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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz  (Gelesen 2302 mal)

Topolino

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Insolvenz
« am: 17. Februar 2011, 12:41:22 »

Hallo,

ich weiss nicht, ob bereits andere das gleiche Thema hatten, wenn ja, bitte ich jetzt schon mal um Entschuldigung.

Ich bin gerade dabei, über den in meinem Wohnort zuständigen Schuldner und Insolvenzverein meine Iso zu machen. Da ich kein Überblick von meinen gesamten Schulden habe, habe ich dem Verein eine Liste der Gläubiger gemacht, die ich in meinem Chaos gefunden habe bzw. in dem ganzen Chaos an Briefen gefunden habe.

Meine Frage, was passiert, wenn ich mehrere Gläubger vergessen habe, zu erwähnen, weil ich einfach überfordert bin und überhaupt kein Überblick von den gesamten Schulden habe? Wenn die Insolvenz eröffnet wird und sich später heraus stellt, dass einige vergessen wurde, kann das für mich zum Nachteil werden oder gar die Insolvenz gefährten?

Durch Krankheit bin ich jetzt EU-Rentner (Enzephalitis (fortgeschrittene Gehirnentzündung) dadurch auch Gedächnislücken) und durch Depressionen vielen auch aus Frust vernichtet. Wie verhält es sich, wenn ich einfach nicht weiss, bei wem ich alles Schulden habe?

Über eine Hilfe wäre ich euch dankbar.

Gruss
Topolino

« Letzte Änderung: 17. Februar 2011, 12:47:27 von Topolino »
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doktor mabuse

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Re: Insolvenz
« Antwort #1 am: 17. Februar 2011, 14:03:21 »

Hallo,

geben Sie nach bestem Wissen und Gewissen die Ihnen zur Zeit bekannten Gläubiger an, ggf. holen Sie sich noch Zusatzinformationen durch eine aktuellen Schufa-Auskunft (kann online beantragt werden)

Wenn Ihnen nach Antragsabgabe und Eröffnung des Verfahrens noch Gläubiger einfallen sollten, können Sie diese umgehend beim Treuhänder nachmelden. Dadurch wird das Verfahren zumeist nicht gefährdet, ich habe auch 2 Gläubiger nachgemeldet.
Nach Eröffnung werden alle Gläubiger aufgefordert ihre Forderungen anzugeben, diese können Sie auch bei Gericht einsehen und ggf. bei Zweifeln Widerspruch einlegen.

Also, keine Sorge, wenn alles erstmal angelaufen ist, wird der Kopf auch wieder klarer...

Gruß,
Doktor Mabuse
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Topolino

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Re: Insolvenz
« Antwort #2 am: 17. Februar 2011, 14:12:38 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Habe halt nur Panik, dass ich durch die Masse an Schulden einige Gläubiger vergessen habe, weil ich einfach kein Überblick mehr über meine Schulden habe und auch nich mehr weiss, bei wem ich alles Schulden habe. Will meine Iso nicht in Gefahr bringen. Alle Gläubger, wo ich Briefe etc gefunden habe, sind in Ordner sortiert und eine Liste an die Schuldnerberatung geschickt. Auch habe ich bereits einige angeschrieben und darum gebeten, mir eine Forderungsaufstellung für die Schuldnerberatung zukommen zu lassen. Aber bei der Masse muss ich davon ausgehen, einige vergessen zu haben. Alles, was ich gefunden habe, sind sortiert und nach und nach bekommt die Schuldnerberatung die Schreiben per PDF zugeschickt.
Gruss Topolino
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tomwr

Re: Insolvenz
« Antwort #3 am: 17. Februar 2011, 14:41:05 »

Man sollte das Thema allerdings auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Es hängt im Einzelfalle von der Anzahl der angegebenen Gläubiger, der Anzahl der nicht angegebenen Gläubiger, der Summe der angegebenen Forderung und der Summe der nicht angegebenen Forderungen ab.

Insbesondere die Verbraucherinsolvenz ist da etwas empfindlich. Jetzt kann man natürlich auch mit Krankheiten argumentieren die vergesslich machen aber eine wesentliche Forderung zu vergessen wäre sicherlich schlecht.
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Fallera

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Re: Insolvenz
« Antwort #4 am: 17. Februar 2011, 15:08:18 »

Bundesgerichtshof
 
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1
 
Reicht der Schuldner einen zulässigen Insolvenzantrag ein, können unvollständige Angaben über seine Gläubiger zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
 
 BGH, Beschluss vom 9. 10. 2008 - IX ZB 212/ 07; LG Mannheim
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Kurt Cobain
 

Topolino

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Re: Insolvenz
« Antwort #5 am: 17. Februar 2011, 15:38:59 »

Hallo,

also es geht hier um kleine Beträge. Die Gläubiger mit den größten Summen hab ich, da die alle bereits ein Titel gg. mich haben. Im Grunde gehts um einzelne Beträge so um die 100 bis 500 Euro, wo ich auch keine Unterlagen hierzu finde, oder einfach nicht mehr weiss, wer die Gläubiger alle sind....Auch ist es nicht so, dass ich einige absichtlich unter den Teppich kehren will und mutwillig die vergessen....
« Letzte Änderung: 17. Februar 2011, 15:55:16 von Topolino »
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tomwr

Re: Insolvenz
« Antwort #6 am: 17. Februar 2011, 16:47:57 »

Zitat
Die Rechtsprechung stellt auf die Höhe der Forderung, den Anteil an der Gesamtverschuldung, die Anzahl der Gläubiger und den Zeitpunkt der letzten Vollstreckungsversuche bzw. Korrespondenz (AG Göttingen Beschl. v. 05.08.2005, Az. 74 IN 162/04, ZInsO 2005, 1001) ab. Keine Fahrlässigkeit besteht zum Beispiel, wenn Sie eine acht Jahre alten Forderung vergessen, die jahrelang nicht gemahnt wurde und 2,3 % der Gesamtforderung ausmacht (LG Berlin, Beschl. v. 05.10.2004 - AZ: 86 T 603/04, ZInsO 2004, 1264; im konkreten Fall 900 €).
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paps

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Re: Insolvenz
« Antwort #7 am: 17. Februar 2011, 18:16:17 »

Ich habe in solchen Fällen immer dazu geraten, bei der Forderungsaufstellung mit anzugeben, dass weitere Gläubiger vorhanden sind, deren Forderungen aber nicht beziffert werden können, da keine Unterlagen zugänglich sind.
Den Forderungswert kann man mit 1,- € Erinnerungswert angeben.

Hier gab es deswegen noch keine Probleme.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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