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Autor Thema: Regelinsolvenz und Bürgschaft  (Gelesen 2700 mal)

pink2372

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Regelinsolvenz und Bürgschaft
« am: 01. August 2011, 08:44:15 »

Hallo ich habe eine Frage.

Ich bin vor viele Jahren in Regelinsolvens gegangen und 2013 ist alles vorbei. Ich zwischen Zeit hat sich mein Mann selbstständig gemacht und ein Kredit von 60000€ auf genommen. Mit eine Bürgschaft von der Bankbürgschaft. Da ist automatisch eine Bürgschaft von 20000€ drin die über die Ehefrau läuft. Sie haben nur von mir verlangt eine Angabe meines Gehalt, ob ich die normale Lebenskosten tragen kann, sonst nichts weiter. Sonst keine weitere Auskunft. In der Letzte Minute wollten die eine Unterschrift von mir, da ich automatik als Bürge drin bin. Nun musste mein Mann Insolvenz anmelden. Mein Konto wurde gesperrt. Jetzt habe ich angst um mein Restschuld befreiung und ich verdiene nicht soviel das ich die Bürgschaft ab zahlen kann. Vorallem die haben nie mit mir gesprochen, keine Sicherheiten verlangt oder ob ich schulden habe sonst was.

Was kann ich jetzt machen?

Entschuldige wenn Fehler drin sind, ich habe LRS.
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Insoman

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Re: Regelinsolvenz und Bürgschaft
« Antwort #1 am: 01. August 2011, 13:29:49 »

Um Ihre RSB müssen Sie sich keine Sorgen machen..
Eine Versagung der RSB kommt nur dann in Frage, wenn die Interessen der Insolvenzgläubiger nachhaltig beeinträchtigt werden.

Die Bürgschaft bedeutet für Sie allerdings neue Schulden, die nicht unter die RSB fallen.
Sie müssen deswegen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen, wenn Sie die Forderungen der Bank nicht bedienen können.
Über wieviel Einkommen haben Sie denn zum Zeitpunkt der Bürgschaft verfügt?
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pink2372

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Re: Regelinsolvenz und Bürgschaft
« Antwort #2 am: 01. August 2011, 13:31:45 »

mein Einkommen ist 1448€ und habe ein Sohn. Pfändungsgrenze ist 1349€
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pink2372

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Re: Regelinsolvenz und Bürgschaft
« Antwort #3 am: 01. August 2011, 13:32:35 »

Danke für die schnelle anwort.
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Insoman

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Re: Regelinsolvenz und Bürgschaft
« Antwort #4 am: 01. August 2011, 14:34:54 »

Nach der neuen Pfändungstabelle (seit 01.07.2011) beträgt die Freigrenze bei einer unterhaltspflichtigen Person
€ 1419,99.
Trotzdem werden Sie sich mit der Forderung auseinandersetzen müssen.
Versuchen Sie, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, das geht auch bei bereits erfolgter Sperre..
wenn Sie nichts tun, kann sich der "Neugläubiger" einfach von Ihrem Konto bedienen.
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Feuerwald

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Re: Regelinsolvenz und Bürgschaft
« Antwort #5 am: 01. August 2011, 17:08:13 »

"Mein Konto wurde gesperrt"

was heißt "gesperrt" genau,
gerichtlicher Pfänungs-/Überweiungsbeschluss
oder ist liegt Bürgschaft bei Bank, wo Sie Ihr Konto führen?

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pink2372

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Re: Regelinsolvenz und Bürgschaft
« Antwort #6 am: 02. August 2011, 07:28:02 »

Gestern hat mich die Bank an gerufen, die Sperrung war ein versehn. Die wollten das Konto von mein Mann sperren.

Wenn die sparkasse kommt wegen der Bürgschaft. Dürfen die das machen wärend das Verfahren der Insolvenz läuft? Oder müssen die warten bis die Ruhefasse eintritt. Was wäre das am besten, wegen Ratenzahlung an bieten usw. Ich möchte nicht über tisch gezogen werden oder mir noch mehr ans Bein binden. Dürfen die zinsen verlangen?

Vielleicht kann mir einer ein Tip geben.

Danke!
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Fallera

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Re: Regelinsolvenz und Bürgschaft
« Antwort #7 am: 02. August 2011, 08:22:47 »

Die Sparkasse müsste nicht bis zur "Ruhephase" warten! Die Summe wäre eine Neuverbindlichkeit und dürfte sofort eingefordert werden.

Sprechen sie offen mit der Sparkasse, bieten Sie eine Ratenzahlung im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten aus dem unfpändbaren Einkommen an.
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