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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: ALG 2!! Privat bzw. Regelinsolvenz !! Aktuelle Gesetzeslage  (Gelesen 6050 mal)

Sunny1978

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ALG 2!! Privat bzw. Regelinsolvenz !! Aktuelle Gesetzeslage
« am: 03. Dezember 2006, 15:00:05 »

Hallo ??

Ich war bis vor wenigen Monaten Selbständig in der Finanzdienstleistung tätig !!  Habe lange mit Gläubigern und meinen schulden gekämpft und nun leider doch verloren !!

In der finanzdienstleistung darf ich nicht mehr arbeiten und bekomme nun ALG 2!!

Ich habe kein Konto und bekomme auch keines mehr !!

Ich war schon bei der Beratungsstelle der Caritas bei verschiedenen Banken und habe alles versucht um ein Konto bzw. unterstützung bei der einleitung des Insolvenzantrags
also vorherigen außergerichtlichen Einigungsversuch zu bekommen.

Die Banken lehnen meine Kontoeröffnungsanträge mit Fahdenscheinigen Ausreden ab.  

Habe das gefühl hier komplett verarscht zu werden .

Ich kenne die vorgehensweise relativ gut. Trotzdem weiss ich momentan nicht mehr weiter, da mann in den meisten fällen nur auf Abzocker trifft die aus meiner Not noch Kapital schlagen wollen !!

Wer kann mir ein paar Tipps zur weiteren vorgehensweise geben !!

Besonders zur möglichkeit finanzieller Dinge da mit dem Regelsatz des ALG2 kein Teurer Anwalt etc. möglich ist !!

mfg Sunny
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ThoFa

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ALG 2!! Privat bzw. Regelinsolvenz !! Aktuelle Gesetzeslage
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2006, 11:34:07 »

Hallo,

irgendwie kann ich die Frag nicht genau erkennen ? Fragen Sie wie Sie ein Konto erhalten oder wie Sie eine Beratung finanzieren können ?

MfG

ThoFa
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paps

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ALG 2!! Privat bzw. Regelinsolvenz !! Aktuelle Gesetzeslage
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2006, 17:45:06 »

Sofern kein weiteres aktives Konto besteht, sind die örtlichen Sparkassen und derzeit die DB mögliche Anlaufpunkte.

Haben Sie schon geprüft, welche Verfahrensart bei Ihnen als ehem. Selbst. zutrifft? Mehr als 19 Gläubiger?
Dann Regelinsolvenz.

Erfahrungsgemäß wird ihnen die Carritas da auch nicht viel weiterhelfen und einen Beratungsschein gibts in diesem Falle auch nicht.

Bei einer angemessenen Beratung und Vorbereitung des Insoantrages, sollte das ganze dann auch nicht allzu teuer werden.
[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Norbi76

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ALG 2!! Privat bzw. Regelinsolvenz !! Aktuelle Gesetzeslage
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2006, 12:26:36 »

Ich hatte jüngst ein ähnliches Problem mit meinem Geschäftskonto. Bis auf die Sparkasse haben mir alle die Tür vor der Nase zugeschlagen. Die Sparkasse wiederum nimmt´s von den armen. Ich habe im vergangenen Monat sage und schreibe 25,00€ Gebühren abdrücken müssen, da ich sehr viele Zahlungseingänge mit kleineren Beträgen hatte. Nun hab ich die Ethik-Bank ausfindig gemacht und dort mit Absprache meines Inso-Verwalters ein sog. Mikrokonto eröffnet. Hier zahle ich pauschal 7,50€ im Monat und das war´s. Zudem ist der Kundenservice wirklich sehr gut, bekam auf jede Frage ein prompte Antwort. Hatte das Gefühl wiedermal als \"normaler\" Mensch behandelt zu werden.

Ich zitiere mal kurz aus nem Schreiben dieser Bank:

\"Mit dem Mikro Konto geben wir Menschen, die in die Schuldenfalle geraten sind, eine neue Chance. Dafür erwarten wir von Ihnen, daß Sie unser Vertrauen nicht entäuschen und Ihr Konto stets ordnungsgemäß (ohne Überziehungen, Rücklastschriften und Pfändungen) führen.\"

Man MUSS sogar die Insolvenz nachweisen, um überhaupt an ein Konto bei dieser Bank zu kommen. Zudem kann ich mit Onlinebanking arbeiten, was mir die Sparkasse verweigert hat. Ich hab ne normale Karte mit der ich auch Geld holen kann (bei allen VR-Banken), auch das hatte ich bei der Sparkasse nicht. Ich mußte immer an die Kasse und die Überweisungen schriftlich abgeben. Das das höhere Gebühren bedeutet ist auch jedem klar.

Mein privates Konto hab ich weiter bei der Postbank. Auch da durfte ich (mit Einverständnis des Insolvenzverwalters) mein Konto weiter führen.

Hier noch die Adresse von der Ethikbank: www.ethikbank.de

Wünsche viel Erfolg ;-)
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paps

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ALG 2!! Privat bzw. Regelinsolvenz !! Aktuelle Gesetzeslage
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2006, 17:30:27 »

Das Konto bei der Ethikbank ist an die Insolvenz gebunden.

Bei einem AKGII Empfänger fallen bei den Sparkassen aber nur die üblichen Gebühren an.

Bliebe noch die DB, die derzeit mit Ihrer Selbstverpflichtung im Einklang steht.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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