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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nachtschichtzuschläge  (Gelesen 14077 mal)

Chrischte

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Nachtschichtzuschläge
« am: 28. Juli 2009, 09:18:08 »

Hallo. kann mir jemand meine Frage beantworten?

Wie ist es bei einem Insolvenzverfahren?

Dürfen einem die Zuschläge ( Nachtschichtzuschlag usw. )  in der Berechnung des Pfändbaren Betrages mit einberechnet werden?

Weiß da jemand bescheid?


MfG


Chrischte
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Planlos

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #1 am: 28. Juli 2009, 09:28:51 »

Hallo,

da mein Mann ausschließlich nachts arbeitet habe ich mich da schon erkundigt. Ja die Zuschläge werden mit eingerechnet. Es geht ganz normal vom Netto aus, hier wird dann alles über der Pfändungsgrenze abgetreten.

Viele Grüße Planlos
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Feuerwald

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #2 am: 28. Juli 2009, 09:31:44 »

m.E. ist ein Nacht(schicht)zulag keine Erschwerniszulage oder Mehrarbeit i.S.d. § 850a ZPO und somit pfändbar.

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rookie

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #3 am: 28. Juli 2009, 14:09:50 »

Da Nachtzulage ist leider futsch....so wie bei mir..... :neutral:

Sogar meine bezahlten Waschzeiten werden gehen an den TH........shit happens.

Besser sieht es bei Überstunden ( 50% pfändbar ) und Erschwernis aus.....
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benkenobi68

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #4 am: 28. Juli 2009, 22:09:07 »

Hallo Leute,

die Pfändbarkeit der Nachtschichtzuschläge ergibt sich aus der Literatur. Hierzu wird von Gläubigern und Arbeitgebern meist auf ein Urteil des LAG Frankfurt/ Main aus dem Jahr 1988 verwiesen (Zöller ZPO §850a Nr.3 Rn10).

Soweit die tägliche Praxis.

Da ich selbst in Schichtarbeit arbeite, stank mir das und ich habe mal ein wenig geblättert.  :biggrin: Die Argumentation würde den Rahmen hier sprengen, daher verweise ich darauf, dass ich zur Zeit einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Hannover in der hand halte, der zwar noch nicht rechtswirksam ist, aber dennoch eine gewisse Richtung aufweist. :smoke:

Tenor: "Nacht- und Schichtarbeit ist eine erschwerte Arbeit, weil die Arbeitszeit in sich eine zusätzliche Belastung zur normalen Arbeit für den Arbeitnehmer darstellt."  Dieser Teil des Gehalts sei unpfändbar :juchu: Ein kleiner Wermuthstropfen ist aber noch dabei... Ich bekomme die Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung und das hat das Gericht auch berücksichtigt. :dntknw:

wer nun Beschwerde gegen den Beschluß einlegte, war nicht etwa der Gläubiger, sondern mein Dienstherr, das Land Niedersachsen.  :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:

Die Begründung war haarsträubend, man bemühte Rechtsgeschichte bis 1926 und wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen.  :nono: Scheinbar steckt doch etwas dahinter und man kann mit geschickter Argumentation etwas erreichen. Denn auf das Land Niedersachsen könnte möglicherweise hier Schadenersatzforderungen in bislang unbekannter Höhe zukommen...  :whistle:

Mal sehen, was daraus wird. Dadurch dass ich nun am OVG Lüneburg kämpfen muss, benötige einen Rechtsanwalt, mal sehen, was der daraus macht.

Lieben Gruß und viel Hoffnung

JU

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paps

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #5 am: 28. Juli 2009, 23:22:57 »

mir erschließt sich jetzt noch nicht ganz, wie Sie den Bogen zu einer eindeutig im Zusammenhang mit Schmutz stehenden Gesetzesaussage schaffen.
850aZPO ... sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen

Wo bitte schön ist bei einer Nachtschicht die Erschwerniss?
« Letzte Änderung: 28. Juli 2009, 23:24:49 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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benkenobi68

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #6 am: 29. Juli 2009, 10:17:41 »

Hallo Paps,

der Einstieg in die Materie gelang mir über die Tatsache, dass ich die Leistung der Schichtzuschläge über die  Erschwerniszulagenverordnung bekomme. Und wenn "Erschwerniszulagen" unpfändbar sind, müssten es Geldleistungen nach der "Erschwerniszulagenverordnung" schon per nomine sein.

Zusammen mit dem Urteil des LAG FFM aus 1988 habe ich mich dann ein wenig an die Arbeit gemacht.

Dort heisst es unter anderem sinngemäß: "...Nachtzuschläge sind nur dann unpfändbar, wenn die eine tatsächliche Erschwernis und keine unbequeme Arbeitszeit abgelten..." Darauf bezieht sich die Literatur und die Rechtssprechung. Den Passus sinngemäß: "... andere Tatsachen, dass es möglicherweise doch eine Erschwernis ist, wurden nicht vorgetragen..." beachten nur die Wenigsten.  Insofern hat das Urteil eine Hintertür.

Ich habe dann im Antrag im wesentlichen folgendes vorgebracht:

1. OVG Urteil aus Lüneburg(2008): "... Dienst zu ungünstigen Zeiten gelten eine tatsächliche Erschwernis des Amtsinhabers ab ... "
2. BVerfGE aus 91: "... Nachtarbeit ist für alle Menschen schädlich..." (Hier ging es allerdings um das Nachtarbeitsverbot für Frauen)
3. DIN EN ISO 10075:2-2000: "... Schichtarbeit erfordert besondere Antrengungen des Operators, um Probleme der 'schwankenden' Leistung, der physiologischenund sozialen Synchronisation zu bewältigen..."
4. Fachaufsatz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die Punkt 2 und 3 aufnimmt...

Insofern wurden reichlich aktuelle Tatsachen vorgebracht, die doch auf eine tatsächliche Erschwernis hindeuten.

Und zu deiner Frage am Anfang.... auch wenn es etwas anmaßend klingt:

Du hast noch nie über Jahre in einem Schichtsystem gearbeitet, oder? Frag mal Notärzte oder Krankenschwestern, Frag Polizeibeamte oder Feuerwehrleute, Frag Bandarbeiter, die nachts über Stunden stumpfsinnige Arbeiten an Maschinen verrichten müssen, ob Nachtdienst ein lockerer Job ist. Es gibt Menschen, denen macht das wenig aus. Aber es gibt Menschen, die kämpfen jeden Tag damit.... und ihre einzige Alternative wäre sonst die Arbeitslosigkeit.

Verzeih den persönlichen Affront, aber diese Argumentation wollten die Sesselfurzer aus meiner Bezügestelle auch vorbringen.

Lieben Gruß und einen sonnigen Tag

JU



 
« Letzte Änderung: 29. Juli 2009, 10:27:17 von benkenobi68 »
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Planlos

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #7 am: 29. Juli 2009, 12:34:38 »

Oh das ist spannend, bitte hier unbedingt über den weiteren Verlauf berichten. Ich sehe an meinem Mann auch täglich, wie fertig Nachtschicht macht. Samstag Sonntag schön einen Tagdienst schieben und Montag Abend schon wieder zur Nachtschicht, ganz prima...  :angry:
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paps

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #8 am: 29. Juli 2009, 18:30:21 »

Ich nehm´s nicht übel.

Auch wenn man es nicht glauben mag, bevor ich 1990 bei einer Versicherung annfing, mußte ich ja irgendwie 15 Jahre was anderes gemacht haben.  :whistle:

Da ich Landmaschienenschlosser gelernt und als solcher in einem Werk zur Herstellung von eben solchen gearbeitet habe, weiss ich sehr wohl, was Schichtarbeit bedeutet.
Allerdings fiel es mir damals im jugendlichen Alter nicht besonders schwer.
Es war ja sowieso die Uhrzeit, in der man unterwegs war.
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benkenobi68

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #9 am: 29. Juli 2009, 18:43:42 »

Hallo Paps,

ich gebe Dir/Ihnen recht, im jugendlichen Alter ist das alles nicht so dramatisch. Ich habe im Alter von knapp 30 damit angefangen, da fiel es mir auch leichter.

Für viele ist es nach Jahren eine echte Tortour. Und mit steigendem Alter wird es immer schwerer. Ich habe glücklicherweise noch nicht die Probleme wie andere. Ich schlafe nach einer Nachtschicht innerhalb von 30min ein, ich höre die Kinder nicht, wenn sie morgens zur Schule gehen, etc. obwohl wir zu fünft auf 85qm leben...

Trotzdem schlaucht es....

Aber wie gesagt, ich bleibe dran, denn ich denke, dass Schichtarbeit eine Erschwernis ist und dementsprechend auch behandelt werden soll.

Übrigens, der zweite HInweis im Zöller - ZPO bezieht sich auf 1952. Da sieht man mal wie alt das Vollstreckungsrecht ist und wie unzeitgemäß es teilweise ist.

Gruß JU
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benkenobi68

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #10 am: 29. Juli 2009, 18:45:17 »

@planlos....

ich vergaß: Nimm einmal die Argumentaion auf, sprich mit deinem Treuhänder oder gehe zu einem Anwalt deines Vertrauens und versuche da was....

Vielleicht muss man nur was in Bewegung setzen.

Gruß JU
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Planlos

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #11 am: 30. Juli 2009, 09:47:06 »

Noch haben wir ja keinen TH und derzeit wird mein Mann ja noch nicht gepfändet. Ich will mich nur schon vorher bestmöglich informieren. Die Pfändung wird so in einem Monat beginnen.

Allerdings sehe ich hier schon die Schwierigkeit bei uns, dass es eben laut Tarifvertrag im Wachgewerbe diesen Nachtzuschlag gibt. Mir wäre nicht bekannt, das es in unseren Falle die Leistung der Schichtzuschläge über die  Erschwerniszulagenverordnung gibt. Das ist wohl nur im öffentlichen Dienst so schätze ich.

Aber ich werde mal versuchen, da mehr zu erfahren mit Deinen Ansätzen als Grundlage!

LG Planlos
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benkenobi68

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #12 am: 30. Juli 2009, 23:42:39 »

Hallo Planlos,

das ist ja richtig autsch.... bei dem Urteil des LAG FFM aus 1988 geht es tatsächlich um einen Tarifvertrag für das Wachgewerbe aus Hessen. Könnte sich als Problem herausstellen.

Die EZulVO gilt meines Wissens ausschliesslich für Beamte, Soldaten und Richter.

Ihr solltet Euch einen Pfiffigen Anwalt nehmen und dem mal meine Idee (wie gesagt, da ist noch nichts rechtskräftig) vorlegen.

Folgende Links kann ich Dir dazu senden (Sind meine Quellen für den Antrag)

Anlage 4: Urteilstext zum Urteil LAG Frankfurt/Main vom 25.11.88 – Az.: 13 Sa 359/88
Anlage 5: Urteilsauszug zu OVG Lüneburg vom 24.01.2008 – Az.: 5 LA 406/03
Anlage 6: Leitsatz zum Urteil vom BVerfG vom 28.01.1992 – Az.: 1 BVR 1025/82
Anlage 7: Auszug aus der DIN EN ISO 10075-2:2000
Anlage 8: Fachaufsatz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Fr. Dr. Beate Beermann)

Die Anlagen 5-8 kannst Du online bekommen. Musst nur etwa googeln....
Anlage 4 kannst Du online beim LAG FFM bestellen. Kosten ca. 5 Euro.

Damit kann man eine Menge anfangen

Gruß JU
 
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benkenobi68

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Re: Nachtschichtzuschläge
« Antwort #13 am: 21. Januar 2010, 18:06:18 »

Hallo meine Lieben....

inzwischen ist eine Menge Zeit vergangen und ich habe ein Urteil vom OVG in Lüneburg 5ME 186/09.

Es hilft auch ein wenig zu googlen "Pfändbarkeit, Erschwerniszulage" reicht da. Unter den Links erscheint ein PDF von Kohlhammer. das ist das Urteil in meiner Sache.

Quintessenz: Mein Arbeitgeber (Land Niedersachsen) rechnet seit April 2009 (teilweise rückwirkend) die

  • Schichtzulage
  • Feiertagszuschläge
  • Sonntagszuschläge
  • Nachtzuschläge
  • etc.
aus meinen pfändbaren Bezügen heraus. :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu:

Allerdings bezieht sich die Begründung des Urteils eher auf die "Erschwerniszulagenverordnung" als auf die tatsächliche Erschwernis.

Ich kann aber jedem im Schichtdienst nur raten, evtl. meine Argumentation oben aufzunehmen und in seine Richtung zu argumentieren.

Schichtarbeit ist eine Erschwernis....

Lieben GRuß

JU
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