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Autor Thema: Schuldenbereinigunsplan  (Gelesen 3180 mal)

Norbert

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Schuldenbereinigunsplan
« am: 23. Januar 2010, 11:22:28 »

Hallo :coffee:

Meine Schwägerin muss Ihre Schulden über einen Schuldenbereinigungsplan bezahlen.
Der Plan läuft auch über 72 Monate.
Da sie selber über kein Konto verfügt, habe ich diese Angelegenheit und Bezahlungen des Planes in meine Hände genommen und gesehen,
da es da ein Paar "Kleckerles" Zahlungen vom Monatl. 4,00€ und weniger gibt.
Kann ich sollche Zahlungen nicht auf "Einmal" erledigen.
Ich meine damit z.b die Restlichen 70 Monate auf einmal Sofort bezahlen??
Ohne das meine Schwägerin da nochmal einen Antrag beim Amtsgericht bzw. beim Schuldnerberater auf Vorzeitige Bezahlung stellen muss??

Kann ich ggf. die einzelnen Schuldner selber Anschreiben und diese Fragen ob sie mit einer Kompletten Einmalzahlung
in Höhe der Ratenzahlungen einverstanden wären??  :?

Über eine Info diesbezüglich wäre ich sehr Dankbar


Gruss Norbert :hi:






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Feuerwald

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Re: Schuldenbereinigunsplan
« Antwort #1 am: 23. Januar 2010, 11:32:21 »

über einen Schuldenbereinigungsplan bezahlen

- was sieht denn der Plan vor? Feste monatliche Raten unabhängig vom Einkommen oder flexible Raten je nach dem was vom Einkommen gem.  § 850c ZPO pfändbar ist?

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Norbert

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Re: Schuldenbereinigunsplan
« Antwort #2 am: 23. Januar 2010, 11:37:47 »

Das ist ein fester Monatlicher Ratenplan, der über 72 Monate geht, keine Flexible Raten und es ist auch nichts Pfändbar.

Immer einmal in Jahr, d.h. in Januar kommen nochmal Einmalzahlungen an weitere Gläubiger dazu.
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paps

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Re: Schuldenbereinigunsplan
« Antwort #3 am: 23. Januar 2010, 23:56:07 »

... es ist auch nichts Pfändbar.

....nochmal Einmalzahlungen an weitere Gläubiger dazu.
  :question: :question: :question:
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Norbert

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Re: Schuldenbereinigunsplan
« Antwort #4 am: 24. Januar 2010, 10:04:03 »

Guten Morgem

Also nochmal von Vorne:

Der Schuldenbereinigungsplan enstand aus einer Angestrebten Privatinsolvenz.
Das Amtsgericht hat dann, da die Gläubiger keine Zustimmung gaben, diesen Schuldenbereinigungsplan im Sinne eines Vergleichs
des §794 Abs.1 Nr.1 ZPO (vgl.§ 308 Abs1 Satz 2 InsO) gemacht.

Von einem § 850c ZPO steht da gar nix, da ist auch kein üppiges Einkommen da, das Pfändbar wäre.

Beim Schludenbereiniungsplan(Verzeichnis) selber steht noch der §305 Abs1 Nr 3 InsO dabei.

Nach diesem Plan muss nun meine Schwägerin ihre Schulden seit Januar begleichen.
Es sind Monatliche Zahlungen dabei, aber auch Zahlungen die IMMER NUR im JANUAR zu zahlen sind.
Die Monatlichen Zahlungen gehen über 72 Monate
Die Jährlichen immer Januar und die 6 Jahre

Da sie ja wie schon erwähnt über kein eingenes Konto verfügt, habe ich das ganze jetzt übernommen,
und will auch diese Schulden bezahlen.
Nur möchte ich das Schneller über die Bühne bringen.

Kann ich ggf. die einzelnen Schuldner selber Anschreiben und diese Fragen ob sie mit einer Kompletten Einmalzahlung
in Höhe der Ratenzahlungen einverstanden wären??

Oder kann ich sollche Zahlungen nicht auf "Einmal" erledigen.
Ich meine damit z.b die Restlichen 70 Monate auf einmal Sofort bezahlen??
Ohne das meine Schwägerin da nochmal einen Antrag beim Amtsgericht bzw. beim Schuldnerberater auf Vorzeitige Bezahlung stellen muss??


Gruss und Schönen Sonntag

Norbert  :hi:



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paps

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Re: Schuldenbereinigunsplan
« Antwort #5 am: 25. Januar 2010, 18:35:29 »

Es handelt sich also um einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.
I.d.R. sind diese flexibel gestaltet. - Es wird also der pfändbare Betrag an die Gläubiger direkt abgeführt.-
Diese Pläne berücksichtigen sowohl mehr als auch weniger Einkommen in den 72 Monaten.
Das macht das ganze mit einer Einmalzahlung komplizierter, da ja auch mal mehr verdient werden könnte.
Zum anderen wurden bei einzelnen GL die Zustimmung zu dem Plan durch das Gericht ersetzt, die Gläubiger waren also nicht  einverstanden.

Sie sollten allen Gläubigern eine Einmalzahlung anbieten.
Stimmen alle zu und sind von allen GL Erledigungsvermerke vorhanden, können Sie dies dem Gericht mitteilen und die Zahlungen einstellen.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2010, 18:38:50 von paps »
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Norbert

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Re: Schuldenbereinigunsplan
« Antwort #6 am: 25. Januar 2010, 18:43:46 »

Hallo paps

Danke für die Schnelle Antwort  :thumbup:

Werde das dann mal in Angriff nehmen und die Gläubiger anschreiben, ob sie mit Einmalzahlung einverstanden sind.
Wenn ich was neues weis werde ich das hier Posten, könnte ja für ander auch Interessant sein.

Nochmal Danke und Schönen Abend

Gruss Norbert  :hi:

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Norbert

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Re: Schuldenbereinigunsplan
« Antwort #7 am: 05. Februar 2010, 20:13:41 »

Guten Abend

Habe Mittlerweile einen Gläubiger angeschrieben, und eine Positive Nachricht bekommen.
Er ist mit einer Einmalzahlung der Restsumme Einverstanden  :respekt:
Die Zusage kam innerhalb von 4 tagen  :thumbup:

Somit ist mal einer weniger  :wink:


Gruss Norbert
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