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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schlusstermin  (Gelesen 4201 mal)

Kater

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Schlusstermin
« am: 04. Juli 2010, 12:50:23 »

Hallo,
ich bin seit einem Jahr in der Insolvenz. Ich habe jetzt vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen über eine Ausfertigung des Beschlusses des Schlusstermins. Was hat das auf sich, muß ich da was unternehmen?

Noch eine Frage, ich habe eine Einkommenssteuererklärung abgegeben und muß nachzahlen, muß ich das selber zahlen oder geht das in die Insolvenzmasse?
Danke Kater
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Fallera

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Re: Schlusstermin
« Antwort #1 am: 04. Juli 2010, 21:11:00 »

http://dejure.org/gesetze/InsO/197.html
Schlusstermin.
Was steht im Beschluss?

Das Vefahren ist noch nicht aufgehoben? Von wann ist die Erklärung und wann war Verfahrenseröffnung?
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daMichi

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Re: Schlusstermin
« Antwort #2 am: 05. Juli 2010, 11:16:04 »

Bei mir liegt der Fall ähnlich.

Verfahren eröffnet November 2008, noch nicht aufgehoben.
Nun für das Jahr 2009 eine Nachzahlung von fast 2.000,-€
Mein "Peter Zwegat" hat gemeint, dass wir evtl. einen Teil der Nachzahlung auf meinen IV übertragen können.

Hat da jemand Erfahrung?

daMichi
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Maurice Garin

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Re: Schlusstermin
« Antwort #3 am: 05. Juli 2010, 12:35:38 »

Verfahren eröffnet November 2008, noch nicht aufgehoben.
Nun für das Jahr 2009 eine Nachzahlung von fast 2.000,-€
Mein "Peter Zwegat" hat gemeint, dass wir evtl. einen Teil der Nachzahlung auf meinen IV übertragen können.
Wie kommt es denn zu dieser Nachzahlung?
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daMichi

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Re: Schlusstermin
« Antwort #4 am: 05. Juli 2010, 12:39:30 »

geheiratet und dadurch andere Lohnsteuerklasse.
Für 2008 gab es noch eine Rückerstattung, die logischerweise mein TH kassiert hat.  :neutral:

daMichi
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Maurice Garin

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Re: Schlusstermin
« Antwort #5 am: 05. Juli 2010, 13:39:47 »

geheiratet und dadurch andere Lohnsteuerklasse.
Erstaunlich. Normalerweise sollte das genau andersrum sein. Was für ein Konstellation haben Sie denn da gewählt? Oder haben Sie sich getrennt veranlagen lassen?

Falls Zusammenveranlagung, wird man in einem ersten Schritt klären müssen, wer die Nachzahlung überhaupt schuldet. Sie oder Ihr Ehepartner? Soweit die Nachzahlung auf Sie entfällt, werden Sie das selber zahlen müssen, weil es sich nicht um Masseverbindlichkeiten handelt. So sieht das zumindest das FG Schleswig Holstein, 2 K 98/08.

Soweit die Nachzahlung auf den Ehepartner entfällt, ist das Insolvenzverfahren eh nicht betroffen. Im Zweifel sollten Sie mal ausrechnen, was bei einer Aufteilung der Steuerschuld gem. §§ 268ff AO rauskäme. Es kann nämlich passieren, dass z.B. auf den Ehepartner eine Nachzahlung i.H.v. 5.000 € entfällt und auf Sie (= die Insolvenzmasse) eine Erstattung i.H.v. 3.000 €. Stellt jetzt der IV einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld (allerdings m.E. fraglich, ob er das kann), treten genau diese Folgen ein. Da kann es sinvoll sein, die Nachzahlung schnellstmöglich zu leisten, weil danach kein Aufteilungsantrag mehr möglich ist.
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daMichi

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Re: Schlusstermin
« Antwort #6 am: 05. Juli 2010, 13:54:20 »

meine Frau die V, ich die III
Wir haben uns gleich getrennt veranlagen, da meine Frau nichts mit meiner Insolvenz (Schrottimmobilie mit Ex-Frau) zu tun hat.
Die 2.000,-€ stammen vom Steuerberater, da der Bescheid noch nicht vorliegt.
Masseverbindlichkeit sieht jedes FA anders, einen Versuch ist es auf alle Fälle wert.
Wir wollen die Aufteilung so haben, dass mein IV nur prozentual was zu zahlen hat. Die Nachzahlung beruht ja auf den vollen Nettobetrag, der
mir ja Pfändung nicht komplett zur Verfügung steht.
Werde mal über den Verlauf berichten.

daMichi
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Fallera

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Re: Schlusstermin
« Antwort #7 am: 05. Juli 2010, 14:01:43 »

Sie hätten sich deshalb nicht getrennt veranlagen müssen!! nur eine getrennte Auszahlung/Berechnung beantragen!

« Letzte Änderung: 05. Juli 2010, 14:07:05 von Fallera »
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Maurice Garin

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Re: Schlusstermin
« Antwort #8 am: 05. Juli 2010, 14:03:45 »

Wir haben uns gleich getrennt veranlagen, da meine Frau nichts mit meiner Insolvenz (Schrottimmobilie mit Ex-Frau) zu tun hat.

Ein Argument, dass ich so nicht nachvollziehen kann. Wozu nur wg. der Insolvenz Steuervorteile verschenken? Sofern aus der Schrott-Immo noch stl. Verluste entstehen, kämen diese sogar noch der Ehefrau zugute. Hat der StB ausgerechnet, was bei Zusammenveranlagung rauskäme? Falls es zu einer Erstattung an Sie käme, wird vermutlich der IV noch mosern (so er sich mit sowas auskennt, was häufig nicht der Fall ist)

Zitat
Masseverbindlichkeit sieht jedes FA anders, einen Versuch ist es auf alle Fälle wert.
Entscheidend wird sein, wie der IV das sieht. Und der wird o.g. Urteil kennen. Das ganze wird aber vermutlich auch noch vor den BFH gehen.

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daMichi

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Re: Schlusstermin
« Antwort #9 am: 05. Juli 2010, 14:55:54 »

der Fall ist ein bisschen komplex  :whistle:
also:
Schrott-Immobilie mit Ex-Frau gekauft, Bauträger pleite, PI im November 2008
Meine Ex holt sich mit Bürgen Kredit um mit der damals finanzierenden Bank einen Vergleich zu schließen -> hat sie geschaftt, sogar die Grundschuld wurde gelöscht.
Mein IV hat die Wohnung aus der Masse freigegeben. Meine Ex verwaltet nun die Wohnung, einschließlich der Steuersachen. D.h, einmal im Jahr wird abgerechnet. Nach ihrer Schätzung, bleibt dieses Jahr einiges übrig  :juchu:
Mit diesem Geld kann ich dann bestimmt ein bisschen was von der normalen Steuerschuld 2009 tilgen.

Aber wie gesagt, wenn ich weiter gekommen bin, poste ich das.

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Kater

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Re: Schlusstermin
« Antwort #10 am: 05. Juli 2010, 20:57:14 »

Hallo Fallera,
in dem Beschluss steht:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des .... wird Frist zur
1. Erhebung von Einwendungen gegen
    a) dieSchlussrechnung des TH
    b) das Schlussverzeichniss
    c) den Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
2. Prüfung nachträglich angemeldeten Forderungen
bis zum 26.07.0 bestimmt.

Das schriftliche Verfahren wird angeordnet.

Das Insoverfahren wurde letztes Jahr im Juli eröffnet.

Kater
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Fallera

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Re: Schlusstermin
« Antwort #11 am: 05. Juli 2010, 21:32:20 »

Ok, dass heisst, dass allen gläubigern die möglichkeit gegeben wird evtl. anträge aufzugeben etc.
das schriftliche verfahren bedeutet, dass niemand persönlich anwesend sein muss.
danach wird wenn niemand einwände erhebt die RSB angekündigt und das Verfahren aufgehoben.
dann befinden sie sich in der sogenannten Wohlverhaltensperiode!
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Kater

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Re: Schlusstermin
« Antwort #12 am: 06. Juli 2010, 19:59:28 »

Hallo Katererst mal vielen Dank.
Aber warum wird das Insolvenzverfahren aufgehoben? Kapier ich nicht. Heißt das ich bin aus der Insolvenz raus? Was passiert in der Wohlverhaltensphase bzw. was ist der Unterschied zu vorher?
Muß ich mich bei meinem TH melden?
Kater
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Fallera

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Re: Schlusstermin
« Antwort #13 am: 06. Juli 2010, 20:15:34 »

Das Verbraucherinsolvenzverfahren teilt sich in folgende Abschnitte:
1. Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
2. Eigentliches Insolvenzverfahren (Dauer ca. 1-1,5 Jahre)
3. sogenannte Restschuldbefreiungsphase nach Aufhebung des Verfahrens.

In der Restschuldbefreiungsphase geht die Verfügungsgewalt über Ihre Finanzen wieder auf sie über. Das heisst, sie dürfen wieder Vermögen bilden, Steuererstattungen gehen wieder voll an sie sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde etc.

Das Gesamte Verfahren dauert idr. 6 Jahre ab eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Über die Aufhebung bekommen sie einen Gerichtsbeschluss. Sie müssen sich an Ihre obliegenheiten halten.
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Am Ende der WVP steht dann hoffentlich die ersehnte Restschuldbefreiung.
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