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Autor Thema: Regelinsolvenz und KK nicht bezahlt, Restschuldbefreiung möglich?  (Gelesen 3812 mal)

Jenx

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Hallo zusammen,

mein Mann ist seit 01.01.2004 Selbständig. Er ist seit ca. 2 Jahren gesetzlich bei der Techniker Krankenkasse versichert. Von Juni 08 bis September 09 bekamen wir unterstützend Hartz IV. Von Oktober bis März hat er dann noch ohne Hartz IV versucht, die Firma zu retten, was wir nun als gescheitert ansehen können  :sad: Dafür sind sämtliche Ersparnisse jetzt weg und es wird nicht ohne Insolvenz weitergehen können.

Ab April hat er die Firma quasi aufgegeben und wieder Hartz IV beantragt. Gleichzeitig musste er natürlich eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Ich und die Kinder sind seit 01.01.2010 über ihn familienversichert. Er hat aber von Oktober 09 bis März 2010 keine Beiträge bezahlt, die Krankenkasse hat ihn aber auch nicht aufgefordert. Jetzt, letzte Woche, haben wir ein Schreiben bekommen, in dem die Krankenkasse seinen Status abfragt. Ab April ist ja alles wieder durch das Arbeitsamt gesichert, aber was ist mit den offenen Beträgen für das halbe Jahr, in dem er Selbständig war und kein Hartz IV bekam? Gehen die als normale Insolvenzforderung mit ein oder sind sie von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen? Und kann die Krankenkasse sich dann an mich wenden, weil ich ja familienversichert bin? Ich habe im Februar ein Kind bekommen, es sind also definitiv größere Kosten angefallen... Die Krankenkasse hat aber nie eine Mahnung etc. geschickt und die Kosten, die in dem o. g. Zeitraum angefallen sind haben sie immer kommentarlos übernommen. Bloß die Karte für unseren Jüngsten haben wir noch immer nicht bekommen. Ich nehme an, weil ihnen jetzt aufgefallen ist, dass Zahlungen ausstehen. Wir haben nicht mal einen Schrieb, in dem steht, wie viel im Monat er hätte zahlen müssen.

Ich habe jetzt natürlich die Sorge, dass sie uns dann rückwirkend als nicht versichert betrachten, geht das? Können sie schon bezahlte Rechnungen (Krankenhaus etc) von uns, speziell von mir, zurückfordern?

Vielen Dank für die Hilfe,  :Oh_no:

Jenny

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Leopold Bloom

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Ich habe im Februar ein Kind bekommen, es sind also definitiv größere Kosten angefallen.


Bist du nicht über Elterngeld versichert?
Wo warst du denn vor dem 01.01.2010 versichert?

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2984

Gruß Leopold Bloom
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Jenx

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Ich habe am 06.05.06 unser erstes Kind bekommen, bin dann in Elternzeit gegangen, am 29.12.07 kam Nr. 2 und am 20.02.2010 Nr. 3. Ich habe zwischenzeitlich - typisch Ehefrau - im Unternehmen mitgearbeitet, aber ohne festes Gehalt. Ich war also vor der ersten Elternzeit selbst versichert, dann eben nahtlos drei Mal in der Elternzeit. Die Krankenkasse sagte mir dann, dass ich mich ab dem 29.12.09 (Ende Elternzeit 2. Kind) familienversichern müsste, weil ich ja schon so lange keine Beiträge mehr bezahlt hätte  :dntknw: Da mir das erstmal relativ egal war, habe ich dem zugestimmt.

Gruß
Jenny
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