Hallo paps,
danke für die Antwort.
Das mit den "Trollen" weiß ich nur zu gut, denn ich habe selber jahrelang ein Forum moderiert, daher hatte ich in dem Falle zwei Ohren, einfach nur gehofft, dass sich weitere Leser dann nicht abschrecken lassen (auf das andere Forum bezogen).
Hier hab ich bis jetzt noch nichts gefunden, was ich gemeldet hätte, finde sowohl die Melden als auch Danken- Funktion total gut ;-)
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Zu meiner Situation:
Vorweg: Ich habe die Fragen alle noch einmal zusammen geschrieben, damit hier alles auf dem Haufen ist. Danke noch einmal für die Antworten woanders ;-).
Der PKW ist dem Amt zurück zu geben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, haben Sie ganz richtig erkannt. Der Vertrag läuft auf 5 Jahre, das Auto ist noch nicht bei mir (wird derzeit gerade umgebaut).
Ich bekomme keine EU- Rente, habe das Verfahren damals gelassen, weil ich es einfach nicht geschafft habe, das durchzuhalten. Meine neue Krankenkasse hatte mich dazu auch nicht mehr gezwungen, worüber ich damals sehr froh war (endlich Hilfsmittel bezahlt bekommen und nicht dafür Kredite aufnehmen müssen...).
Ich beziehe sämtliches Geld nur durch die Selbständigkeit, insofern wird es dann wohl wirklich eine Regelinsolvenz werden. Gibt es dafür auch jemanden, der mir dabei wirklich gut helfen kann (vielleicht auch Tipps per PN???). Ich bin zwar gewohnt, in meinem Leben immer wieder für mich selber zu kämpfen, merke aber doch, dass es oft viel einfacher ist mit kompetenter Hilfe an der Seite.
Wie lange wird es erfahrungsgemäß dauern, bis die Buchführung dann wieder über mich läuft? Und wie viel der Buchführung läuft dann über den TH, kann mir das derzeit noch nicht richtig vorstellen.
Mein Mann zahlt bis jetzt noch keinen Unterhalt, er zog es lieber vor, dreckige Schubladen, die nicht vorhanden sind, zu öffnen (droht mit Anzeigen wegen verschwiegenem Einkommen und dergleichen). Ich hoffe immer noch, dass er sich darauf einläßt, keinen Unterhalt zu zahlen, aber dafür die Schulden zu übernehmen. Laut meinem Familienrechtsanwalt muss ich im 12. Monat nach der Trennung den Unterhalt einklagen, weil ansonsten immer ein Monat verwirkt ist, und diese 12 Monate wollte ich ausnutzen, weil ich echt nicht unbedingt schmutzige Wäsche waschen will. Lieber frei und unterhaltslos ist meine Entscheidung.
Muss mein Mann automatisch auch in Insolvenz gehen, wenn es sich um gemeinsame Schulden handelt? Bis jetzt hieß es immer nur seitens der Schuldnerberatung, dass ich in Insolvenz gehen kann, dann irgendwann hoffentlich befreit bin, und er dennoch weiter haften muss. Wenn er dann automatisch auch in Insolvenz gehen muss, dann gestaltet sich das ganze ja viel schwieriger, als ich befürchtete...
Ich möchte halt gerne möglichst viel vorher wissen, bevor ich Entscheidungen treffe, die total unsinnig sind und / oder die ich hinterher bereue.
Danke auf jeden Fall schonmal für dies Forum, denn ich habe schon viel gelesen hier und verstanden, bzw. erfahren.
Liebe Grüße
FaR