Hallo an alle
,
habe mich seit meiner Anmeldung vor ein paar Tagen querbeet durch das Forum gelesen
und werde immer unsicherer.
Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung abgeben...ist die Frage für mich.
Habe fast 30.000€ Schulden, zur Zeit in Umschulung und beziehe ALGI,
aufstocken darf ich mir das mit einem seit 2007 laufenden Gewerbe, welches
als Nebengewerbe umgemeldet wurde.
Meine beiden Kinder, die nicht bei mir leben, gehen beide ab August 2010 in die Ausbildung.
Das Ausbildungsgehalt wird im schlechtesten Fall von beiden so hoch ausfallen,
dass ich sie nicht mehr als unterhaltsberechtigten Personen angerechnet bekomme.
Der tatsächliche Betrag, bei dem ich nicht mehr unterpflichtig bin, scheint da je nach IV zu schwanken.
Die Große wohnt alleine, die Kleine bei Ihrem Vater.
Zur Zeit zahle ich noch für beide Unterhalt.
Als unterhaltspflichtige Person bin ich doch auch in der Ausbildung verpflichtet zu zahlen,
wieso wird das dann nicht anerkannt?
Würde bedeuten, dass ich als Alleinstehende eingestuft werde und in der
Pfändungstabelle bei 989,99€ liegen würde.
Meine Umschulung ist Ende nächsten Jahres beendet und ich werde Vollzeit arbeiten gehen,
vor der Umschulung war ich in Vollzeit Einzelunternehmerin.
Das hat der Bank nicht gepaßt, jetzt versuche ich wieder in die Angestellten-Position zu kommen,
leider findet die Bank die Übergangsphase "Umschulung" nicht witzig,
da nichts zu holen ist.
Mit Recht, aber ich muss je erst mal die Grundlagen für eine Anstellung legen,
da ich keine Ausbildung habe und sich jetzt die Chance dazu bietet.
Meine Gedanke ist: Eine EV gilt 3 Jahre, meine Finanzen werden sich
in etwa 2 Jahren bessern, wäre es dann nicht zu überlegen,
ob man sich Geld auf die Seite packt und einen Vergleich anbieten sollte?
Habe nur einen Gläubiger - eine Bank!
Rennt mir dann der Gerichtsvollzieher ständig die Bude ein? Pfändet der auch nach einer Tabelle?
Gibt es einen guten/schlechten Zeitpunkt eine EV abzugeben?
Laut Aussagen im Forum...spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher kommt
oder beim dem Termin 14 Tage später.
Was passiert nach Abgabe der EV?
Kontopfändungen scheint es nach der EV zu geben,
neues Guthabenkonto oder P-Konto beantragen?
Bin völlig von der Rolle, will natürlich keinen Fehler machen,
mit dem ich dann Jahre leben muss..so oder so.
Wer hat eine Eidestattliche Versicherung abgegeben und kann mir erzählen,
was danach auf mich zu kommt? :gruebel:
Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung, wie seht Ihr das?Ich danke jetzt schon für Eure Zeit und Geduld :thumbup: