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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz - Handyvertrag  (Gelesen 6431 mal)

pleite_m

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Privatinsolvenz - Handyvertrag
« am: 23. Februar 2011, 19:23:32 »

Hallo Leute,

erstmal echt super das so es Forum gibt =)

Ich habe ca. vor einem Jahr ein Bandscheibenvorfall gehabt dazu 2 mal Herzinfarkt daher kann ich nicht mehr Arbeiten.
Wegen meines Kredits usw. die ich nicht abbezahlen kann hat mir mein Anwalt Privatinsolvenz vorgeschlagen.

Ich habe noch Handyrechnungen offen bzw 2. Handyverträge die ich nicht abbezahlen kann. Meine Frage an euch wäre, wie läuft es wenn das Insolvenzverfahren beginnt, muss ich da die Verträge bezahlen oder sind Sie auch von meinem Insolvenz betroffen?   

Vielen Dank im voraus
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Fallera

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Re: Privatinsolvenz - Handyvertrag
« Antwort #1 am: 23. Februar 2011, 20:40:35 »

Willkommen bei pwn,

Alle forderungen, die VOR insolvenzeröffnung entstanden sind, sind insolvenzforderungen uund würden von einer evtl. Rsb erfasst werden!

Laufen die verträge weiter, so müssten die kosten nach insolvenzeröffnung bezahlt werden! Davon ist jedoch nicht auszugehen. Ausserdem hat der th die möglichkeit, die verträge zu kündigen.
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lady89

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Re: Privatinsolvenz - Handyvertrag
« Antwort #2 am: 24. Februar 2011, 01:45:09 »

Hallo zusammen,
ich habe eine Problem. Normalerweise google ich mir es raus, wenn ich zu irgendetwas eine frage habe, doch leider finde ich zu meinem Thema keine klaren Antworten !!!
Ich habe mächtig viele Schulden, durch eine vergangene Beziehung, welche mich ziemlich runter gezogen habe, hat sich in den letztem vier JAhre eine Menge Gläubiger angesammelt ! Ich weiß nicht mehr wo vorne und hinten ist .
Bei meinem letzten Arbeitsgeber habe ich dann auch noch ziemlichen Miest gebaut, so dass ich ein Schuldneranerkenntnis beim Notar unterschrieben habe !!!
Mein Dad weiß das nur nicht und ich möchte ihm das auch nicht sagen, da ich mich schäme!
Doch da ich nun Arbeitslos bin mir die schulden über den Kopf wachsen, würde ich gerne eine Privatinsolvenz beantragen, nun ist meine Frage .... geht das auch mit dem notariellen Schuldnererkenntnis ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Danke !
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Paula41

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Re: Privatinsolvenz - Handyvertrag
« Antwort #3 am: 24. Februar 2011, 08:18:19 »

Morgen,

ein notarielles Schuldanerkenntnis ist ein Titel wie jeder andere auch und wird von der RSB erfasst.

Interessant wäre aber der Zusatz "Mist gebaut". Steht da zufällig drin, dass die Schuld aus vorsätzlich unerlaubter Handlung entstanden ist? Dann hätten Sie besonders an der Stelle "Mist gebaut".

mfg
Paula41
« Letzte Änderung: 24. Februar 2011, 08:21:04 von Paula41 »
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pleite_m

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Re: Privatinsolvenz - Handyvertrag
« Antwort #4 am: 24. Februar 2011, 18:56:59 »

Danke Fallera,

was heist den Rsb und th?

Ja die Verträge laufen aber die Handys hab ich nicht mehr. Den Vetrag haben Sie mir schon gesperrt aber was passiert mit den Handys, die hab ich ja nicht mehr?!?

Schönen Abend noch
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paps

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Re: Privatinsolvenz - Handyvertrag
« Antwort #5 am: 24. Februar 2011, 19:05:59 »

zu den Abkürzungen schau mal hier.

Die Kosten für die Handys dürften mit in die RSB fallen.
Möglich wäre aber, sofern Eigentumsvorbehalt bestand, dass eine unerlaubte Handlung angemeldet wird.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2011, 19:08:21 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr

Re: Privatinsolvenz - Handyvertrag
« Antwort #6 am: 24. Februar 2011, 23:33:03 »

Möglich wäre aber, sofern Eigentumsvorbehalt bestand, dass eine unerlaubte Handlung angemeldet wird.
Was hat denn Eigentumsvorbehalt mit unerlaubter Handlung zu tun ? Ich sehe da zunächst keinen Zusammenhang.
Unerlaubte Handlung kann mit und ohne Eigentumsvorbehalt zum Tragen kommen.

Da die Handys in aller Regel nicht verkauft sondern subventioniert werden kann §449 BGB eigentlich nicht zur Anwendung kommen, da es sich nicht um einen Kaufvertrag handelt sondern um einen Dienstleistungsvertrag. Ansonsten dürfte ein vorsätzliches Handeln auch schwer zu beweisen sein.
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