"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Inso-Verfahren abgelehnt  (Gelesen 1927 mal)

waldi

Inso-Verfahren abgelehnt
« am: 20. Februar 2010, 19:26:50 »

Hallo Leute, folgender Fall:

Im November 2008 wurde ein im Nov. 2007 gestellter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Vorausgegangen war die Zurückweisung des Stundungsantrages (aufgrund fehlender Mitwirkung).

Nun haben wir einen neuen Antrag gestellt, der als unzulässig deklariert wird. Begründung:

"... dass erst mit Ablauf von 3 Jahren ab Datum des Abweisungsbeschlusses in analoger Anwendung des §290 Abs.1 Nr.3 (INSO) ein Rechtschutzbedürfnis für ihren (neuen) Antrag gesehen wird."

Das verstehe ich nicht. Kann mir da einer helfen? In diesem §-Absatz steht was von 10 Jahren ...


Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Inso-Verfahren abgelehnt
« Antwort #1 am: 21. Februar 2010, 10:09:14 »

03.12.2009, IX ZB 89/09   
Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe neue Forderungen gegen ihn begründet worden sind (Fortführung von BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, z.V. in BGHZ bestimmt).
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz