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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schufa  (Gelesen 3734 mal)

kobold04

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Schufa
« am: 04. Januar 2009, 16:27:47 »

Habe nun schon einiges hier durchgestöbert und muss dann doch noch mal nachfragen um mich zu vergewisern.
Ich habe gelesen dass die Schufa Einträge noch drei Jahre nach der RSB bestehen bleiben? Richtig?
Mein Verfahren wurde im September 2008 eröffnet. Wann kann ich wohl mit der RSB rechnen?
 Bei mir ist es so dass ich mich gerne um einen neuen Job bemühen würde (keine Bank oder so). Allerdings weiß ich durch Dritte das der neue Arbeitgeber eine Schufa Auskunft verlangt.
Das heißt ja im Klartext dass ich diesen Job trotz geeigneter Qualifikationen für die nächsten X Jahre abschminken kann.
Werden dem Arbeitgeber eigentlich bis zum letzten Tag die Gehaltspfändungen mitgeteilt oder gibt es einen Zeitpunkt wo der IV dies nicht mehr verlangen kann? :gruebel: :dntknw:
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paps

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Re: Schufa
« Antwort #1 am: 04. Januar 2009, 17:50:26 »

Eröffnung September 08
Ende der Abtretung September 14
Bis dahin ist die Abtretungserklärung auch offen zu legen (Ausnahmen bitte Forumssuche nach Abtretung un neuer Job)
RSB erteilt Ende des Jahres 14.

Schufa dann sauber zum 01.01.2018
Oder wenn sich die RSB verzögert zum 01.01.2019.

Zitat von: FAQ-Schufa
Die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Jahresende im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, der wiederum nach 3 Jahren gelöscht wird.
« Letzte Änderung: 04. Januar 2009, 17:52:18 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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kobold04

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Re: Schufa
« Antwort #2 am: 04. Januar 2009, 18:19:35 »

Was kann der Arbeitgeber bis dahin in der Schufa lesen?
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kobold04

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Re: Schufa
« Antwort #3 am: 04. Januar 2009, 18:21:16 »

Was wäre eigentlich wenn ich meine Schulden jetzte oder in nächster Zeit abbezahlen könnte?
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MissTraut

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Re: Schufa
« Antwort #4 am: 04. Januar 2009, 20:25:37 »

Hallo Kobold,

der Arbeitgeber kann das in der Schufa lesen, was natürlich auch gemeldet wurde, so z.B. die Insolvenzeröffnung etc.

Wenn Du Deine Schulden früher abbezahlen kannst, so kannst Du einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen, damit das Verfahren aufgehoben wird bzw. die Restschuldbefreiung vorzeitig erfolgt.

LG
MissTraut
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kobold04

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Re: Schufa
« Antwort #5 am: 04. Januar 2009, 20:53:12 »

Also, das hiesse nach dieser ewig langen Zeit wäre meine Schufa quasi wieder eine "weiße Weste" ?

Um die Schuldem vorzeiti abzahlen zu können müsste allerdings ein kleines Wunder geschehen.

Es ist so dass ich auch bereit wäre die volle Schuldsumme zu zahlen, immerhin gehe ich arbeiten und verdiene ganz gut. Allerdings nicht in der monatlichen Höhe die die Banken sich so vorgestellt haben.
Einen Königsweg für alle Parteien gibt es wohl nicht oder?
Das schlimme ist das ich nachdem der Antrag auf Insolvenz raus war sogar noch einen Nebenjob bekommen habe und es somit wahrscheinlich noch besser mit dem abbezahlen der Schulden geklappt hätte.
Kann ich wohl noch irgendwas reissen?
Ich möchte einfach nur raus aus dem Ganzen!
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MissTraut

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Re: Schufa
« Antwort #6 am: 04. Januar 2009, 21:28:16 »

Hallo Kobold,

es ist doch eigentlich müssig darüber nachzudenken, was wäre wenn der Nebenjob früher gekommen wäre oder der Lottogewinn oder was auch immer.

Du hast Dich doch aus gutem Grunde für den Weg der Insolvenz entschieden, schon allein um mtl. die Grundversorgung zu sichern, da offenbar die Belastung dann doch so hoch geschraubt war, dass dies nicht mehr gewährleistet war.

Was willst Du jetzt noch reissen ? Mit den Gläubigern erneut verhandeln, ob sie sich auf Zahlungen von Dir einlassen ohne Insolvenzverfahren, WVP etc. ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sich darauf einlassen werden, zumal diese ja auch schon den Schuldenbereinigungsplan abgelehnt haben, trotz Deines guten Verdienstes.

Was ist wenn der Nebenjob nicht mehr ist ? Könntest Du dann auch weiterhin die Verpflichtungen so erfüllen. Für meinen Geschmack einfach viel zu viel Fragezeichen.

Zum Nebenjob: Du solltest daran denken, dass diese Einnahmen auch angegeben werden müssen.

LG
MissTraut

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kobold04

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Re: Schufa
« Antwort #7 am: 04. Januar 2009, 21:44:22 »

Sicher sind es viele Fragen.
Allerdings möchte ich einfach nur aus den ganzen Schulden heraus und würde auch die ganze Schuldsumme ohne Restschuldbefreiung zahlen.
Mir ist es wichtig das mir durch die Insolvenz nicht mein gesamtes berufliches Vorankommen verbaut wird. Und so sieht es zur Zeit einfach aus.
Ich möchte einfach Leben und Arbeiten ohne vorverurteilt zu werden.
Den Weg der Insolvenz habe ich nur gewählt weil es mehrere Gläubiger waren und die mtl Verpflichtungen aufgrunddessen zu hoch waren. Hätte ich die Gesamtsumme zusammen legen und einen mtl machbaren Betrag vereinbaren können wäre es kein Problem gewesen. Durch die Menge war es einfach schwierig alle unter einen Hut zu bringen und die einzelnen vermeintlich kleinen Summen waren einfach zu viel. Die Gesamtsumme wäre mit meinem Gehalt grds machbar........gewesen
Ich empfinde die Belastung durch die Insolvenz viel schlimmer als zu wissen das ich für meine gemachten Schulden aufkommen muss.
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