"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Rücklastschriften / zusätzlicher Gläubiger  (Gelesen 2109 mal)

new-horizon

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Rücklastschriften / zusätzlicher Gläubiger
« am: 17. Juli 2010, 21:22:35 »

Hallo,

ich befinde mich im eröffneten Verfahren (23.06.10) und hatte rechtzeitig alles auf Überweisung umstellen können - bis auf den Sportverein. Der Treuhänder hat  3 Monatesbeiträge zurückbuchen lassen ( April, Mai, Juni).  Da zum Zeitpunkt der Abbuchung für den Juli Beitrag ( fällig 1.7.) das Konto gerade gesperrt war, wurde auch dieser Beitrag nicht bezahlt. Mein Fragen dazu:

1) Muss ich den Sportverein als zusätzlichen Gläubiger anmelden ( hat sich bisher noch nicht gemeldet) oder wird der durch die Rücklastschriften automatisch vom Treuhänder informiert ? Ich weiss, dass ich diese 3 Beiträge nicht bezahlen darf ( wäre ja dann Gläubigerbevorzugung) .

2) Ich meine, dass ich den Juli Beitrag überweisen darf und ebenso die folgenden Beiträge, oder ? Der Vertrag läuft am 5.8.10 aus - also 2 Beiträge wären das dann noch.

Vielen Dank für die Hilfe.

New-Horizon   
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Rücklastschriften / zusätzlicher Gläubiger
« Antwort #1 am: 17. Juli 2010, 23:34:33 »

Alle Forderungen VOR Verfahrenseröffnung sind Insolvenzforderungen.
Die Beiträge AB Verfahrenseröffnung müssen wieder bezahlt werden und sind Neuschulden.
Die Mitgliedschaft endet nicht durch die Insolvenz.
Wir hatten hier vor kurzem das selbe Thema bez. Fitnessclub Mitgliedschaft.
Der TH kann soviel ich mitbekommen habe die Mitgliedschaft vorzeitig beenden.
Obwohl dies bei noch 2 Beiträgen nicht unbedingt von nöten wäre.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Rücklastschriften / zusätzlicher Gläubiger
« Antwort #2 am: 18. Juli 2010, 11:49:03 »

Alle Forderungen VOR Verfahrenseröffnung sind Insolvenzforderungen.
Die Beiträge AB Verfahrenseröffnung müssen wieder bezahlt werden und sind Neuschulden.
Die Mitgliedschaft endet nicht durch die Insolvenz.
Wir hatten hier vor kurzem das selbe Thema bez. Fitnessclub Mitgliedschaft.Ja, das war mein Fall.Ich habe mit dem Fitnessstudio telefoniert.Habe gesagt sie sollen die Gesamtforderung zur Tabelle anmelden. Evlt. kündigen sie mir aber auch schon sofort.
Der TH kann soviel ich mitbekommen habe die Mitgliedschaft vorzeitig beenden.Das habe ich auch gelesen. Der TH kann Verträge weiterlaufen lassen oder sie kündigen.
Obwohl dies bei noch 2 Beiträgen nicht unbedingt von nöten wäre.
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz