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Autor Thema: Pfändung der VBLU  (Gelesen 2466 mal)

tomasgran

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Pfändung der VBLU
« am: 04. April 2012, 15:16:20 »

Hallo zusammen
Bin in wohlverhaltenperode
TH möchte seit drei Jahr die betriebliche Altersvorsorge Betrag wird ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt (4,6% vom Rentenbeitrag)
TH behauptet nun ich würde mein Gehaltsenken und die Gläuber betrügen.
kann mir jemand helfen und wenn ja mit eventuellem § oder Urteil

Danke im vorraus
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paps

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Re: Pfändung der VBLU
« Antwort #1 am: 07. April 2012, 13:11:27 »

Wurde die bAV vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingerichtet?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomasgran

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Re: Pfändung der VBLU
« Antwort #2 am: 09. April 2012, 11:20:55 »

hallo
erstmal für alle
frohe ostern.

insolvenz wurde im okober 06 beantragt
der arbeitgeber hat die laut tarifvertrag eingeführte BAv ab november 2008 abgeschlossen versicherungsnehmer arbeitgeber versicherte person ich
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paps

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Re: Pfändung der VBLU
« Antwort #3 am: 09. April 2012, 14:42:24 »

An dieser Konstellation scheiden sich die Geister.

Wurde die BAV vor Eröffnung abgeschlossen, bleibt sie meist unberücksichtigt.

Beim Abschluss während des Verfahrens oder der WVP gibt es regelmäßig dann Probleme. wenn der pfändbare Betrag dadurch vermindert wird.

Das BAG hatte aber bereits außerhalb der Inso wie folgt geurteilt:

Gehaltsumwandlungsversicherungen bleiben von der Pfändung verschont und der Vorteil ist nicht dem Netto zuzurechnen
BAG 17.02.1998 – 3AZR 611/97


Hauptansatzpunkt ist, dass der AG dem AN keinen Lohn in dieser Höhe schuldet, sondern nur eine Versprechen der Altersvorsorge abgibt.

Haben Sie jetzt bei unverändertem Bruttolohn eine solche Vorsorge abgeschlossen, entsteht eben das Problem der Minderung des Pfändungsbetrages bei gleichem Brutto.
Sie sollten zunächst gegenüber dem TH mit dem BAG Urteil argumentieren.
« Letzte Änderung: 09. April 2012, 14:46:08 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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tomasgran

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Re: Pfändung der VBLU
« Antwort #4 am: 09. April 2012, 20:20:06 »

hallo
es handelt sich um keine gehaltsumwandlung
es ist eine im tarifvertrag vereinbarte betriebliche altersversorgung die nur vom arbeitgeber bezahlt wird und kann auch nicht durch freiwillige zusatz beiträge augestockt werden.
es besteht auch eine unverfallbarkeit.
bei vorzeitigem arbeitgeberwechsel gehen die beiträge an ag zurück.
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