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Autor Thema: ESt Erklärung bei Regelinsolvenz  (Gelesen 1950 mal)

viajero

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ESt Erklärung bei Regelinsolvenz
« am: 05. August 2009, 13:35:29 »

Hallo,

obwohl wahrscheinlich schon gefühlte 10.000 Mal in diesem Forum darüber geschrieben wurde, muss ich doch noch einmal nachfragen.
Ich hatte die Beiträge zur Einkommenssteuererklärung hier durchgelesen und war danach der Meinung, dass der IV dafür zuständig ist.

Nachdem ich ja irgendwann die Steuererklärung für 2008 einreichen muss, habe ich dem Mitarbeiter vom IV gesagt, dass nach meinem Kenntnisstand der IV für die Einkommenssteuererklärung zuständig ist, solange die Wohlverhaltensperiode noch nicht angefangen hat.

(Mein Regelinsolvenzverfahren wurden am 5. Mai diesen Jahres eröffnet und dauert noch an. Ich war vorher mit 2 Gastronomiebetrieben als Einzelperson selbständig)

Der Mitarbeiter meinte, dass das nicht stimmt. Ich ganz allein sei für meine Steuerklärungen verantwortlich. Ferner dürfe der IV gar keine Steuererklärungen machen :gruebel:, sondern nur ich oder mein Steuerberater. Der IV würde so etwas evtl. nur machen wenn es sich um ein laufendes Geschäft handeln würde. Da habe ich zu ihm gesagt, dass ich keine Ahnung von der Erstellung einer Steuererklärung in diesem Umfang (für 2 Geschäfte) habe und natürlich auch kein Geld für einen Steuerberater habe. Da hat er nur gemeint im Gesetz würde stehen, dass man eben verpflichtet sei eine Steuererklärung zu machen egal ob man nun Geld für nen Steuerberater hat oder nicht. Müsste ich eben sehen wie ich klarkomme. Vielleicht könne mir ja jemand helfen, obwohl das ja auch schon wieder nicht erlaubt wäre.

Jetzt zu meinen Fragen:

1.Wer muss die Steuererklärungen nun machen? Egal ob Einkommenssteuererklärung oder Gewerbesteuer etc?
2.Wenn wirklich der IV dafür zuständig ist: Wie kann ich mich dann durchsetzen? Wenn er einfach weiter darauf beharrt, was soll ich da machen? Am Ende sitzt er doch immer am  längeren Hebel?
3. Bis wann müßte ich denn die Einkommenssteuererklärung für 2008 einreichen? Soll ich darauf warten bis das FA mich oder den IV dazu auffordert?
4. Habe im Forum mal etwas von einer Schätzung gelesen weil etwaige Nachforderungen sowieso mit in die Insolvenzmasse gehen. Geht das und wenn ja wie?

Danke schon einmal für die Antworten.

Liebe Grüße


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Insokalle

Re: ESt Erklärung bei Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 05. August 2009, 19:40:33 »

Ich hab dazu doch schon vor einiger Zeit ausführlich was geschrieben. Hier ein Auszug: Solange das Insolvenzverfahren nicht nach § 200 InsO aufgehoben oder nach §§ 207 ff InsO eingestellt wurde, ist der IV/TH verpflichtet, die Steuererklärungen abzugeben. Diese Pflicht leitet sich aus § 34 Abs. 3 AO und § 80 InsO ab. Dies wird von der Rechtsprechung auch vorausgesetzt, verweisen Sie Ihren IV/TH z.B. auf den Beschluss vom BGH vom 22.07.2004 (Az. IX ZB 161/03).

Stellen Sie dem Finanzamt doch Ihre letzte BWA zur Verfügung, dann soll es anhand der Zahlen eine Schätzung vornehmen. Gibt es keine BWA, soll es eben ohne schätzen. Letztlich handelt es sich doch nur um eine Insolvenzforderung. Die geht nicht in die Insolvenzmasse, sie ist vom Gläubiger zur Tabelle anzumelden.
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viajero

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Re: ESt Erklärung bei Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 08. August 2009, 23:57:17 »

Dankeschön nochmal für die Antwort.

Das war ja mehr oder weniger, was ich schon im Forum gefunden hatte und dem Mitarbeiter des IV auch gesagt habe. Ich bin wohl ein sehr gutgläubiger Mensch und konnte es einfach nicht fassen, dass ich von ihm so angelogen wurde  :mad2:
Deshalb wollte ich es noch einmal ganz genau wissen. Ich habe mich zusätzlich noch einmal bei einem Anwalt für Insolvenzrecht informiert und der hat genau das gleiche gesagt. Aber eben auch, dass es für viele IV ein Gräuel ist, die Steuererklärungen machen zu müssen. Aber mir zu erzählen, dass der IV das gar nicht dürfe  :nono: Jeder Anwalt darf so etwas. In Wahrheit darf ich das eigentlich gar nicht weil ich mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens meine steuerliche Handlungsfähigkeit verloren habe. Es gibt übrigens noch eine neuere Entscheidung des BGH vom 18.12.08 (AZ. IX ZB 197/07

Ich bin aber total froh, dass mir bei Fragen, die mir dringend unter den Nägeln brennen in diesem Forum so schnell geantwortet wird. Danke!
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Insokalle

Re: ESt Erklärung bei Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 09. August 2009, 11:30:45 »

BGH vom 18.12.08 (AZ. IX ZB 197/07
harter Fall. Man sollte also vorsichtshalber mitwirken, wenn der IV Unterlagen anfordert, um die Steuererklärungen für den Schuldner erstellen zu können.
Wenn Sie eine BWA haben, könnten sie diese ja schon vorab mit den Urteilen zum IV schicken und ihn machen lassen. Vermutlich liegen ihm auch schon einige Anfragen vom Finanzamt vor.
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