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Autor Thema: Restschuldbefreiung versagt nach § 298 - was am besten nun tun?  (Gelesen 6142 mal)

Irrlich

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Hallo,

IK Eröffnung 25.06.2007

mir wurde am 31.03.2009 die Restschuldbefreiung nach § 298 versagt.  Also sind wahrscheinlich sämtliche Fristen mittlerweile abgelaufen.Ich war mir sicher, dass die Kosten gestundet werden, aber dem war nicht so.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
Bin überfragt.

Danke
« Letzte Änderung: 18. Mai 2009, 17:31:54 von Irrlich »
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paps

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Re: Restschuldbefreiung versagt nach § 298 - was am besten nun tun?
« Antwort #1 am: 18. Mai 2009, 19:28:44 »

Haben Sie die 119,- nicht gehabt?
Der TH hat doch sicherlich mehrfach gemahnt?
Das Gericht hat ihnen einen Anhörungsbogen geschickt!


Sie können nun nur ein neues Verfahren anstreben.
Allerdings ehr ohne Kostenstundung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Irrlich

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Re: Restschuldbefreiung versagt nach § 298 - was am besten nun tun?
« Antwort #2 am: 18. Mai 2009, 19:41:07 »

Danke für die Antwort, Paps!

Nein, die 119 € hatte ich nicht.

Ein neues Verfahren in 10 Jahren? Vorzeitig geht das nicht, richtig?
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paps

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Re: Restschuldbefreiung versagt nach § 298 - was am besten nun tun?
« Antwort #3 am: 18. Mai 2009, 19:53:22 »

Nein, da Sie ja nun einen neuen Gläubiger (Gerichtskosten) mehr haben, können Sie einen neuen Antrag stellen, da nicht nach 296/297 versagt wurde. :thumbup:
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Melanie10

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Re: Restschuldbefreiung versagt nach § 298 - was am besten nun tun?
« Antwort #4 am: 22. Juli 2010, 14:41:56 »

Bei wurde leider auch die RSB aber nach § 296 Abs. 1 NR 6 versagt. Anscheinend muß ich jetzt 3 Jahre warten bis ich einen neuen Inso-Antrag stellen kann.
Das Ganze kam nur, weil meine Anwältin einen Fehler gemacht hat.
Habe ich noch irgendwie andere Möglichkeiten, schneller einen Inso-Antrag zu stellen?
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Fallera

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Re: Restschuldbefreiung versagt nach § 298 - was am besten nun tun?
« Antwort #5 am: 22. Juli 2010, 15:11:54 »

MEiner Meinung nach nicht!

BGH, 16.07.2009, IX ZB 219/08
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