Richtig gelesen was ich geschrieben hatte ?? :nono:
1. Schrieb ich, ob der INSO Verwalter Narrenfreiheit hat, nicht ob der Schuldner welche hat.
2. Schrieb ich auch, das fast 2 Jahre versucht wurde, eine Ratenzahlung zu bekommen, diese aber abgelehnt wurde, dabei erst mit Hilfe eines Anwalts eine "genehmigt wurde.
3. Wohl auch überlesen das nach der Vereinbarung auch sofort bezahlt wurde und wird, dennoch wurde die Pfändung veranlsst.
Wäre nett wenn man es richtig lesen würde , nachdenken dann schreiben. Nicht umgekehrt.
Auf uns zukommen? was denn? , der Betrag ist nicht so das er nicht bezahlbar wäre und ist.
In einen Jahr ist das erledigt. Es geht um das Verhalten, wennich schon den Pfändbaren Betrag alle Monate auf mein Insolvenzkonto bekomme vom Schulnder + Rate vom Rückstand. Wozu muss ich dann noch dem Schuldner einen Pfändung vor die Nase halten?
Anders wäre es, er bekommt nichts. Das ist aber nicht das Thema.
Nächster Punkt ist, er muss auch darauf achten das seine Schuldner regelmässig bezahlen richtig?
Warum hat er das versäumt? 1 jahr nicht bemerkt das keine Beträge mehr eingehen? Gut das ich kein Gläubiger bin von dem , dem würde ich die Leviten lesen.
Ist nämlich so, da er es versäumt hat, musste er gegenüber den Gläubigern mit eigenen Vermögen haften. daher das ganze.
Denn die Verzichten nicht auf ihren Anspruch, denen ist es egal ob er keins bekommen hat weil die Schuldnerin versäumt hat , sondern ER ist der Verwalter und hat die Pflicht gegen die Gläubigern rechenschaft abzulegen.
Um das ganze zu vereinfachen
Mein TEXT -->>>
Nicht weiter schlimm dachten wir zahlen wollen wir ja schon seid ca nun 2 jahren, nur wussten wir weder Bankverbindung noch Verwendungszweck den man angeben sollte. Daher über Anwalt eine ratenzahlung erbeten, welche Freude kam Brief ja mit Kontoangabe und Höhe der raten. Nun sofort die erste bezahlt.
ENDE<---------
Dein TEXT--->
Was soll denn der TH hier anderes tun als pfänden, wenn die Zahlungen nicht freiwillig erfolgen ?
ENDE -->
Zu versagung der Restschuld
diese kann nur die Gläubigerversammlung beantragen, lt INSO Recht.
Da diese ja keine Nachteile haben und hatten, die Wohlverhaltensphase ncoh nicht ausgesprochen ...
Es wird seit 2007 inkl des nun in Raten bezahlten Rückstand regelmässig Geld abgeführt und das nicht eben wenig. #
Ist der Rückstand bis 2013 passe, ist auch kein Problem seitens der Gläubiger zu erwarten.
Das der nicht ganz so richtig Tickt noch folgende Pointe,
als der Inso beantragt wurde, waren mein KFZ und mein Motorrad aus Versicherungsgründen auf meine LG zugelassen. Besitzer ist und war ich. Auch belegt mit Kaufvertrträgen.
Als die Inso eröffnet wurde, hatt er die Idee ich könnte Ihm meine eigenen Fahrzeuge abkaufen.
Nach dem ich den Herrn Rechtsanwalt aufgeklärt, habe das der Fahrzeughalter nach BGB nicht der Besitzer ist , kapierte er es nach einigen Streitgesprächen.
Um wiederum ein Missverständiss auszuräumen, Beispiel:
Leasing Firma ist Besitzer,
Halter ist der Leasingnehmer der Leasingnehmer steht auch im Brief.
Das hat sogar der kapiert.