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Autor Thema: Privatinsolvenz - Arbeiten in Spanien  (Gelesen 1796 mal)

markmark77

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Privatinsolvenz - Arbeiten in Spanien
« am: 15. April 2014, 22:23:45 »

Hallo,

ich bin ja nunmal neu hier und habe auch schon über die Suchfunktion mein Thema gesucht. Der gefundene Eintrag ist von 2009, deswegen eröffne ich mal was neues.

Folgende Frage:
Ich bin in Deutschland verschuldet und habe im Januar 2013 mit Hilfe einer Schuldnerberatung Privatinsolvenz beantragt. Ich war bis zum April 2013 auch arbeitslos und lebte von ALG2. Nun hat es sich ergeben, dass ich in Spanien, genauer gesagt Gran Canaria eine Vollzeitstelle erhalten habe von der ich zumindest leben kann, kurz über der Pfändungsgrenze.

Nun zu meinem Problem, beim ersten Treffen mit der Schuldnerberaterin hatte ich schon durchblicken lassen, dass ich ggf. im Ausland ein Job finden könnte. Damals sagte mir die gute Frau, dass das innerhalb der EU kein Problem wäre. Als das ganze konkreter wurde habe ich das Thema einige Wochen später erneut erwähnt. Da wurde die gute Frau richtig ärgerlich und meinte das würde nicht gehen, nur mit deutschem Arbeitergeber etc, etc. Mein Arbeitgeber ist deutsch, aber es ist ne spanische Firma...

Meine konkrete Frage lautet somit, ist es bei deutschem Insolvenzrecht möglich im EU Ausland, genauer gesagt in Spanien zu leben und zu arbeiten, gerade wenn man vorher in GER keine Beschäftigung hatte. Ich möchte klarstellen, dass ich keine "zwielichtige" Insolvenz im Ausland durchführen möchte sondern hier auf Gran Canaria mittlerweile im Besitz eines Arbeitsvertrages, der NIE Nummer und sozialversichert bin. Auch wäre das Nachweisen meines Einkommens durch Lohnabrechnungen zu belegen.

Nun hat sich nach 3 Monaten meine "Insolvenzberaterin" gemeldet und möchte einen Termin vereinbaren zu dem ich dann Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag etc...mitbringen soll. Wie geht es dann überhaupt weiter und in welchem Zeitraum. Kann mir die Schuldnerberaterin die weiterarbeit verweigern wenn ich ihr erzähle, dass es für mich eigentlich sicher ist den Job hier auszuüben. Welche Termine folgen dann, ich kann ja auch nicht andauernd nach Deutschland fliegen.

Es wäre schön wenn hier jemand Erfahrung mit dieser Situation hätte....danke

Ich haber versucht das selbst zu recherchieren im Inet, aber die Antworten sind entweder unklar oder widersprüchlich
 
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GelberHai

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Re: Privatinsolvenz - Arbeiten in Spanien
« Antwort #1 am: 16. April 2014, 00:41:12 »

Was Ihnen die Treuhaenderin oder "Insolvenzberaterin" - wie Sie sie nennen - gesagt hat ist voelliger Kaese. :mad2: Lassen Sie sich da nicht einschuechtern. Sie will sich nur keine zusaetzliche Arbeit verschaffen. Das ist alles. Verweigern kann Sie Ihnen gar nichts und schon gar nicht vorschreiben wo und fuer wen Sie arbeiten. :nono:
Ich lebe und arbeite seit 2011 (war auch Jahr der Insolvenzeroeffnung) in Kanada und schicke meiner Treuhaenderin monatlich meine Lohnzettel und ueberweise alle drei Monate (wegen der Kosten) den kumulierten Pfaendungsbetrag. So haben meine THin und ich es abgesprochen und das klappt ohne irgendwelche Probleme schon seit zwei Jahren so.
Insolvenzgericht sowie Treuhaender muessen lediglich informiert werden, wo Sie wohnen, soll heissen, diese muessen immer wissen, wo man Sie finden kann und sobald vorhanden, die Anschrift des Arbeitgebers. Personeliche Treffen mit dem TH sind weder Vorschrift noch die Regel. Also keine Angst vor irgendwelchen Folgeterminen. Da Sie ja zukuenftig im Ausland arbeiten und Pfaendungsbetraege erwirtschaften, zwingt Sie keiner regelmaessig in Deutschland vor einem launigen TH zu erscheinen. Man kann alles auf schriftlichem Wege erledigen.
Viel Erfolg im neuen Job!
« Letzte Änderung: 17. April 2014, 00:16:45 von GelberHai »
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