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Autor Thema: Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?  (Gelesen 13574 mal)

binemaja

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Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?
« am: 18. Mai 2010, 23:07:28 »

Hallo,

erstmal danke für ein wohl vernünftiges Forum mit Gleichgesinnten.

Kurz zu mir: Im Januar 2009 wurde bei mir das Insolvenzverfahren eröffnet (Privatinsolvenz).
Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis, alleinstehend, ohne Kinder (aber mit zwei Katzen  :wink: )

Soweit ich mich an meinen Berater erinnere, beginnt doch die WVP ein Jahr nach der Eröffnung des IV mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung, oder?

Bis jetzt habe ich vom Gericht nämlich nichts diesbezüglich gehört. Die Zeit, die ich auf die Ankündigung warte, wird aber doch auf die  Zeit der WVP "angerechnet"?

Bin mir durch unterschiedliche Infos aus dem Netz jetzt total unsicher und freue mich über eine Info von Euch.

Gruß
Bine
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Bigfoot

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Re: Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?
« Antwort #1 am: 19. Mai 2010, 08:19:07 »

Hallo zurück :)

im Grunde ist es vollkommen egal wann deine WVP beginnt dennn nach 6 Jahren ist die Insolvenz eh durch :)
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Dibbelabbes

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Re: Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?
« Antwort #2 am: 19. Mai 2010, 10:49:40 »

Hallo zurück :)

im Grunde ist es vollkommen egal wann deine WVP beginnt dennn nach 6 Jahren ist die Insolvenz eh durch :)

Hallo :-)
Stimmt schon, nach 6 Jahren ist die InSo vorbei, so ganz egal ist es abetr dennoch nicht.
Ab Ende des Verfahrens darf man wieder neues Vermögen anhäufen. Ausserdem hat es Auswirkungen z.B. auf die Steuerrückerstattung.

@Bienemaja:
Nicht nervös werden, bei mir hat es ca. 18 Monate gedauert, bis das Verfahren abgeschlossen war.
Die Gerichte sind mit den PI's wohl überfordert, da es immer mehr Leute gibt, die diesen Weg gehen (müssen).
Ausserdem hängt es auch von der Anzahl der Gläubiger ab, da diese alle ihre Forderungen anmelden müssen.

Gruß
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lenchik22

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Re: Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?
« Antwort #3 am: 19. Mai 2010, 14:23:06 »

Heißt es, man darf sparen, wenn die Wohlverhaltensphase beginnt??? Und was hat es mit Steuer zu tun? Kriegt man die Steuerrückerstattung dann? WEil jetzt bekommen wir die ja nicht (Beginn 01.02.2010).

Grüße
Lena
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Fallera

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Re: Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?
« Antwort #4 am: 19. Mai 2010, 15:00:49 »

Also die "offizielle" WVP beginnt mit der Mitteilung vom Gericht, dass das Inso Verfahren aufgehoben wird. Ab dem Zeitpunkt darf man wieder Vermögen anhäufen und es steht einem auch wieder die Steuererstattung zu. Die 6 Jahre beginnen allerdings schon mit Beginn des Insolvenzverfahrens.
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Dibbelabbes

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Re: Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?
« Antwort #5 am: 20. Mai 2010, 10:47:50 »

Heißt es, man darf sparen, wenn die Wohlverhaltensphase beginnt??? Und was hat es mit Steuer zu tun? Kriegt man die Steuerrückerstattung dann? WEil jetzt bekommen wir die ja nicht (Beginn 01.02.2010).

Grüße
Lena

Genau, man darf ab Beginn der WVP den unpfändbaren Teil seines Gehaltes dazu verwenden, offiziell Vermögen anzuhäufen. Was man mit diesem Geld anstellt juckt keinen. Ab diesem Zeitpunkt steht einem auch wieder die Steuerrückerstattung zu.
Beispiel:
Beginn des Verfahrens 1.1.2008
Aufhebung des Verfahrens und somit Beginn der WVP 1.6.2009.
Die Steuer für 2008 geht an den Treuhänder
Die Steuer für 2009 geht zu 50% an den Treuhänder und zu 50% an Dich. (So war es bei mir, bitte korrigieren wenn ich falsch liege.)

Und wie Fallera schon schrieb, 6 Jahre nach BEGINN DES VERFAHRENS (NICHT WVP) ist der Spuck vorbei.
Dann noch 3 Kalenderjahre auf Löschung des Schufa Eintrages warten, und es kann von vorne losgehen.
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lenchik22

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Re: Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?
« Antwort #6 am: 20. Mai 2010, 13:11:56 »

Vielen Dank! Das ist schön! Ich dachte die ganzen Jahre wird der Treuhänder die Steuerrückzahlung einziehen.

Wie sieht es mit pfänden aus??? Alle 6 Jahre oder auch nur bis zur Aufhebung??
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Fallera

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Re: Wann beginnt die Wohlverhaltensphase?
« Antwort #7 am: 20. Mai 2010, 13:39:06 »

Wie sieht es mit pfänden aus??? Alle 6 Jahre oder auch nur bis zur Aufhebung??

Gepfändet wird die ganzen 6 Jahre!

edit: natürlich wird gepfändet bis die forderunge inkl. verfahrenskosten gedeckt sind! passiert das vor ablauf der 6 jahren ist schluss!
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