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Autor Thema: Zuviel gepfändet - Rückzahlung möglich?  (Gelesen 2560 mal)

cgschmidt

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Zuviel gepfändet - Rückzahlung möglich?
« am: 17. März 2010, 11:59:22 »

Hallo,
der AG hat nach Eingang von offengelegten Forderungen im Februar 2009 gepfändet, ohne mir genau mitzuteilen, nach welchen Kriterien. Das einzige war, dass bis zur endgültigen Festsetzung der Pfändungsbeträge die einbehaltenen Gelder nicht an die Gläubiger ausgezahlt würden.

Das kann ich nicht nachprüfen. Im September wurde das Inso-Verfahren eröffnet und mein Gehalt dann mit geringeren Beträgen lt. Pfändungstabelle gekürzt.

Frage: Habe ich rechtlichen Anspruch auf zuviel abgezogene Beträge (ca. 400 - 500 €) oder fließt das dann automatisch in die Inso-Masse? :neutral:

Danke für Antworten!
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rookie

  • Gast
Re: Zuviel gepfändet - Rückzahlung möglich?
« Antwort #1 am: 17. März 2010, 12:11:29 »

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den zuviel gezahlten Betrag erstatten...bzw. mit dem nächsten Gehalt verrechnen falls tatsächlich die Schuld beim ihm liegt.

Er ist zur korrekten Abrechnung Ihnen gegenüber verpflichtet.

Hoffe geholfen zu haben... :hi:

PS. Komischerweise hört man immer von zuviel gezahlten Geldern....zu wenig habe ich noch nicht erlebt..... :coffee:
« Letzte Änderung: 17. März 2010, 12:15:34 von rookie »
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