"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners  (Gelesen 2487 mal)

rubenspower

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 82
§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
« am: 05. Dezember 2007, 11:23:59 »

Ich befinde mich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.

Im §97 heißt es u.a.
(3) Der Schuldner ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Gerichts jederzeit zur Verfügung zu stellen, um seine Auskunfts und Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Er hat alle Handlungen zu unterlassen, die der Erfüllung dieser Pflichten zuwiderlaufen.

Muss ich nun meinem TH melden wenn ich zwischen Weihnachten und Neujahr meine Mutter besuche? Sie wohnt 120 km entfernt.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2007, 11:32:56 »

nein
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

rubenspower

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 82
Re: § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2007, 11:42:47 »

Vielen Dank.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz