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Autor Thema: IV als Schülerin, noch keine Ausbildung  (Gelesen 1764 mal)

marie971

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IV als Schülerin, noch keine Ausbildung
« am: 28. November 2011, 11:44:59 »

Bin seit ca November im insolvenzverfahren.

ich bin schülerin, 26J besuche nun die 12. klasse im Kolping Kolleg ( 2.Bildungsweg)
Mein Einkommen besteht aus bafÖg und 400€! mehr nicht ich hab grob ca. 700€ im Monat

Ich habe lediglich einen realschulabschluss.Keine Ausbildung.
2013 werde ich voraussichtlich mein ABI machen.

Meine Frage ist muss ich nach dem ABI direkt, arbeiten, ne Ausbildung machen, oder studieren?

Meine Anwältin ist ziemlich hart drauf und behaupte ich müsste arbeiten.
Ich möchte aber studieren...ich möchte endlich auch was in der Hand haben!!!

Mein Ziel ist es lehrerin zu werden.

Ich mein ich sehe es ja ein dass die Gläuber ihr Geld wollen..

Soll ich der Anwältin wirklich einen kleinen freiwilligen Betrag zahlen, oder sagen die dass nur so????

Mir wächstz sogar dieses Verfahren über den Kopf...

könnt ihr mir Rat geben

Grüße
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Achdujeh

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Re: IV als Schülerin, noch keine Ausbildung
« Antwort #1 am: 28. November 2011, 15:30:47 »

Die Anwaltin könnte im Prinzip Recht haben, denn es gibt ja die Erwerbsobliegenheit. Die wird allerdings durch ein anderes Prinzip ausgehebelt. Ohne Ausbildung wird es wohl ziemlich schwierig sein, ein pfändbares Einkommen zu erwirtschaften. D.h. die Gläubigerbenachteiligung, die für die Versagung der RSB nötig ist, wird nicht glaubhaft gemacht werden können. Und damit entfällt wiederum die Pflicht, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Ob es vielleicht sogar ein Urteil gibt, dass eine Erstausbildung generell als Grund akzeptiert wird, keine Erwerbstätigkeit auszuüben, ist mir nicht bekannt.

FG Achdujeh
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marie971

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Re: IV als Schülerin, noch keine Ausbildung
« Antwort #2 am: 29. November 2011, 12:31:32 »

Es ist ne richtig schwierige Situation. Wenn ich mein ABI habe werde ich 28J sein evtl Studium ca 31-31 ich halte nichts davon eine AUSbildung anzufangen.

muss mir wohl noch nen Anwalt suchen wenn es dann soweit ist.
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