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Autor Thema: Privatinsolvenz  (Gelesen 1837 mal)

Amina

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Privatinsolvenz
« am: 01. Dezember 2012, 08:24:48 »

Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich muss in die Privatinsolvenz gehen, Termin beim Anwalt für die außergerichtliche Einigung steht Ende Januar an.
Jetzt meine Frage: Ich habe mir letztes Jahr ein Handy über O2 geholt, dass mir abhanden (gestohlen) gekommen ist, dafür zahle ich 22,50 im Monat. Als dann meine Vertragsverlängerung anstand, konnte ich mir erneut ein Handy über O2 holen, dass ebenfalls 22,50 Euro im Monat kostet. Was ich zum damaligen Zeitpunkt nicht wusse, dass das Handy mit der Vertragsverlängerung seperat mit einem Kaufvertrag abgeschlossen wurde, also wie ein Kreditvertrag. Mein Anwalt meinte, dass wenn er den Antrag auf eine außergerichtliche Einigung stellt, ich die Handys nicht weiterhin zahlen darf, sondern nur noch die Handyrechnung, da die ja seperat läuft. Mein Problem ist jetz, dass ich bis zur außergerichtlichen Einigung nicht den kompletten Betrag für beide Handys aufbringen kann. Wenn ich die Raten jetzt einstelle, fordert O2 die beiden Handys zurück? Obwohl die Hälfte bereits bezahlt wurde? Was mache ich dann? Das eine Handy habe ich ja nicht mehr? Verhält sich das wie bei einem Ratenkauf bei Otto zum Beispiel?
Ich weiss es war blöd oder naiv das zweite Handy zu holen, aber ich dachte da die Rate so niedrig ist, kann ich die weiterhin bezahlen, dass das nicht möglich ist, hat mein Anwalt mir erst viel später gesagt. Ich hatte vor dem Handykauf mit ihm noch gesprochen, ob es möglich wäre, er meinte dann, wenn es zusammen mit meiner Vertragsverlängerung passiert, dann ja, da ich während der Insolvenz keine Möglichkeit mehr habe. Jetzt ist es wieder andersrum. Die Privatinsolvenz ist notwendig, ich kann sie auch nicht mehr länger hinausziehen.
Eine Frage hätte ich noch: Ich bin jetzt bei der Norisbank, aber da die zur Onlinebank umgewandelt wurde, wollte ich zur Volksbank, damit ich einen direkten Berater habe. Bekommt man bei der Volksbank ein Konto wenn man in die Privatinsolvenz geht?

Wäre super wenn ich mir helfen könntet.

Lg Amina
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2012, 10:17:38 »

Wenn Ihnen das erste Telefon gestohlen wurde, haben Sie hoffentlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Wenn ja, teilen Sie O2 mit, dass das Handy gestohlen wurde und das Aktenzeichen der Polizei. Dann kann O2 die Rückgabe nicht mehr verlangen.
Die dafür noch laufenden Kosten sind eine Insolvenzforderung, die Sie nicht mehr begleichen müssen.
Der andere, laufende Vertrag wird ggf. von O2 bei Anzeige der Insolvenz gekündigt und Sie müssen das Telefon zurückgeben. Anders als Ihr Anwalt meint, wird aber vermutlich nicht nur der Vertrag für das in Raten gekaufte Telefon, sondern insgesamt der Kartenvertrag gekündigt werden.

Sie können sich rechtzeitig um ein anderes Telefon bemühen und müssen in der Insolvenz vermutlich auf einen Prepaid-Anschluss umsteigen. Die sind heute aber auch schon so gut, dass es keinen wesentlichen Unterschied macht. Und die Rufnummernmitnahme geht teilweise auch.
Gespeichert
 
 

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