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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Rückforderung des IV 8 Monate später  (Gelesen 4128 mal)

wasser88

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Rückforderung des IV 8 Monate später
« am: 10. Dezember 2013, 12:14:03 »

IN eröffnet 8/12
IK eröffnet 4/13

bekamm gerade Nachricht des TH, das ich eine Rückzahlung des nichtgepfändeten Lohnes leisten soll, für April u. Mai, hatte ein P-Konto und als das Konto nach Schließung wieder freigeschaltet wurde, konnte ich über alles wieder verfügen, bis zur Lohnpfändung 2 Monate später. Dieses Geld möchte nun der TH rückwirkend...Geht so etwas?

Zudem habe ich noch einen Minijob mit einer monatl. Vergütung i. H. v. 40 Euro; wird in bar ausgezahlt. Vom Gericht entshieden, dass der Betrag voll pfändbar ist, da ich bei einer Privatperson angestellt bin u. dieser Mensch sich nicht in der Lage sieht den pfändbaren Betrag zu berechnen, hatte der TH versucht meinen Hauptarbeitgeber zur Brechnung unter Einbeziehung des Nebeneinkommens den beide pfändbare Beträge zu berechnen. Der Arbeitgeber weigert sich, es sei denn das Gericht würde das bescließen. Ich habe angeboten den pfändbaren Betrag monatl. auch selbst abzuführen, wenn eine Berechnung erfolgt. Nun ist mein Hauptverdienst schwankend/Schichtdienst und bis heute ist noch keine Berechnung erfolgt...

Und nun???

Habe das Gefühl, dass ich mich nicht auf sicherem Boden bewege...zudem kann ich mir keine großen Rückzahlungen leisten...

Weiß jemand, was der Gesetzgeber dazu meint?
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paps

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Re: Rückforderung des IV 8 Monate später
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2013, 17:26:48 »

Zunächst würde ich prüfen, ob und in welcher Höhe überhaupt für diese beiden Monate nach Eröffnung, pfändbare Beträge angefallen sind.

Und ja, ab Eröffnung schulden Sie den pfändbaren Betrag. Insofern ist das Ansinnen gerechtfertigt.

Bei ihrer Berechnung sollten Sie bedenken, dass das Nebeneinkommen ev. als Mehrarbeit zu werten ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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wasser88

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Re: Rückforderung des IV 8 Monate später
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2013, 17:44:48 »

Zunächst einmal vielen, vielen Dank für die Antwort.

Bis hierhin habe ich gedacht, dass die Eröffnung des Verfahrens mit dem Gerichtstermin/Anschreiben v. Amtsgericht/Eröffnung anfängt, ist ja auch noch ´mal maßgeblich für das Ende, sprich RSB.(das wäre Juni) Nun habe ich aber vom TH gehört, dass man ab April rechnet, im März habe ich Insolvenz beantragt.
Andere Unterlagen mit anderen Daten habe ich nicht...

Zum Nebeneinkommen,( hatte ich natürlich angegeben), hatte das Gericht bestimmt, dass dieses als Einkommen voll pfändbar ist, heißt zu meinem Einkommen dazu zu rechnen ist....gehe ich jetzt mal von aus...
 Als Mehrarbeit, sprich Überstunden (der Wert) müsste ich also folglich beantragen, habe ich das richtig verstanden...? Geht das?
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paps

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Re: Rückforderung des IV 8 Monate später
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2013, 19:21:46 »

Nach Ihren Eingangsmitteilungen war das IK doch 04/13 eröffnet?

Sie sollten im Eröffnungsbeschluss nochmal genau nachsehen. Dort stehen Tag und Uhrzeit.

Gibt es tatsächlich einen Gerichtsbeschluss vom Insolvenzgericht, dass die 40,- angerechnet werden? Oder hat nur der IV/TH dies bestimmt?

Wenn Sie > 38  Wochenstunden arbeiten, kann man davon ausgehen, dass es sich um "Mehrarbeit" handelt. Welche Aufwendungen haben Sie denn, um diese 40,- zu erzielen? Arbeitsweg, Sprit...
GGf müsst hier angesetzt werden, und eine korrigierende Entscheidung des Insogerichtes herbeigeführt werden.
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wasser88

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Re: Rückforderung des IV 8 Monate später
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2013, 20:55:05 »


Ja, ich habe das Schreiben jetzt gefunden (hilfreich war der Hinweis mit der Uhrzeit) Das Verfahren wurde am 15.4 eröffnet...Da jedes Schreiben vom Gericht ein Beschluss ist, hatte ich Schwierigkeiten...Entschuldigung.
Danke für die Antwort!!

Zu meinem Nebenjob: Dieser ist vorort. Meine Hauptarbeitsstelle hingegen 76 km (einfach) entfernt und leider auch nur 80%. Von daher wird das wohl nicht funktionieren. Das Gericht hat hier entschieden, dass beide Einkünfte zusammengeführt werden sollen, d.h. beide Einkommen pfändbar sind...So war der Wortlaut...

Kann von Glück sagen, dass das Gericht mir die Fahrtkosten, auf Antrag belassen hat, sonst wäre es, da ich auf öffentl. Verkehrsmittel angewiesen fast unmöglich zu überleben...Wenngleich auch das Gericht 3 Monate für den Entscheid gebraucht hat. Aber eine Frage hätte ich dazu dann doch noch...

Es wurde am 4.10. bewilligt,(Ausstellungsdatum des Gerichtes), am 1.10. war natürlich die Lohnpfändung schon vom Gehalt ´runter, ich nahm an, dass mir die Fahrtkosten vom TH für Oktober erstattet werden...,(im Beschluss steht, ab Datum dieser Entscheidung)Der TH meinte aber, da ich im Oktober das Entgeld für September erhalte, steht mir der Betrag /Oktober nicht zu...Ist das so???
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waldi

Re: Rückforderung des IV 8 Monate später
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2013, 11:54:36 »

Ja, denn das Fahrtkosten-'Guthaben' für Oktober (ab 4.10.) wird ja erst Ende Oktober verrechnet.
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wasser88

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Re: Rückforderung des IV 8 Monate später
« Antwort #6 am: 13. Dezember 2013, 12:13:02 »

 schade, aber vielen Dank für die Info...
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