"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Insolvenz und Scheidung  (Gelesen 2895 mal)

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Insolvenz und Scheidung
« am: 28. März 2011, 00:09:09 »

Hallo an Alle,
zuerst ein paar Zeilen zu mir: Ich bin seit dem 9.11.2010 in der Insolvenz, hatte am 10.02.2011 die Beschlussfassung von meinen Gläubigern. Ich bin EU-Rentner mit einem Einbkommen von 900,00 Euro. Am 15.09.2010 habe ich nach dem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht, Ende November den Antrag auf Trennungsunterhalt gestellt. Mein noch Partner ist ebenfalls in der Insolvenz seit dem 23.03.2010.
Wer kann mir weiter helfen, was ich tun soll, um zu meinem Recht zu kommen?
Heute erhielt ich diese Mail mit Anhang von meinem Scheidungsanwalt:

"Sehr geehrter Herr ...,

beigefügt erhalten Sie den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof- Kreuzberg
vom 16.03.2011, dem Sie entnehmen können, dass der Antrag auf
Verfahrenskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten abgelehnt wurde.
Gegen den Beschluss kann bis zum 18.04.2011 Beschwerde beim Kammergericht
eingelegt werden.
Ich halte den Beschluss des Amtsgerichts für rechtlich zutreffend und sehe
daher keine Erfolgsaussichten für eine Beschwerde.
Falls Sie sich entscheiden sollten, auf die Beschwerde zu verzichten, werde
ich Ihnen die Kosten für meine Tätigkeit im Verfahrenskostenhilfeverfahren
(426,02 €) nicht in Rechnung stellen.
Sofern Sie jedoch Beschwerde einlegen möchten, würde ich meine weitere
Tätigkeit in diesem Verfahren von der vorherigen Begleichung dieses Betrages
abhängig machen.
Bitte teilen Sie mir spätestens bis zum 03.04.2011 mit, ob Beschwerde
eingelegt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen,
..."


An die Mail war dieser Beschluss angehängt:

Gespeichert
 

deagle

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263
Re: Insolvenz und Scheidung
« Antwort #1 am: 28. März 2011, 06:29:28 »

welche Art von Recht willst Du bekommen?

Selbst wenn Du den Weg der sofortigen Beschwerde gehen solltest, bei deinem "Gegner ist nix zu holen (solltest Du als Insolaner kennen  :wink: )
Freu Dich das Dein Anwalt die bisherigen Kosten nicht ertattet haben möchte und gut

Gespeichert
 

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Re: Insolvenz und Scheidung
« Antwort #2 am: 28. März 2011, 12:37:48 »

Das Recht auf meinen Unterhalt der mir zusteht .
Jetzt kümmert sich meine Th mit darum weil sie auch wartet das es bei mir was zu holen gibt !
Aber unter dem Strich habe ich dann immer noch 130 Euro mehr Einkommen wie jetzt , wenn auch 101 Euro gefändet werden.
denn ich bin immer noch der Meinung und das habe ich hier und in anderen Foren gelesen das Unterhalt vor Fähndung geht.
Und die 75 Euro sind ja schon wieder neue Schulden meines Ex weil er Monate nicht abgeführt hat bis meine Th bei seiner mal nachgehackt hat.
Und die Worte von meinem Anwalt finde ich als Erpressung weil er bei mir nicht viel verdient weil ich einen Koatenübernahmeschein vom Amtsgericht habe und da bekommt er nicht viel dafür nur wenn ich selber zahlen würde.
wenn ich könnte hätte ich den schon längst in den Wind geschossen nur mir wurde gesagt mit dem Verfahrenskostenhilfeschein geht das nicht !

Danke aber trotzdem für die Antwort Hannes
Gespeichert
 

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Re: Insolvenz und Scheidung
« Antwort #3 am: 29. März 2011, 17:32:20 »

Ein Nettes Hallo an alle Hier !

Ich brauche doch noch einmal Eure Hilfe zu diesem Thema hier !
Habe gerade wieder Unstimmigkeiten zu dem Thema und dem Anhang hier gehabt und möchte noch einmal fragen weil ich nicht weiß was ich tun soll und wie gesagt mich von dem Anwalt auch nicht unterstützt oder vertreten fühle weil er bei mir nichts holen kann.

Meine 1. Frage ich denke da liege ich richtig Unterhalt geht vor Pfändung ? Oder

Und nun zu meiner Sicht der Berechnung mein noch Partner hat jetzt im Moment rund 1440 Euro Krankengeld ich )00 Euro Rente.
Nun der Punkt : Ich denke das dieses Einkommen zur Berechnung genommen wird und nicht das nach dem bei meinem .... rund 320 Euro laut Tabelle weggepfändet wurden und noch 75Euro weg weil er in der Inso wegen nicht Abführung fast 3000 Euro neue Schulden gemacht hat und ihm seine Th oder wer auch immer nun noch zusätzlich zu dieser Summe verdonnert hat.

Und da meint das Familiengericht das er mir von den 1000 Euro rund keinen T-unterhalt zahlen kann oder muß !
Die selbe Meinung hat nun auch mein Anwalt !

Ich denke da mich hier und anderswo mit anderen Meinungen belesen zuhaben und wundere mich auch über meine Th , weil auch da keine Hilfe kommt.
Denn wenn von den 1440 Euro bei der Berechnung ausgegangen würde bekäme ich rund 230 Euro Unterhalt wobei dann bei mir 100 Euro rund weggepfändet werden können und ich aber trotzdem 130 Euro mehr Netto hätte und meine Th und Gläubiger was von mir haben , was ja jetzt nicht ist.
Mein Ex müßte doch dann eigentlich nur den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen und seine Gläubiger bekämen dann ebend nur noch 90 Euro von ihm.


Deswegen bitte ich noch einmal wer kann was dazu sagen und mir weiter helfen ?
Denn ich denke der Beschluss ist nicht richtig vom Gericht und mein Scheidungsanwalt will nicht viel tun weil er mit mir nichts verdient weil ich ja eigentlich nur durch meinen Ex mit in die Inso mußte weil über 20 Tausend Euro gemeinsame Schulden sind und er noch weit mehr hat .


Ich danke im Voraus Hannes
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz