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Autor Thema: Freigabe Konto bei Sparkasse und Erhöhung Pfändungsfreibeträge?  (Gelesen 4405 mal)

katnau

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Hallo,

mein Verbraucherinsolvenzverfahren wurde am 12.  11.  07 eröffnet und das Konto ab 23.  11.  07 gesperrt.   Der Inso-Verwalter hat gleich am 27.  11.  07 nach Dursicht meiner Kontoauszügen allen Lastschriften widersprochen , das Konto aber wieder freigegeben. 
Meine Sparkasse weigert sich jedoch, dass Konto wieder freizugeben bis die widersprochenen Lastschriften wieder auf meinem Konto gutgeschrieben wurden bzw.   an den Inso-Verwalter überwiesen wurden.  
Lastschriften waren nur geringe Summen in den letzten 6 Wochen.   Was kann ich denn jetzt tun? Es ist Monatsanfang und ich habe das GEld immer so abgehoben wie ich das brauchte.   Ich hab nichts mehr zu Hause, aber drei Kinder.   Darf die Sparkasse trotz Geldeingang zum Monatsersten mir den Zugang zum Konto verweigern??

Ich habe noch eine Frage.   Da ich jeden Tag 40 km einfache Strecke zur Arbeit fahre, wurde mir mal gesagt, ich könnte eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages bekommen.   Wie errechnet sich das und wie muß ich das beantragen/anfragen??

Vielen Dank schonmal,
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2007, 12:08:26 von katnau »
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paps

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Re: Freigabe Konto bei Sparkasse und Erhöhung Pfändungsfreibeträge?
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2007, 19:12:25 »

Sie sollten nochmal mit dem Th reden.

M.E, könnte eine Teilfreigabe für den Lohn/Sozialbezüge oder ähnliches Vorliegen.

Die Bank sollte auch wissen wie die freigabe gestaltet ist.


Sie können bezüglich der km zum einen einen höheren Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Zum anderen könnte  ein Antrag beim Insogericht gestellt werden. Ob allerdings bei 40 km das Sinn macht  :gruebel:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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katnau

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Re: Freigabe Konto bei Sparkasse und Erhöhung Pfändungsfreibeträge?
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2007, 20:17:00 »

Hallo,

danke für Ihre Antwort.  Die Freigabe erfolgte für das ganze Konto auf Guthabenbasis.  Nur dass allen Lastschriften ab 20. 10.  widersprochen wurde.
Ich habe heute überall herumtelefoniert und wieder nichts erreicht.   :sad: Ich dachte, wenn man mal den Eröffnungsbeschluß hat, lässt der ganze Druck und Stress nach.  Aber ich fülle immer nur seitenweise Formulare für den TH aus. . .

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liebe Grüße Kati
 

dobberstein

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Re: Freigabe Konto bei Sparkasse und Erhöhung Pfändungsfreibeträge?
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2007, 10:46:42 »

Ich würde nochmals mit dem Treuhänder reden und der soll mit deiner Bank reden.
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katnau

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Re: Freigabe Konto bei Sparkasse und Erhöhung Pfändungsfreibeträge?
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2007, 19:16:34 »

Hallo,

danke für deine Antwort.  Ich war heute nochmals auf der Sparkasse und habe erstmal eine geringere Barzahlung erhalten.  IN ZUKUNFT erhalte ich nur Barauszahlungen, wenn diese mit der Kreisgeschäftsstelle abgesprochen sind .  Kosten pro Überweisung 4,50 EUR.  Das hat mich ziemlich geschockt. 

Die Sparkasse wird alle Lastschriften ab 01. 10. 07 vollständig zurückbuchen.  Auch die Energie, Kita-Essen usw.  sowie alle zukünftigen etwaigen Lastschriften eben falls und dies an den IV überweisen.  Prima, da hab ich jetzt eine ganze Menge offener Buchungen, die gleich ein paar Hundert Euro ausmachen. 
Sorry aber man soll keine neuen Schulden machen  :gruebel:
Ich werd versuchen, morgen nochmal den IV zu kontaktieren.  Bin ziemlich erschüttert.

Schönen Abend, Kati
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liebe Grüße Kati
 

paps

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Re: Freigabe Konto bei Sparkasse und Erhöhung Pfändungsfreibeträge?
« Antwort #5 am: 04. Dezember 2007, 20:45:47 »

Ich finde es immer unmöglich, wenn die IV/TH diesen Schwachsinn durchziehen, nur um irgendwas zur Masse zu bekommen, damit die eigenen Gebühren gedeckt sind.
Eigentlich gehört dieser Schwachsinn gesetzlich untersagt.

Also die Rückbuchungen können nur die Lastschriften bis zum Zeitpunkt der Eröffnung betreffen.

Sollten Rücklastschriften nach dem Zeitpunkt der Eröffnung betroffen sein, haftet der TH für den entstehenden Schaden, sofern es Forderungen betrifft, die nach Eröffnung entstehen.

Für die "neu" entstandenen Schulden erhalten Sie die RSB genauso.
Die "Neugläubiger" müssen nun auch zur Tabelle melden.


Für alle künftigen Insolaner.
Bitte teilt eurer Bank schriftlich vor Abgabe des Insolvenzantrages mit, dass die Lastschriften genehmigt sind.

Das sollte dann nach jeder Lastschrift bis zu Eröffnung so gemacht werden.

Besser ist es aber, die Genehmigung zu geben und auf Überweisung umzustellen. Dann ist der Buchungsvorgang sofort genehmigt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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