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Autor Thema: Privatinsolvenz und Kontopfändung  (Gelesen 3244 mal)

bubblesylvi

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Privatinsolvenz und Kontopfändung
« am: 01. Januar 2009, 11:59:59 »

Erst mal hallo an Alle...

Ende Januar stelle ich den Antrag auf PI, nachdem der außergerichliche Schuldenbereinigungsplan kläglich gescheitert ist.

Seit August ist auf meinem Konto eine Pfändung von einer Behörde. Seit letzter Woche ist die zweite Kontopfändung (ebenfalls von einer Behörde) dazugekommen. Ich habe mein Konto bei der HypoVereinsbank. Da ich ausschließlich Sozialleistungen (Alg 2, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Erziehungsgeld) beziehe, hebe ich jeden Monat das Geld ab und zahle es auf das Konto meines Freundes ein. Es ist nur verdammt unständlich.

Jetzt meine Frage: wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, erlöschen dann die Kontopfändungen? D.h. ich kann wieder mein Konto normal nutzen? Oder bleibt das Konto die ganzen kommenden Jahre in der Wohlverhaltensperiode gesperrt?

Und außerdem habe ich gelesen, dass bei Insolvenzeröffnung das Konto generell gesperrt wird. Für wie lange? Ich beziehe ALG 2 und habe drei Kinder. Da sich mein Freund noch in der Ausbildung befindet, gelte ich beim Hartz4 als Haushaltsvorstand. D.h. den größten Teil unseres Einkommens beziehe ich. Das würde dann ja für meine Familie eine Katastrophe bedeuten, wenn ich wochenlang auf unsere Sozialleistungen warten müsste.

Ich weiß das sind viele Fragen, aber ich wäre Euch sehr dankbar wenn Ihr mir helfen könntet.

LG
Sylvi
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oldsusy

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Re: Privatinsolvenz und Kontopfändung
« Antwort #1 am: 01. Januar 2009, 12:55:38 »

Hallo und willkommen im Forum!

Unser Konto war auch durch Pfändungen gesperrt und die Folge war, dass unsere Bank uns das Konto gekündigt hat, da ein " normaler Zahlungsverkehr " nicht mehr stattfinden konnte. Ob deine Bank dein Konto auch kündigt, weiß ich natürlich nicht!

Da euer Einkommen aus unpfändbaren Sozialleistungen besteht, solltest du es am Monatsanfang, innerhalb von 7 Tagen, sofort leerräumen. Dazu brauchst du meines Wissens auch keine Freigabe des Amtsgerichtes, da es sich nachweislich um Sozialleistungen handelt.

Uns wurden die neuen Konto bei Verfahrenseröffnung auch kurzfristig eingefroren.....die Freigabe erfolgte aber sofort durch den Insolvenzverwalter. Die Gläubiger wurden zeitgleich aufgefordert, die Pfändungen vom Konto zu nehmen, da das Einkommen mit Eröffnung des Verfahrens unter Pfändungsschutz steht!

Wenn für dich, wie auch bei uns, der Gang in die Inso die letzte Alternative ist, dann halte noch durch ! Der Weg ist nicht einfach, aber es wird besser und irgendwann tritt wieder Ruhe ein!

Wende dich bei Fragen jederzeit an dieses Forum.....hier sitzen alle im gleichen Boot und jeder hilft jedem!

Kopf hoch...ich drücke dir die Daumen !

Liebe Grüße,

Oldsusy
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