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Autor Thema: Regelinsolvenz pro contra Privatinsolvenz  (Gelesen 5425 mal)

chiefchecker

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Regelinsolvenz pro contra Privatinsolvenz
« am: 27. Januar 2009, 12:36:53 »

Hallo alle zusammen!

Ich bin z.Zt. selbständig (Einzelunternehmen/bis 31.01.2009), danach arbeitssuchend. Da ich seit gut 2 MOnaten absehen konnte, dass es mit meinem Betrieb nicht weitergehen kann, habe ich gewisse Vorkehrungen getroffen, um den Betrieb so gut wie möglich "auslaufen zu lassen". U.a. Schreiben an die LIeferanten, ihre LIeferungen einzustellen, gekündigt wo es nur ging etc., um so wenig Schulden wie möglich zu hinterlassen. Zwischenzeitlich habe ich 2x eine Schuldnerberatung aufgesucht, die mir fast panisch dazu geraten hatte den Antrag auf Insolvenz noch im Monat Januar zu stellen, da ich mich dann noch in der "Regelinsolvenz" befinden würde und nicht in der privaten. Ich habe somit die Formulare (Antrag, Retsschuldbefreiung, Stunden der VK..) ausgefüllt und ab damit zum AG. Ich habe bis heute noch keinen Mahnbescheid oder ähnliches, "nur" die Tatsache, dass ich im Mietrückstand bin und fällige Tilgungen nicht erbracht werden können (31.03.09). Ich habe das Gefühl alles falsch gemacht zuhaben, zudem mir ein Anwalt jetzt sagte, dass ich das nicht hätte tun müssen, ich hätte den Antrag auch später stellen können, Gefahr der Ablehnung,....
Ich habe hierzu folgende Fragen und fände es toll, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte (schon jetzt besten Dank):

1. Wo genau liegen die Vor-/Nachteile bei einer Regelinsolvenz vs. Privatinsolvenz?

2. Sollte mein Antrag abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen?

3. Kann ich im Laufe der Zeit nach Antragsstellung noch Gläubiger nachreichen? (Auch hier gehen die Meinungen seitens des Anwalts und der Schuldnerberatung komplett auseinander).

4. Ist ein Gläubiger erst ein Gläubiger, wenn er mich anmahnt, oder auch schon , wenn ich genau weiss, dass ich ihn in z.B. 2 Monaten nicht mehr bezahlen kann? Ich Frage deshalb, weil ich in meinem Antrag "nur" Gläubiger benannt habe, bei denen ich jetzt schon im Zahlungsverzug bin und nicht erst in Zukunft.

Vielen vielen Dank!!!!!!!!!!
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Feuerwald

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Re: Regelinsolvenz pro contra Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 27. Januar 2009, 17:32:06 »

zudem mir ein Anwalt jetzt sagte, dass ich das nicht hätte tun müssen, ich hätte den Antrag auch später stellen können, Gefahr der Ablehnung,....

-> welche Anträge wurden gestellt?  Eröffnungsantrag, Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten?

 

1. Wo genau liegen die Vor-/Nachteile bei einer Regelinsolvenz vs. Privatinsolvenz?

-> da gibt es im eröffneten Insolvenzverfahren bzw. im Restschuldbefreiungsverfahren keine hinderlichen Vor-/Machteile, wenn man nicht gerade eine Insolvenzplaninitiative ergreifen will.


2. Sollte mein Antrag abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen?

-> Klar, geht schon. Die Frage ist nur, weshalb denn abgelehnt werden sollte? Was meint der "Anwalt" zu wissen?


Kann ich im Laufe der Zeit nach Antragsstellung noch Gläubiger nachreichen? (Auch hier gehen die Meinungen seitens des Anwalts und der Schuldnerberatung komplett auseinander).

-> ja schon, aber hier gibt es dann schon einen kleinen Unterschied zwischen Regel-/Verbraucherinsolvenz (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 insO)


Ist ein Gläubiger erst ein Gläubiger, wenn er mich anmahnt, oder auch schon , wenn ich genau weiss, dass ich ihn in z.B. 2 Monaten nicht mehr bezahlen kann? Ich Frage deshalb, weil ich in meinem Antrag "nur" Gläubiger benannt habe, bei denen ich jetzt schon im Zahlungsverzug bin und nicht erst in Zukunft.

-> § 38 InsO - Begriff der Insolvenzgläubiger ...  ie Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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