wird das Gericht die (Tabellen)Gläubiger, also nur die, die Forderungen angemeldet haben anhören. Da die Gläubiger allerdings befriedigt sind, gibt es keine Versagensgründe. Deshalb wird das Gericht dem Antrag stattgeben.

@achdujeh:
RSB sollte immer beantragt werden, weil die vorzeitige RSB auch beantragt werden kann, wenn nur die Gläubiger, die zur Tabelle gemeldet haben, befriedigt werden müssen. Sollte es weitere Gläubiger geben und man hätte keine RSB beantragt, könnten die nach Ende des Verfahrens ihre Forderungen noch weiter verfolgen.
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Obelix123

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #14 am: 13. November 2011, 21:15:08 »

Danke der Alte, alles klar, da ichja die RSB mit der InSo eröffnung eingereicht habe und diese auch vom InSogericht mir bestatigt wurde, können also die 3 Gläubiger die noch Geld von mir wollten, nichts mehr von mir bekommen ? Habe das mal durchgerechnet, das ist eine Summe von ca 1000 euro, da ich nicht unsozial sein möchte,wäre ich bereit diese Geld an die 3 Gläubiger NACH der InSo zu zahlen, oder wäre das falsch ? Wie gesagt, ich habe MIST gebaut und stehe dafür gerade


lg Thomas
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Der_Alte

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #15 am: 13. November 2011, 21:16:13 »

Nein, dass ist sogar sehr löblich.
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Achdujeh

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #16 am: 13. November 2011, 21:27:27 »

@achdujeh:
RSB sollte immer beantragt werden, weil die vorzeitige RSB auch beantragt werden kann, wenn nur die Gläubiger, die zur Tabelle gemeldet haben, befriedigt werden müssen. Sollte es weitere Gläubiger geben und man hätte keine RSB beantragt, könnten die nach Ende des Verfahrens ihre Forderungen noch weiter verfolgen.
So hatte ich das ja auch im Prinzip geschrieben. Beim TE geht es ja aber wohl auch sehr um die Angst, was alles passieren kann, wenn er durch irgendwelche Unwahrscheinlichkeiten seine vorzeitige RSB nicht bekommt. Und das dürfte, jedenfalls wenn beim Inso-Antrag nicht zu vergesslich gearbeitet worden ist, eben nicht allzuviel sein. Ich unterstelle dabei einfach mal, dass seine Hauptgläubiger bereits befriedigt sind.

wäre nun mal kein Weltuntergang, sondern eben maximal, dass Gläubiger
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Obelix123

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #17 am: 13. November 2011, 21:37:43 »

Ja es waren 3 Gläubiger die wohl vergessen wurden, aber wie gesagt habe von denen nix mehr gehört, mein InSoverwalter hat ja mit den 3 komuniziert....... na gut dann werde ich NACH der InSo die 3 Gläubiger auch befriedigen.

Alle Gläubiger sind jetzt befriedigt, die in meiner InSo sind, das stimmt. Das wurde ja mit der Zahlung die ich geleistet habe erledigt.
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Feuerwald

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #18 am: 14. November 2011, 11:19:15 »

... Die Ursprüngliche Summer der aller Gläubiger waren 25000 euro, dieses wurde aber per quotenermittlung der Schuldnerberatung auf 14000 runtergehandelt, leider wollten über die Hälfte der Gläubiger da nicht mitziehen und verweigerten mir die außergerichtliche Einigung. Also musste ich mit den 14000 euro in die InSo gehen...
 

-> erklären Sie mal wie das zu verstehen ist?
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Obelix123

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Re: Private Insolvenz bezahlt, was kann noch kommen ?
« Antwort #19 am: 14. November 2011, 11:51:10 »

Die Schulden im ursprünglichem Sinne waren 25000 euro. Ich bin damit zur Schuldnerberatung (Caritas) gegangen, diese hat sich mit allen Gläubigern in verbindung gesetzt und bot diesen einen außergerichtlichen Schuldenregulierungsplan an. In dem sollte ich 6 Jahre Geld ansparen und dieses würde dann von der Caritas an die Gläubiger ausgeschüttet werden, leider wollten dies über die hälfte aller Gläubiger nicht und somit musste ich in die Private InSo gehen. Diese beläuft sich auf 14277 euro incl aller Kosten. Alle Gläubiger haben auch nicht ihre Forderungen angemeldet, so wie ich das in Erinnerung habe. Und diese 3 nachzügler die ich oben genannt habe, na von dennen hae ich dann auch nichts mehr gehört, nachdem sich mein Insoverwalter sich mit denen "unterhalten" hat
Das mit dem runterhandeln habe ich komplett falsch gemeint, sorry :whistle:
Aber wie geschrieben, haben nicht ALLE Gläubiger ihre Forderungen angemeldet in der InSo, deswegen brauche ich unbedingt die RSB, da ich ja alle Gläubiger die in der Liste stehen befriedigt habe durch zahlung der 14277 euro, hoffe ich das sich die sache nun damit erledigt hat.

Die anderen Gläubiger die das wohl verpennt haben kann ich nicht bedienen. Das sind dann ja nochmal 11000 euro und diese kann ich nicht mehr aufbringen

PS Mein Insoverwalter und im WWW hat mir geflüstert das WENN einer seine Forderungen NICHT anmeldet hat er pech gehabt, Gläubiger sollten gewisse seiten im WWW und Tageszeitungen im Auge behalten was passiert, dort und im WWW werden insolfenzbekanntmachungen gemacht, wer das übersieht, so mein InSoverwalter geht leer aus

lg Tommie
« Letzte Änderung: 14. November 2011, 20:05:37 von Obelix123 »
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