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Autor Thema: Habe immer nur noch Löchergestopf  (Gelesen 1647 mal)

collens

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Habe immer nur noch Löchergestopf
« am: 06. Juli 2010, 20:04:15 »

Hallo erstmal und Gratulation zu diesen Forum.


Bin neu hier und lese schon paar Tage hier  , und überlege auch gerade , ob ich auch Insolvenz anmelde.

Oder ob es gleich abgeschmettert wird. Wegen zuwenig Masse oder zu wenige Gläubiger ca.10-15 an der Zahl.

Kurz zu meiner Situation , bin seit ca.6 Jahren selbstständig  Sanitär und Heizung .

Alles fing an als  ich vor ca.1,5Jahren für eine große Verwaltung  , Wasseruhren eingebaut habe  .

Habe immer nur kleine Abschläge  bekommen  letztes Jahr  kurz vor Weihnachten Abnahmeaufforderung  und Schlussrechnung geschrieben  ca.40 000 immer wieder Abnahme  Verweigert wegen Nichtigkeiten in einer der 60 Wohnungen .
Konnte nur wenigen Verbindlichkeiten  nachkommen immer wieder nur löchergestopft , nun hatte ich auch noch vor 8Wochen einen schweren Verkehrsunfall  mit Handbruch und Rippenanbruch geht vor Gericht wegen Schuldfrage.

Konnte 6 Wochen nicht arbeiten  Aufträge waren weg. Bin Einzelkämpfer .

Gerichtsvollzieher konnte nicht mehr warten hatte schon Haftbefehle    musste jetzt die EV abgeben.

Hatte vorher immer artig beim Gerichtsvollzieher mit meiner Arbeit die Schulden abbezahlt oder auch die löchergestopft .

Nun meine erste frage wegen zuwenig Masse abgelehnt ich habe nix mehr was ist die Masse?

Was ist mit den Steuerschulden? Oder besser gesagt was ist mit dem Öffentlichen Schulden  wie Stadt und Landkreis ,Handwerkskammer ec.

Zuviel erstmal zu mir Schreibe später noch mehr.

Viele Grüße an alle
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Habe immer nur noch Löchergestopf
« Antwort #1 am: 06. Juli 2010, 20:25:31 »

Oder ob es gleich abgeschmettert wird. Wegen zuwenig Masse oder zu wenige Gläubiger ca.10-15 an der Zahl.

-> beides ist nicht von Belang. Die Frage ist ob sich der Gang durchs Verfahren für Sie lohnt und ob ein Eröffnungsgrund besteht. 



Nun meine erste frage wegen zuwenig Masse abgelehnt ich habe nix mehr was ist die Masse?

-> was meinen Sie denn mit "Masse"? Wenn Sie keine Insolvenzmasse haben (= pfändbares Vermögen), ist das kein Hindernis, dann greift die Stundung der  Verfahrenskosten bei natürlichen Personen.  Ebenso wäre es kein Hindernis, wenn Sie Insolvenzmasse hätten.


Was ist mit den Steuerschulden? Oder besser gesagt was ist mit dem Öffentlichen Schulden  wie Stadt und Landkreis ,Handwerkskammer ec.

-> alles sind Insolvenzforderungen und werden der Restschuldbefreiung zugeführt.  Ausnahme ggfs. Buß-/Strafgelder.
Gespeichert
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