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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: problem mit dem insolvenzverwalters  (Gelesen 3526 mal)

aegin

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problem mit dem insolvenzverwalters
« am: 16. Oktober 2011, 17:37:11 »

Hallo!
Ich bin im Verbrauchsinsolvenzverfahren seit 06.2010. In meiner F-Tabelle steht auf Rang 1. das Finanzamt und auf Rang 2. ein Kreditinstitut.
Als ich in die InsO gegangen bin war ich noch Gesellschaftsanteilseigner einer GmbH.

- Die Abwicklung der GmbH hat der InsO-Verwalter, zum 01.2011 aus dem Insobeschlag freigegeben und die Abwicklung mir übertragen.
Die Abwicklung der GmbH in Folge dann auch durch mich erfolgte.

- F-Tabelle Rang 1., Finanzamt
a) Mein Steuerberater hat für 2007 keine Steuererklärung für das Jahr 2007 beim Finanzamt eingereicht.In Folge das Finanzamt mich im Schätzungsverfahren Bewertet hat. 21.000 € geschätzte Steuerschuld, zzgl. 10.000 € Zinsen etc.
b) Der Steuerberater ist auf Grund meiner InsO nicht mehr für mich tätig. Eine Erstellung der Steuererklährung für 2007 kann ich nicht Neu in Auftrag geben, da dass für mich nur der InsO-Verwalter tun kann - was dieser aber nicht macht, da keine Masse im InsO-Beschlag vorhanden ist.
c) Das Finanzamt erteilt mir auch keine Auskünfte und verweist/beruft sich nur dem InsO-Verwalter gegenüber verpflichtet zu sein.

Ich möchte diese Steuergeschichte 2007 aufarbeiten lassen, um die Angelegenheit mit dem Finanzamt zu bereinigen. Auch um eventuell den Steuerberater in die Vollhaftung der Schuldsumme gegenüber dem Finanzamt zu nehmen.

---------------------------------------------------------------

aa.)
Ich habe meinen InsO-Verwalter drei Mal schriftlich gebeten, mir eine Teil-Freigabe für das Finanzamt zu erteilen. Ich bekomme in jedem Schreiben immer nur die Antwort:
"... stehen der Insolvenzmasse für die Beauftragung eines Steuerberaters keine Mittel zur Verfügung. Ihnen bleibt es jedoch unbenommen, auf eigene Kosten - aus Ihrem pfändungsfreien Einkommen - einen Steuerberater zu beauftragen und die bereits von Ihnen unterschriebene Steuererklärung bei mir zwecks Unterschrift und Weiterleitung an das zuständige Finanzamt einzureichen. Darüber hinaus erlaube ich mir den Hinweis, dass es sich bei den Steuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung um Insolvenzforderungen handelt und etwaige Erstattungsguthaben ebenfalls vom Insollvenzbeschlag umfasst sind. ..."

Was für ein Schwachsinn!! :heulen:
1. Ich kann ohne Vollmacht des Insollvenzverwalters, nicht mal zu meinen eigenen Kosten, einen Steuerberater in der Angelegenheit beauftragen, da ich als Insolvenzschuldner in der Angelegenheit gar nicht mehr Geschäftsfähig bin.
Kein Steuerberater nimmt von mir ein Mandat derzeitig entgegen.
2. Das Finanzamt würde derzeitig dem Steuerberater auch keine Auskünfte erteilen, da vom Finanzamt nur der Insolvenzverwalter akzeptiert wird.

bb.)
Geht es mir nicht darum, das ich noch irgendwelche Gelder vom Finanzamt zurück erstattet bekommen könnte, sondern das die Forderung des Finanzamtes auf Null gebracht wird, bzw. ich eventuell den einstigen Steuerberater in die Vollhaftung nehmen kann.

cc.)
1. Soll ich eine Beschwerde beim Insolvengericht, im Bezug der Untätigkeit meines Insolvenzverwalters, in der Angelegenheit Finanzamt einreichen? Ich möchte die Angelegenheit Finanzamt bereinigen und zwar nicht Morgen sondern Gestern!
2. Wie setze ich mich gegenüber der Untätigkeit meines Insolvenzverwalters zur wehr?
Mein InsO-Verwalter erzählt mir immer nur: "Warum machen Sie sich solchen Streß? In 6 Jahren sind Sie doch alle Ihre finanziellen Sorgen los!"
Ich will meine finanziellen Sorgen nicht erst in 6 Jahren los sein. Wenn der InsO-Verwalter mitziehen würde, dann würde ich heute nur noch einen Gläubiger haben, den ich in 2012 auch loswerden könnte, so das ich nach 2 Jahren schon aus meiner InsO wäre.

Für Tips und Hinweise, wie auch ähnlicher Erfahrungen mit InsO-Verwaltern wäre ich dankbar.

Mit Dank und Gruß
  D. 
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Der_Alte

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Re: problem mit dem insolvenzverwalters
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2011, 19:21:58 »

Ihr Anliegen erscheint unrealistisch.
Das Finanzamt nimmt von Ihnen weder eine Steuererklärung entgegen noch wird es irgendwelche Auskünfte erteilen. Die Forderung ist zur Tabelle gemeldet, damit obliegt es ausschließlich dem Insolvenzverwalter die Forderung anzufechten. Sie können zwar ebenfalls Anfechtung erklären, aber es hat keine Wirkung in der Sache.
Die Rangfolge in der Tabelle ist im Übrigen völlig unerheblich, sie wird nach der Reihenfolge der Anmeldung der Forderung vergeben.

Was erhoffen Sie sich denn davon, die Steuerforderung richtig zu stellen? Ich gehe davon aus, dass Sie auch für 2007 noch Steuern zu zahlen hätten. Könnten Sie dann diese und den weiteren Gläubiger befriedigen und die Verfahrenskosten zahlen? Erst danach kann nämlich die Insolvenz beendet werden? Sie sprachen davon, dass keine Masse vorhanden ist.

Sie können bei Gericht nachfragen, ob es in dem Handeln des Insolvenzverwalters eine Untätigkeit sieht, meiner Meinung nach erhalten Sie aber auch dort eine Abfuhr.
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aegin

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Re: problem mit dem insolvenzverwalters
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2011, 01:34:07 »

Danke für deinen Kommentar - "Der Alte"!
Irgendwie hast Du meinen Text nicht richtig gelesen! Für Deinen Text-Absatz 2 kann ich aber den Beweggrund abgeben!

Zu Deinem ersten Text-Absatz!
Den Tenor habe ich ja auch so dargelegt, das ich selbst in der Sache nichts tun kann, es sei denn das mir mein InsO-Verwalter eine Anfechtung zu billigt - was er nicht macht!

Zu Deinem zweiten Text-Absatz!
- Die Verfahrenskosten kann ich zum fälligen Zeitpunkt aufbringen!
- Ob ich für 2007 noch an das Finanzamt Steuern zu zahlen habe kann sich erst herausstellen, wenn die Veranlagung überhaupt erst mal erstellt wurde, was ja bis lang noch nicht vom alten Steuerberater erfolgte und auch nicht erfolgen wird.

Was ich mir erhoffe?
2000 wurde die 'A & B GmbH' gegründet.
Die 'A & B GmbH' verkaufte die 100 % Gesellschaftsanteile Ende 2005 an 'C' (eigentlich an 'D' = Geschäftsführer der 'C mbH'), der die 'C mbH' nach Außen hin auch darstellte. 'D' ließ 'A' als den Vollmachtlosen Vertreter für 'C' diesen Kauf der G-Anteile vollziehen!)
'D' verkaufte mir in 2007 die 100 % Gesellschaftsanteile der 'C mbH'. (- und ließ mich als den vollmachtlosen Vertreter für 'C' handeln!
!! Gegen das vollmachtlose Handeln spricht erst mal nichts, wenn denn 'C' seine Billigung dem Notar nach reicht! (Was dieser aber nie tat!)

In 2010 stellte sich heraus, das die Beurkundung folgend aus 2005 nicht wirksam werden und als fehlerhaft vom Registergericht zurück zuweisen sind.
Von 2007 bis 2010 hielt mich mein alter Steuerberater immer wieder hin, das es mit der Handelsregistereintragung, beim Handelsregistergericht, Probleme gibt, dieses Problem aber in den nächsten Wochen bereinigt sei. (Mann hoffte, das 'C' seine Vollmacht zum einstigen Kauf der 100 % G-Anteile aus 2005 geben würde, was dieser aber nicht tat!) Der beurkundende Notar aus 2007 forderte den Steuerberater und 'D', wie auch 'C' immer wieder auf, die Vollmacht von 'C' nun endlich beizubringen.
In 2011 vielen die 100 % G-Anteile an die 'A & B GmbH' zurück, da diese ja seit 2005 immer noch die 100 % G-Anteile gehalten hatte.

Das Finanzamt denkt nun, das ich in 2007, mit den 100 % G-Anteilen, Einkünfte hatte, obwohl die/meine 'E & E GmbH' keine Geschäftstätigkeit mit den 100 % G-Anteilen aufgenommen hatte, da mir klar war, das die Beurkundung aus 2007 noch gar nicht rechtsfähig wurde.
- Hätte ich mit der 'E & E GmbH' eine Geschäftstätigkeit in der Zeit aufgenommen, hätte die 'E & E GmbH' als Schein-GmbH gehandelt ...

Der Herr Steuerverräter hat sogar, jeweils für 2007 & 2008, Handelsbilanzen/Jahresabschlüsse für die 'E & E GmbH' erstellt, obwohl es die  'E & E GmbH' im Außen- und Innenverhältnis noch gar nicht gab, denn der Steuerverräter wußte das ich noch gar nicht der 100 % G-Anteilseigner war, da die Beurkundung aus 2005 vom Handelsregistergericht zurück gewiesen wurde und dadurch meine Beurkundung aus 2007 auch nicht rechtsfähig wird.  
Das ich den Herrn Steuerverräter, wie auch 'D' in die Vollhaftung nehme, muß ich nicht weiter erörtern.
 
Um den Steuerverräter in die Vollhaftung nehmen zu können, muss ich erst mal die Finanzamtgeschichte aufarbeiten lassen, um dann steuerlich zu bereinigen, und folgend im Zivilprozess den Schaden beim Steuerverräter einklagen zu können.

Zu Deinem dritten Text-Absatz!
Das hatte ich vermutet, das ich vom Gericht eine Abfuhr erhalten werde.
"Ich verstehe es einfach nicht!!
Da gerät jemand in die InsO - Das war in meiner Situationlage die einzige Möglichkeit -, und möchte diese 'Schulden' auch so schnell wie möglich abbauen/abtragen und man soll es als Schuldner gar nicht!
Ja wie Irre ist dass denn?"
Ich höre mir Woche für Woche immer nur an; "Was machst Du (Dir/Sie sich) nur für einen Streß, in 5 Jahren bist Du doch Schuldenfrei!"
ICH WILL ABER KEINE 5/6 JAHRE WARTEN, wenn ich das schon vorher bereinigt bekomme! Wenn ich nicht die InsO angemeldet hätte, dann hätte mich meine Bank sowas von Platt gewalzt -aber sowas von Platt.
Ich bin heute 49 J. Wenn ich noch 6 Jahre warten soll, dann bin ich 55. Mit 56/57 Jahren noch mal durch zu starten lohnt sich doch gar nicht mehr!
Zu mal das Finanzamt seine steuerliche Forderung (dahingestellt, ob nun berechtigt oder unberechtigt) abschreiben kann. Die Bank ebenfalls seine Forderung abschreiben kann und der Steuerverräter, wie auch 'D' ohne Kratzspuhren sich kaputt lachen, was sie doch für eine 'Sau Geile Nummer' da durchgezogen haben - (Hinter diesem G-Anteilskauf-/-Verkauf versteckt sich noch eine ganze Menge mehr, warum 'D' jeweils für 'C' einen vollmachtlosen Vertreter handeln ließ!!) Die jeweiliegen Strafanzeigen habe ich bei der Staatsanwaltschaft gestellt und die Ermittlungen laufen zufriedenstellend für mich in die richtige Richtung! Sollten der Steuerverräter und 'D' letztendlich rechtskräftig verurteilt werden, habe ich auch gute Chancen, dann Folgend über einen Zivilprozess, meine Forderungen gegen Beide durch zu setzen.)
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2011, 02:30:08 von aegin »
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Der_Alte

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Re: problem mit dem insolvenzverwalters
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2011, 18:39:50 »

Sollte es denn nur an der Steuererklärung für 2007 liegen und Sie nachweisen können, dass die besagte GmbH keine Tätigkeit entfaltet hat und Sie daher kein Einkommen hatten, warum haben Sie dem FA nicht längst die notwendigen Belege zukommen lassen. Die Beauftragung eines Steuerberaters entbindet Sie nicht von der Pflicht, Ihre Steuererklärung abzugeben. Was hindert Sie aktuell daran, eine Steuererklärung zu fertigen, wenn denn keine Geschäftstätigkeit vorlag? Das kann nicht so umfangreich sein, dass man dafür zwingend einen Steuerberater haben muss - oder doch. Wenn doch müssen Sie in den sauren Apfel beissen und von dem Geld, mit dem Sie die Bank bezahlen wollen, etwas abzweigen und den Steuerberater finanzieren.

Ich kann aus Ihren Ausführungen nicht erkennen, welchen Zusammenhang es zwischen dem misslungenen Kauf der GmbH und der Steuererklärung haben soll.Sie haben in vier Jahren der Abwicklung keine Möglichkeit gehabt, die Steuern zu erklären, obwohl Sie erst seit 2010 im Insolvenzverfahren sind? Für mich passt das in der Form nicht zusammen.
Bevor das Finanzamt schätzt wird man mehrfach aufgefordert unter Androhnung der Schätzung, warum haben Sie nicht reagiert? Haben Sie gegen die Steuerschätzung Einspruch eingelegt? Wenn nicht könnte die Schätzung unanfechtbar sein.

Sie brauchen mir diese Frage nicht zu beantworten, sondern sollten nur einmal darüber reflektieren.

Wie lange denken Sie wird das Finanzamt benötigen, um die Erklärung für 2007 zu bearbeiten, wenn Sie diese kurzfristig einreichen. Ich denke, das wird so etwa 2 bis 3 Jahre dauern können, denn im Insolvenzverfahren gibt es keine zeitliche Dringlichkeit mehr. Die Forderung ist festgestellt und man kann es in aller Ruhe prüfen.

Sie schreiben, das Verfahren sei masselos. Auf der anderen Seite haben Sie aber Geld, um die sonstigen Forderungen und die Verfahrenskosten zu tragen. Das passt für mich auch nicht zusammen.
Selbst wenn Sie die Möglichkeit hätten sofort durch entsprechende Befriedigung der Insolvenzgläubiger und Zahlung der Verfahrenskosten das Verfahren beenden zu können, meinen Sie, Sie bekämen die erforderlichen Kredite - sei es bei Banken oder Lieferanten -  um mit einem Unternehmen neu durchzustarten? Sie als Person sind über Jahre nicht kreditwürdig, trotz beendetem Insolvenzverfahren.

Wenn Sie die Möglichkeit sehen, Geld für die Zahlung der Insolvenzgläubiger zu erhalten, warum warten Sie dann nicht die Wohlverhaltensphase ab und starten dann mit diesem Geld ein Unternehmen neu. Das dürfte weitaus realistischer sein als eine vorzeitige Verfahrensbeendigung.

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aegin

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Re: problem mit dem insolvenzverwalters
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2011, 18:50:42 »

"...Sollte es denn nur an der Steuererklärung für 2007 liegen und Sie nachweisen können, dass die besagte GmbH keine Tätigkeit entfaltet hat..."
Der Nachweis wurde durch den Notar dem FA im Mai 2011 mitgeteilt.
"...warum haben Sie dem FA nicht längst die notwendigen Belege zukommen lassen..."
Die hat noch der alte Steuerberater und der gibt diese nicht heraus.
"...Was hindert Sie aktuell daran, eine Steuererklärung zu fertigen, wenn denn keine Geschäftstätigkeit vorlag?..."
Mein InsO-Verwalter!
Das FA beruft sich darauf, das es nur mit dem InsO-Verwalter kommuniziert. Jeden einzelnen Schritt (Auskünfte etc.) gehen über den InsO-Verwalter an das Finanzamt. Wird ein Steuerberater hinzugezogen, ist der Kommunikationsweg noch länger.
Ich selbst bin in steuerlichen Angelegenheiten nicht fähig hier tätig zu werden. Ein Steuerberater wird aber derzeitig für mich nicht tätig, egal was ich ihm bezahlen würde, da der Steuerberater gar nicht tätig werden kann und vom FA auch keine Auskünfte bekommt.


"Haben Sie gegen die Steuerschätzung Einspruch eingelegt?"
Es wurde vom alten Steuerberater Einspruch erhoben, doch das FA berufte sich auf den Inso-Verwalter!
"Sie haben in vier Jahren der Abwicklung keine Möglichkeit gehabt, die Steuern zu erklären, obwohl Sie erst seit 2010 im Insolvenzverfahren sind?"
Aus 2009!! 'Auf Grund der Handelsegister Lage in den (4) Jahren, wird derzeitig alles auf die A & B GmbH abgewält. Es sollte tunlichst unterlassen werden, unter der alten Steuernummer Anmeldungen zu erstellen und Zahlungen an das FA zu leisten.' So die Empfehlung eines RA in der Angelegenheit!

"Wie lange denken Sie wird das Finanzamt benötigen, um die Erklärung für 2007 zu bearbeiten, wenn Sie diese kurzfristig einreichen. Ich denke, das wird so etwa 2 bis 3 Jahre dauern ..." Danke für diesen Hinweis! :cry: Das ist ja ein toller Mutmacher!!! :rougi: "...können, denn im Insolvenzverfahren gibt es keine zeitliche Dringlichkeit mehr. Die Forderung ist festgestellt und man kann es in aller Ruhe prüfen."
Ich bekomme Hals! :heulen:

"...warum warten Sie dann nicht die Wohlverhaltensphase ab und starten dann mit diesem Geld ein Unternehmen neu. Das dürfte weitaus realistischer sein als eine vorzeitige Verfahrensbeendigung...."
Bis zu Ihrer Antwortmail war ich noch von der festen Überzeugung geprägt, das ich so schnell wie nur irgend möglich aus dieser InsO-Geschichte raus möchte. Okay, wenn kein Bedarf vorhanden ist, das der Schuldner seine Gläubiger aufarbeitet, dann setze ich mich eben die nächsten 6 Jahre in den Liegestuhl und halte meine Füße nicht nur still sondern auch hoch.  :smoke: Mann muss ja auch nicht alles verstehen im Leben!

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Der_Alte

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Re: problem mit dem insolvenzverwalters
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2011, 18:57:39 »

Das deutsche Insolvenzrecht sieht nicht vor, dass der Schuldner sich darum kümmert, möglichst schnell seine Schulden los zu werden. Der Insolvenzverwalter wickelt es für ihn getreu der deutschen Mentalität gründlich, gewissenhaft und vorschriftengetreu ab und der Schuldner hat am Ende fertig.
Und jetzt kommen Sie und wollen mit Ihrem absolut lobenswerten Tatendrang die Schulden bereinigen, dabei dem FA auf den Füßen rumtanzen usw. Also, das geht gar nicht.  :lollol:

Überlegen Sie, ob Sie in der WVP die Möglichkeit eines sinnvollen Neuanfangs nutzen und vergeuden Sie nicht die Energie in das laufende Verfahren.
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aegin

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Re: problem mit dem insolvenzverwalters
« Antwort #6 am: 21. Oktober 2011, 20:00:10 »

Danke  :thumbup: für Deine aufklärenden Hinweise!  :coffee: 
 :hi: Ich bin dann mal weg in Richtung Sonne   :cool: - in Urlaub -  :smoke:  bis 07.2017
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Maurice Garin

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Re: problem mit dem insolvenzverwalters
« Antwort #7 am: 22. Oktober 2011, 09:23:17 »

Ein Steuerberater wird aber derzeitig für mich nicht tätig, egal was ich ihm bezahlen würde, da der Steuerberater gar nicht tätig werden kann und vom FA auch keine Auskünfte bekommt.[/b]

Wenn Sie ihn bezahlen können, dann wird er seblbstverständlich tätig. In der Praxis wird er sich mit dem IV kurzschließen und auf diesem Weg auch Informationen vom FA bekommen. Wenn der IV nicht mitmacht, kann ihm ggf. der 2. Gläubiger Druck machen, weil dessen Quote nach Wegfall der FA-Forderung ganz anders aussähe. Erfahrungsgmäß wird der IV aber einfach die Schreiben/Anfragen des StB an das FA weiterleiten, bzw. diesen (unter Verwahrung gegen die Kosten) ganz einfach bevollmächtigen. Das ist doch überhaupt kein Problem. Wenn Sie den StB bezahlen können.

Die Bearbeitung im FA wird auch keine drei Jahre dauern, warum sollte sie? Die Frage ist aber, ob und wo da Erfolgsaussichten bestehen. Beim einmaligen Lesen des Sachverhaltes habe ich diesen ehrlich gesagt nicht verstanden. Andererseits gab es da noch die insolvente GmbH, die Sie abgewickelt haben. Da ist vermutlich ein Verlust gem. § 17 EStG entstanden, den man auf jeden Fall erklären sollte. Je nach dem, wann das war, löst sich das Problem vielleicht über den Verlustrücktrag.
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aegin

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Re: problem mit dem insolvenzverwalters
« Antwort #8 am: 22. Oktober 2011, 19:19:32 »

Ein Steuerberater wird aber derzeitig für mich nicht tätig, egal was ich ihm bezahlen würde, da der Steuerberater gar nicht tätig werden kann und vom FA auch keine Auskünfte bekommt.[/b]

Wenn Sie ihn bezahlen können, dann wird er seblbstverständlich tätig. In der Praxis wird er sich mit dem IV kurzschließen und auf diesem Weg auch Informationen vom FA bekommen. Wenn der IV nicht mitmacht, kann ihm ggf. der 2. Gläubiger Druck machen, weil dessen Quote nach Wegfall der FA-Forderung ganz anders aussähe. Erfahrungsgmäß wird der IV aber einfach die Schreiben/Anfragen des StB an das FA weiterleiten, bzw. diesen (unter Verwahrung gegen die Kosten) ganz einfach bevollmächtigen. Das ist doch überhaupt kein Problem. Wenn Sie den StB bezahlen können.


Maurice!  :fuchsteufelswild: Erst die Texte von aegin "lesen" und dann "Nachdenken" und dann erst kommentieren!
1. Ich, als der Betroffene in der InsO, bin nicht mehr geschäftsfähig, bzw. nur noch eingeschränkt geschäftsfähig.
2. Kein vernünftig arbeitender Steuerberater nimmt derzeitig unter den meiniegen Gegebenheiten ein Mandat von mir, ohne Billigung des IV, entgegen.
3. Den Steuerberater könnte ich bezahlen, wenn der IV seine Billigung geben würde.
4. Das FA beruft sich darauf, das es nur mit dem InsO-Verwalter kommuniziert. Jeden einzelnen Schritt (Auskünfte etc.) gehen über den InsO-Verwalter an das Finanzamt und umgekehrt. Wird ein Steuerberater hinzugezogen, ist der Kommunikationsweg noch länger - auch kompliziert langwiriger.
5. Dem 2. Gläubiger ist die Angelegenheit des 1. Gläubigers Sch... egal

Ein Steuerberater wird aber derzeitig für mich nicht tätig, egal was ich ihm bezahlen würde, da der Steuerberater gar nicht tätig werden kann und vom FA auch keine Auskünfte bekommt.[/b]

Die Bearbeitung im FA wird auch keine drei Jahre dauern, warum sollte sie? Die Frage ist aber, ob und wo da Erfolgsaussichten bestehen. Beim einmaligen Lesen des Sachverhaltes habe ich diesen ehrlich gesagt nicht verstanden. Andererseits gab es da noch die insolvente GmbH, die Sie abgewickelt haben. Da ist vermutlich ein Verlust gem. § 17 EStG entstanden, den man auf jeden Fall erklären sollte. Je nach dem, wann das war, löst sich das Problem vielleicht über den Verlustrücktrag.


Maurice!  :fuchsteufelswild: In welchem Teil wird eine insolvente GmbH benannt?   :nono:
Klarstellung
Ich bin = 'E' und es gibt zur 'E GmbH auch noch 'F'!

2000 wurde die 'A & B GmbH' gegründet.
Die 'A & B GmbH' verkaufte die 100 % G-Anteile Ende 2005 an 'C' (eigentlich an 'D' = Geschäftsführer der 'C mbH'), der die 'C mbH' nach Außen hin auch darstellte.
'D' ließ 'A' als den Vollmachtlosen Vertreter für 'C' diesen Kauf der G-Anteile vollziehen!)
'D' verkaufte mir in 2007 die 100 % Gesellschaftsanteile der 'C mbH'. (- und ließ mich als den vollmachtlosen Vertreter für 'C' handeln!
!! Gegen das vollmachtlose Handeln spricht erst mal nichts, wenn denn 'C' seine Billigung dem Notar nach reicht!! (Was dieser aber nie tat!)

In 2010 stellte sich heraus, das die Beurkundung folgend aus 2005 nicht wirksam werden und als fehlerhaft vom Registergericht zurück zuweisen sind.
Von 2007 bis 2010 hielt mich mein alter Steuerberater immer wieder hin, das es mit der Handelsregistereintragung, beim Handelsregistergericht, Probleme gibt, dieses Problem aber in den nächsten Wochen bereinigt sei. (Mann hoffte, das 'C' seine Vollmacht zum einstigen Kauf der 100 % G-Anteile aus 2005 geben würde, was dieser aber nicht tat!)
Der beurkundende Notar aus 2007 forderte den Steuerberater und 'D', wie auch 'C' immer wieder auf, die Vollmacht von 'C' nun endlich beizubringen.
In 2011 vielen die 100 % G-Anteile an die 'A & B GmbH' zurück, da 'A & B GmbH' die 100 % G-Anteile seit 2005 immer noch gehalten hatte, unabhängig was für nicht rechtswirksame Verkäufe da von statten gegangen sind

Das Finanzamt denkt nun, das ich in 2007, mit den 100 % G-Anteilen, Einkünfte hatte, obwohl die/meine 'E GmbH' keine Geschäftstätigkeit mit den 100 % G-Anteilen aufgenommen hatte, da mir klar war, das die Beurkundung aus 2007 noch gar nicht rechtsfähig wurde.
- Hätte ich mit der 'E GmbH' eine Geschäftstätigkeit in der Zeit aufgenommen, hätte die 'E GmbH' als Schein-GmbH gehandelt ...

Der Nachweis, das ich nie im Besitz von 100 % G-Anteilen war und somit auch keine 'E-GmbH' geführt habe, hat der Notar dem FA im Mai 2011 mitgeteilt.
Ebenso, das die Beurkundungen aus 2007 vom Registergericht zurück gewiesen wurde.
Die 'A & B GmbH' hat jetzt ein Problem!! Grins  

Aus 2009 in der Sache!!
'Auf Grund der Handelsegisterlage in den Jahren, wird derzeitig alles auf die 'A & B GmbH' abgewälst. Es sollte tunlichst unterlassen werden, unter der alten Steuernummer Anmeldungen zu erstellen und Zahlungen an das FA zu leisten.'
!!So die einstige RA-Empfehlung in der Angelegenheit! /b
Die 'A & B GmbH' musste sich in 2011, für die Jahre 2005 bis 2010, beim Finanzamt zurück veranlagen lassen, da die 'A & B GmbH', seit 2005, die 100 % G-Anteile - trotz der 100 % GA-Verkäufe, die nicht rechtswirksam wurden -, immer noch gehalten hatte.

"Der Alte" hat meine Thematik schon sehr Gut Kommentiert. :hi:
Die InsO-Realität ist in der Praxis ein Hund, der sich in den Schwanz beißt. Kommt nur darauf an, ob man Schwanz oder Kopf ist. Ich bin werder Kopf noch Schwanz! :whistle:
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2011, 19:27:29 von aegin »
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Maurice Garin

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Re: problem mit dem insolvenzverwalters
« Antwort #9 am: 23. Oktober 2011, 22:40:49 »

Ich bin werder Kopf noch Schwanz! :whistle:

Sie sind das was Sie offensichtlich sein wollen.
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