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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt  (Gelesen 6760 mal)

wini01

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Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« am: 01. September 2011, 10:39:55 »

Hallo liebe Gemeinde,

ein Bekannter von mir hat heute die Mitteilung erhalten, dass "sein" Haus im Rahmen der Insolvenz zwangsversteigert wird. Auf Anfrage teilte man ihm beim Gericht mit, dass er noch ca. 6 Monate für die Räumung einplanen kann (er wohnt mom. noch in diesem Haus).

Er ist selbständig und hat im letzten Jahr Insolvenz angemeldet. Die selbständige Tätigkeit wurde durch den IV freigegeben. Momentan erhält er aber unterstützende HARTZ IV-Zahlungen.

In diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:

1.)Wenn das Haus geräumt werden muss, kommen erhebliche Kosten der Entsorgung (Messi-Haus) auf ihn zu. Muss er die Kosten selbst tragen (wovon??) oder wird sich der Insolvenzverwalter (oder jemand anders) beteiligen müssen?

2.) Darf er z. B. die Möbel im Rahmen einer Haushaltsauflösung für wenig Geld verkaufen (wenn diese jemand will), oder ist dies im Rahmen der Insolvenz gar nicht möglich? So könnten zumindest schon mal die Räume von den Möbeln befreit werden.

3.) Auf Grund seiner gesundheitlichen Verfassung wird er wahrscheinlich nicht selbst an der Räumung des Hauses mitwirken können. Zahlt das Amt (?) in diesem Fall auch einen Entsorger?

Mein Bekannter ist am Boden zerstört, obwohl er natürlich wusste, dass er irgendwann aus dem Haus raus muss. Gibt es eine positive Antwort, womit ich ihm wenigstens etwas Lebensfreude wiedergeben kann?

Vielen Dank im Voraus!

MfG
Wini01
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wiwo

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Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #1 am: 01. September 2011, 13:22:11 »

Hallo,

nicht böse sein, aber wenn Du Deinem Bekannten wirklich helfen möchtest, dann solltest Du, Verwandte oder Freunde dieser Person erst einmal klar machen, dass Hilfe von Dritten erst dann in Frage kommt, wenn er sich seinen Problemen in erster Linie einmal selbst stellt.

Zur eigentlichen Frage vielleicht auch hier lesen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Entsorgung-zurueckgebliebener-Gegenstaende-__f51899.html

Wenn für Möbel etc. kein Pfändungsbeschluss vorliegt, dürfte einem Verkauf nichts im Wege stehen. Um spätere Probleme zu vermeiden würde ich mich jedoch vorher erst mit dem IV in Verbindung setzen. Könnte ja sein, dass dieser Ansprüche stellt!

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Gruß
wiwo
 

wini01

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Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #2 am: 01. September 2011, 20:04:45 »

Hallo wiwo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Natürlich hast Du Recht, dass sich mein Bekannter selbst seinen Problemen stellen soll - macht er auch. So ist er z.B. in sozialpsychatrischer Betreuung!

Da er sich jedoch mit dem Internet / der EDV nicht sonderlich gut auskennt, habe ich mich als Sprachrohr für ihn engagiert!

LG
Wini01
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luna2005

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Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #3 am: 07. September 2011, 15:18:11 »

Hallo

aber muss er denn nicht erst das Haus erst räumen, wenn es einen neuen Eigentümer hat der es ersteigert hat ?
Wieso vorher das Haus räumen ?
Ist mir etwas unklar .

LG
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wini01

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Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #4 am: 07. September 2011, 17:06:38 »

... aber muss er denn nicht erst das Haus erst räumen, wenn es einen neuen Eigentümer hat der es ersteigert hat ?
Wieso vorher das Haus räumen ?

Hallo luna2005,

nachdem er die entsprechenden Schreiben (Ankündigung der Zwangsvollstreckung) erhalten hat, hat er beim Gericht angerufen und gefragt, wie das weitere Procedere ist.

Demnach wird ca. in 3 Monaten ein Gutachter das Haus besichtigen und bewerten. 3 Monate später wäre dann wohl der Termin für die Versteigerung.

Er fragte noch einmal explizit nach, wann das Haus dann geräumt sein muss. Ihm wurde gesagt, es sei der Termin der Zwangsversteigerung, da der "neue Eigentümer" theoretisch sofort einziehen könnte.

LG
wini01
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luna2005

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Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #5 am: 07. September 2011, 18:51:38 »

Hallo Wini01,

wir stehen vor der gleichen Problematik. Auch wir haben uns durchgefragt und die Antworten sind alle sehr logisch.

Das Haus vor dem Versteigerungstermin zu räumen sollte allerdings einhergehen mit einer Eigentumsaufgabe über einen Notar. Der Grund dafür : Sollte das Haus beim ersten Termin nicht weggehen (das sind die meisten Häuser auf denen relativ hohe Belastungen liegen, die aber bei weiten nicht mehr den Wert haben oder nicht so begehrt scheinen ) müsste ihr Bekannter solange es niemand ersteigert weiterhin Grundsteuer, Strom und Heizung mit miniabschlägen usw. zahlen.Der Winterdienst müsste auch weiterhin erfolgen.

Uns wurde geraden auszuharren bis es ersteigert wurde und dann mit dem Neueigentümer einen Zeitnahen Auszugstermin vereinbaren.Die meisten kommen eh aus Mietwohnungen und unterliegen der Kündigungsfrist.

Ausmisten im Vorfeld ist allerdings immer einen sehr gute Idee. Ansonsten kann ich nur sagen-nicht irre machen lassen.Das wiederum ist nur meine Meinung.

LG
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Insokalle

Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #6 am: 07. September 2011, 18:55:00 »

Es ist ja nicht gesagt, dass im ersten Termin die Immobilie schon versteigert wird. Erst mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses kann der neue Eigentümer die Räumung in Angriff nehmen. Meist lässt sich mit dem neuen Eigentümer über Fristen bis zum Auszug verhandeln.
Aber es schadet sicher nicht, sich schon mal nach einer neuen Wohnung umzusehen. Ein halbes Jahr sollte reichen, um sich einen Überblick zu verschaffen.
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wini01

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Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2012, 14:21:07 »

Hallo (nochmal) :cheesy:

es gibt eine Erweiterung im o. a. Fall: Das Haus ist - bereits im ersten Durchgang - versteigert worden. Da mein Bekannter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist mit dem neuen Eigentümer Kontakt aufzunehmen, habe ich dies für ihn getan - leider mit wenig Erfolg: Der neue Eigentümer hat auf die sofortige Herausgabe der Hausschlüssel bestanden. Da der Insolvenzverwalter ebenfalls Druck gemacht hat, ist der Schlüssel noch am gleichen Tag übergeben worden.

Die von uns eingeholten Angebote von Entsorgern und die entsprechenden Termine sind damit ebenfalls hinfällig geworden.

Da mein Bekannter zwischenzeitlich eine (vorrübergehende) neue Unterkunft gefunden hat, ist dies erstmal nicht sooooo schlimm - aber: Es befinden sich noch persönliche Gegenstände im Haus (neben den Messi-Sachen).

Zu allem Überfluss haben sich einige Verwandte meines Bekannten beim neuen Hauseigentümer gemeldet (sie waren auch bei der Versteigerung), die etwas aus dem "Haus holen" wollen. (Es bestehen - meiner Ansicht nach - jedoch keine Ansprüche gegen meinen Bekannten. Eine Erbschaftsangelegenheit wurde vor Jahren gerichtlich geklärt und ausgezahlt!)

Nun meine / unsere Fragen:
1. Darf der neue Eigentümer des Hauses einfach Gegenstände herausgeben?
   (Motto: "Was in meinem Haus ist, gehört mir. Ihr hättet es ja vorher sichern können")
2. Muss die Entsorgung nun auch von meinem Bekannten bezahlt werden, wenn der Preis höher ist als
   unser eingeholtes Angebot? (Er ist ja noch im Insolvenzverfahren. Muss die Entsorgung nun eventuell
   von den Erlösen der Versteigerung gezahlt werden)
3. Ist der positive Ausgang des Insolvenzverfahrens in Gefahr, wenn mein Bekannter den Entsorger nicht
   zahlen kann? (Er hat die Wohnung ja nicht absichtlich "zugemüllt", sondern leidet an einer
   Krankheit - dem Messie-Syndrom)

Vielen Dank für Eure Antworten!!

LG
Wini
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tomwr

Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2012, 15:02:13 »

Der neue Eigentümer hat auf die sofortige Herausgabe der Hausschlüssel bestanden. Da der Insolvenzverwalter ebenfalls Druck gemacht hat, ist der Schlüssel noch am gleichen Tag übergeben worden.

Also da hätte man sich aber auch ein paar Tage Zeit lassen können. Bestehen kann man auf viel, formal hätte er im Zweifel die Räumung bei einem GV beantragen müssen und zwischen Ankündigung der Räumung und dem Räumungstermin müssen 3 Wochen liegen. Mal abgesehen davon, dass es Geld kostet. Den IV geht die Sache eigentlich nichts an, mit dem Zuschlag ist die Verwertung des Hauses vollzogen.

Herausgeben darf der neue Eigentümer die Sachen nur an den Mieter. Kann ja jeder behaupten, dass ihm was aus der Wohnung gehört.

Mit der Versteigerung des Hauses übernimmt der Eigentümer dieses so wie es ist. Damit würden die Kosten der Müllentsorgung m.E. zu seinen Lasten gehen.
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Insokalle

Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #9 am: 02. Dezember 2012, 11:42:43 »

Es gibt keine Mieter, der ehemalige Eigentümer muss raus.

Zu 1
Nein, der ehemalige Eigentümer muss die Immobilie räumen. Eine Herausgabe an andere Personen könnte mE zu Schadensersatzforderungen führen, denn - in der Tat - sonst könnt ja jeder kommen.
Der Zuschlag bei der Versteigerung umfasst nur die Sachen, auf die sich die Versteigerung erstreckt. Das ist max. das Zubehör des Grundstücks, aber ganz sicher nicht die Sachen oder den Müll, den der Vorgänger in der Wohnung oder auf dem Gelände gelassen hat.

Zu 2
Ja, das ist denkbar. S.o., der Voreigentümer muss den Müll beseitigen. Der Ersteigerer sollte dem Voreigentümer zuvor eine Frist zur Müllbeseitigung setzen. Kommt der dem nicht nach, darf mE der neue Eigentümer auf Kosten des Voreigentümers den Müll entsorgen. Allerdings nicht um jeden Preis, es dürfte eine Schadensminderungspflicht für den Neueigentümer bestehen.

Die Entsorgung wird nicht aus dem Versteigerungserlös gezahlt, wo kämen wir denn da hin?

Zu 3
Das Insolvenzverfahren ist nicht gefährdet.
Wegen der Krankheit sollte er sich behandeln lassen. Zieht er in eine Mietwohnung, kann das problematisch werden.

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Der_Alte

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Re: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt
« Antwort #10 am: 02. Dezember 2012, 12:47:38 »

Der Ersteigerer sollte dem Voreigentümer zuvor eine Frist zur Müllbeseitigung setzen.

Ich würde sagen, der neue Eigentümer muss dem bisherigen Eigentümer zwingend eine angemessene Frist einräumen, damit dieser die Immobilie geräumt übergeben kann.
Tut er es nicht und verlangt, wie hier, die sofortige Übergabe, könnte es darauf hinauslaufen, dass der bisherige Eigentümer von der Räumpflicht entlastet ist.
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