Hallo,
ich benötige Informationen die wirklich "hieb- und stichfest" sind un dbitte daher jemanden der Erfahrungen mit Auslandsinsolvenz (speziell GB) hat, mir zu antworten.
Es gibt ja im Internet diverse "Agenturen", die sich gerne hilfsbereit erklären; allerdings zu horrednen Preisen;>(((
Hintergrund:
Ich bin geschieden und muss Unterhalt zahlen (fixer Betrag für fixen Zeitraum). Wurde mittels notarieller Verpflichtungserklärung mit sofortiger Vollstreckungmöglichkeit sio wie im Scheidungsurteil fixiert.
Da ich nicht gezahlt habe, wurde zwischenzeitlich mein Gehalt gepfändet und es bleiben mir rund 1000 zu leben. Mit dem Geld käme ich auch aus; leider gibt es aber aus der Vergangenheit diverse Verpflichtungen, bei denen ich Alleinschuldner bin - angefangen von diversen Steuernachzahlungen bis hin zu einigen Krediten/Kontoüberziehungen.
Reingeschliddert bin ich in die Angelegenheit durch "gute Berater" auf die ich mich seiner Zeit verlassen hatte und vielleicht doch zu blauäugig war.
... wie dem auch sei: Das FA hat mir vor rund 1 Woche eine Vollstreckungsankündigung geschickt und nun waret ich fast täglich auf den "Vollstrecker". Zu holen gibt es aber bei mir leider Nichts; sonst würde ich die Verbindlichkeiten zahlen und ruhig schlafen!
Um möglichst schnell aus der Angelegenheit heraus zu kommen, wird es vermutlich auf eine Auslands-Inso hinauslaufen.
Mein Arbeitgeber plant, mich spätestens zu Anfang nächsten Jahres nach GB zu versetzen, da hier mein Arbeitsplatz wegfällt.
Hat jemand Erfahrung mit der PI in Großbritannien und kann mir hilfreiche Tips geben?
Zum Beispiel habe ich gehört, der verbleibende Nettobetrag (was mir zum Leben bleibt) würde vom Insolvenzverwalter festgelegt; wobei der die Unterhaltsverpflichtung in D berücksichtigt. Stimmt das so? Auch aus moralischen Gründen heraus möchte ich natürlich nicht, dass meine Exfrau und Tochter unter der PI "leiden" und dies durch gekürzten Unterhalt auch zu spüren bekommen. SIE haben mit der Angelegenheit absolut Nichjts zu tun, da dies "auf meinem Mist" gewachsen ist.
Gibt es Regionen in GB, in denen der/die Insolvenzverwalter etwas "kundenorientierter" sind, sprich mit denen man "reden" kann?
Kennt jemand eine Person/Agentur, die für eine VERNÜNFTIGE Rate Hilfestellung geben? Was bleibt MIR tatsächlich zum leben?
Angeblich kann es die Restschuldbefreiung dort bereits nach rund 8 Monaten geben - wovon ist dies abhängig? Der Antrag selbst kann ja erst gestellt werden, wenn man 6 Monate dort lebt. Was mache ich in der Zeit mit den deutschen Gläubigern? Riechen die nicht den Braten und stellen in Deutschland einen PI-Antrag in meinem Namen; falls dies geht?
Ich kann auch noch nicht absehen, wie lange ich nach GB versetzt werde und wohin ich danach versetzt werde.
... und noch eine Frage, habe gehört, das mir vom dortigen Inso-Verwalter zwar ein "mehr oder weniger ausgehandelter Existenzbetrag" monatlich verbleibt, dies aber für die Dauer von 3 Jahren obwohl es die RSB schon nach max. 1 Jahr gibt.
Was nun, wenn mein AG mich nach ca. 2 Jahren in ein anderes Land versetzt - hat dieser Bertrag dort auhc noch seine Gültigkeit bis zum Ablauf der 3 Jahre oder gilt dieser Betrag nur in GB/UK?
Ich wäre wirklcih sehr dankbar wenn mir jemand hilfreiche Tips und Informationen geben könnte; sehr gerne auch per PN.
Tausend Dank für eure Hilfe und Tips!