Regelinsolvenz in Vorbereitung.
Bei mir stellt sich folgendes Problem dar:
Aufgrund einer Geschäftsinsolvenz habe ich Schulden gemacht, dieses ist jetzt einige Jahre her. Durch eine Anwältin wurde eine Aufstellung der tatsächlich heute vorhandenen Schulden inklusive Zinsen usw. aller Gläubiger erarbeitet. Der Schuldenbereinigungsplan wurde den Gläubigern vorgelegt, obwohl dieses nicht notwendig wäre,aber unser zuständiges AG sehr genau dabei ist und auch bei Regelinsolvenz dieses wünscht. Ok ,getan, dieser wurde jetzt abgelehnt.
Bis Ende September 2012 müsste demnach der Insolvenzantrag gestellt werden.
Aufgrund einer Erkrankung bin ich momentan berufsunfähig und beziehe EU-Rente. Momentan bewohne ich eine Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft ,dieser damals gezahlte Genossenschaftsanteil wurde durch eine Verwandte bezahlt und einen Vertrag(klassische Abtretungserklärung)gemacht, das das geld aus dem Genossenschaftsanteil an diese zurückbezahlt wird, sofern dieses Mietverhältnis und die Genossenschaftsmitgliedschaft aufgelöst wird.
Aufgrund meiner schweren Erkrankung wird nun ein Umzug notwendig und da meine bisherige Genossenschaft keine "leidensgerechte" Wohnung im Bestand hat, bietet mir eine andere Wohnungsgenossenschaft innerhalb dieser Stadt einen passende Wohnung an, dieses wäre aber wieder mit einem Genossenschaftsanteil verbunden. Das würde wieder meine Verwandte übernehmen mit den gleichen Bedingungen wie damals auch.
Zu Ende September 2012 könnte ich diesen Anteil meiner bisherigen WG zum 31.12.2012 kündigen, ausgezahlt würde er bis spätestens Ende Juni 2013 auf das Konto der Verwandten.
Nun meine Frage:
Es ist ja eine Veränderung des Insolvenzrechts in der Phase 2 geplant und dieser soll ja spätestens bis zum 1.1.2013 in Kraft treten,wo ja auch eine Veränderung mit den WG-Anteilen vorgesehen ist.
Kann ich die Frist zur Abgabe des Insolvenzantrages statt Ende September 2012 verlängern,so das ich nach evtl. neuen Insolvenzrecht gehandhabt werde?
Wie kann ich vorgehen, um die WG-Anteile bei einer Insolvenz nicht zu verlieren? Es wäre jetzt eine Frage, wie die vertraglichen Unterlagen zwischen meiner Bekannten und uns aussehen müssten, um vor Antritt der Insolvenz das einigermaßen "sicher" geregelt zu haben.