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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?  (Gelesen 4051 mal)

Das T

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(Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« am: 03. Januar 2013, 20:32:02 »

Moin!

Ich bräuchte mal einen Rat, bzw. Info´s...
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Ich bin seit 4 Jahren im Handwerk Selbstständig, die letzten 18 Monate lief bei mir vieles schief.
Da waren mehrere Kunden, die Ihre Rechnungen sehr verspätet, nur zum Teil oder gar nicht zahlten.
Zudem kam noch Krankheit und dadurch bin ich Stück für Stück in die Verschuldung gerutscht, da ich Verbindlichkeiten nicht mehr voll nachkommen konnte inkl. Kontopfändung.

Ich hatte dann im Juli auch das erste Mal die GVin zu Besuch, konnte aber durch Teil- und Ratenzahlungen die EV abwenden.
Hatte mich zu dem Zeitpunkt schonmal mit der Insolvenz auseinander gesetzt und einen Termin bei einer Schuldnerberatung gemacht.
Leider sagte mir die Dame, das ich, da ich ja auf eigene Rechnung arbeite, bei ihr nicht richtig sei.
Freundlicherweise bekam ich trotzdem ein Beratungsgespräch.

Im Anschluss bekam ich einen Großauftrag und mehrere kleine. Zunächst lief es wieder, doch dann stellten die AG´s die Abschlagszahlungen ein.
Da ich den Ratenvereinbarungen mit der GVin deswegen nicht mehr nachkommen konnte, teilte ich ihr es umgehend mit.
Sie drohte dann mit Zwangsabgabe der EV per Haftbefehl und Berufsverbot. Im Dezember 2012 sollte ich dann die EV bei ihr ablegen, wenn ich nicht zahlen kann. Da ich meine Baustellen abgeschlossen hatte, ging ich natürlich auch von Geldeingang aus, mit dem ich meine offenen Rechnungen inkl. der GVin bezahlen hätte können.
Bei Hätte können ist es auch geblieben... Die GVin war sehr ungehalten darüber und sagte mir das ich die nächsten Feiertage, wenn ich das Geld nicht auftreiben könnte, im Gefängnis verbringen dürfte.

Nun zur eigentlichen Frage... :wink:

Ich habe ende Dezember den (Regel)insolvenzantrag ausgefüllt und abgeschickt, ungefähr zeitgleich teilte mir die GVin mit, das jetzt Haftbefehl erlassen wird. Hebt der Inso Antrag ggf. den Haftbefehl auf wenn das Verfahren los geht? Und wie lange dauert es, bis ich bescheid bekomme? Muss ich jetzt sofort alle Zahlungen einstellen oder erst wenn ich Vom Gericht eine Antwort bekomme?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus!
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Feuerwald

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Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #1 am: 03. Januar 2013, 22:43:25 »

Ich habe ende Dezember den (Regel)insolvenzantrag ausgefüllt und abgeschickt, ungefähr zeitgleich teilte mir die GVin mit, das jetzt Haftbefehl erlassen wird. Hebt der Inso Antrag ggf. den Haftbefehl auf wenn das Verfahren los geht?

-> Sonderlich. Insolvenzantrag (Regelinsolvenz) im Dezember (wann genau?) und nichts gehört? Das EV-System gibt es per 01.01.2013 in der alten Form nicht mehr. Dennoch wäre – nach dem alten EV-System – auch im Eröffnungsverfahren mit bereits gerichtlich angeordneten vorl. Vollstreckungsschutz – was bei Ihnen offenbar noch nicht der Fall ist – die Abgabe der EV durchsetzbar bzw. durch Androhung der Beugehaft erzwingbar.  Den Vollzug des HBs können Sie jedoch jederzeit (!) durch die Abgabe der EV verhindern, sollte der GV Sie dazu nötigen. Mehr oder weniger ist das eine Nervensache, da es im Jahr rund eine halbe Million solcher zivilrechtlicher HBs gibt. Fast keiner wird tatsächlich vollzogen.


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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Das T

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Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #2 am: 04. Januar 2013, 11:09:30 »

Danke für die schnelle Antwort!

Ich habe den Antrag erst am 21.12.2012 abgeschickt. gehe jetzt mal davon aus, dass über Weihnachten nicht viel passiert ist. Wie lange dauert es denn in der Regel bis man bescheid bekommt?
Das heisst dann für mich, erst abwarten was das Gericht sagt und bis dahin alles so wie es ist belassen.? Sollte ich die GVin darüber informieren oder erst später?
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Der_Alte

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Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #3 am: 04. Januar 2013, 15:35:50 »

Was hindert Sie eigentlich daran, die EV abzugeben?

Alles, was Sie dort offenbaren, ist im Insolvenzverfahren für den Gläubiger ohnehin einsehbar. Und um eine saubere Schufa pp. brauchen Sie sich auch keine Gedanken machen, das ist für die nächsten Jahre passe´.
Und das Konto pfänden wird bis zur Eröffnung wahrscheinlich auch kein Gläubiger mehr.

Teilen Sie der GV mit, dass Sie Antrag auf Insolvenz gestellt haben und warten Sie die Reaktion ab. Wenn die EV abzugeben ist, dann siehe oben.
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Das T

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Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #4 am: 04. Januar 2013, 20:31:06 »

Hallo Der_Alte!

Mir ging es darum, die EV nicht bei der GVin abzugeben, da Sie mir ein sofortiges Berufsverbot erteilt hätte. (Ihre Worte)
Wegen Schufa und Co. mach ich mir keine sorgen, da weiss ich ja wie´s aussieht...

In der Regelinsolvenz besteht ja die Möglichkeit meine Selbstständigkeit aufrecht zu erhalten, wenn ich das ok dafür bekomme.

Ich werde der GVin bescheid geben und mal abwarten, was kommt.

Habe zur Gründung einen Förderkredit der KfW über die Hausbank erhalten, nun "darf" ich diesen ja in der Inso nicht mehr bedienen.
Muss ich damit rechnen, das meine Hausbank (wo ich mein Geschäftskonto laufen habe) mir dieses kündigt? Bekomme doch dann kein neues wegen negativer Schufa, oder?

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Der_Alte

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Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #5 am: 05. Januar 2013, 11:29:41 »

Ich glaube kaum, dass es in der MAcht eines Gerichtsvollziehers steht, eine Gewerbeuntersagung (Berufsverbote gibt es in D nicht) auszusprechen. Das ist weder der Auftrag noch das Rechtsgebiet der GV.

Es ist auch nicht so, dass einzelne Gläubiger aus dem unpfändbaren während der Insolvenz nicht bedient werden dürfen. Ob das allerdings sinnvoll ist, muss im Einzelfall abgewogen werden. Allerdings werden alle Kredite mit der Eröffnung der Insolvenz mit größter Wahrscheinlichkeit fällig gestellt, so dass sich diese Frage erledigt haben dürfte.
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Insokalle

Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #6 am: 05. Januar 2013, 12:08:28 »

Ja, die GV agiert in sehr zweifelhafter Art und Weise. Offenbar nutzt sie die Unwissenheit von Schuldner mit Drohungen aus. Dem sollte schnellstmöglich Einhalt geboten werden. Lassen Sie sich doch nicht alles gefallen. Informieren Sie sich über Rechte und Pflichten von GV, damit Sie den Androhungen selbstbewusst entgegentreten können. Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen?

Den Insolvenzantrag haben Sie anscheinend ziemlich unvorbereitet ohne Hilfe eingereicht und ohne die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Sehen Sie zu, dass Sie ein Konto bei einer Bank bekommen, mit der Sie keine Geschäftsbeziehungen haben. Das könnte erstmal helfen, auch wenn vermutlich Ihre Forderungen an die Hausbank abgetreten sind. Aber darum soll sich später der IV kümmern.
Ich teile Feuerwalds Verwunderung darüber, dass bisher vom Gericht anscheinend nichts passiert ist. Ich kann nur vermuten, dass die Angaben im Insolvenzantrag dürftig sind und somit keine besondere Bedeutung oder Dringlichkeit o.ä. erkennbar ist. Urlaubszeit über den Jahreswechsel kann noch dazu kommen. Ggf. fragen Sie bei Gericht nach.

Warum haben Sie eigentlich nichts gegen die Auftraggeber unternommen? Es ist leider fast alltäglich geworden, dass AG ihre (Sub-)unternehmer am langen Arm verhungern lassen. Da muss man Gegendruck aufbauen, Möglichkeiten gibt es genug, wenn Sie nicht gerade mangelhafte Arbeit abgeliefert haben.


« Letzte Änderung: 05. Januar 2013, 16:31:23 von Insokalle »
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Das T

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Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #7 am: 05. Januar 2013, 20:04:12 »

Habe heute Post vom Gericht bekommen, das Einzige was ich vergessen habe, ist anzugeben womit ich selbstständig bin.  :wink: 
So gänzlich unvorbereitet war ich bei Antragsstellung nicht, habe vorher alles geordnet und gelistet, was Gläubiger und co. betrifft, habe mich über die Möglichkeiten in der Insolvenz informiert. Aber das Thema ist sehr umfangreich. Habe hier im Forum auch sehr viel nützliches gelesen. Das hat das Schreckgespenst "Insolvenz" doch ein wenig entschärft für mich.

Als ich bei der GV war und das Gespräch hatte, sagte Sie zu mir das Sie dazu berechtigt wäre mir eine Gewerbeuntersagung zu erteilen. Ich fragte Sie darauf hin, ob das gleich passiert wenn ich die EV bei ihr abgebe und sie sagte ja... Ich teilte ihr dann mit, das ich die EV unter diesen Umständen nicht bei ihr abgebe und bin gegangen.

Die Gute hat ganz schön "Haare auf den Zähnen"... Habe mich schon informiert, was man da tun kann, aber ein Anwalt riet mir davon ab, da ich als Schuldner schlechte Karten hätte. Nur bei groben Fehlverhalten, der auch nachvollziehbar wäre, würde es sinn machen. Und dann steht ja noch Aussage gegen  Aussage.
Aber mit der GV hab ich doch nach der Eröffnung des Verfahrens nichts mehr zu schaffen, oder?!

Das mit dem Konto habe ich schon gemacht, ist allerdings ein Privatgirokonto. Da könnte ich villeicht mit der Bank sprechen das Sie dieses in ein Geschäftskonto (auf Guthabenbasis) umwandelt.

Ja das mit den Auftraggebern war schon so eine Sache... Bei den ersten Beiden war ich auf gut deutsch zu naiv gewesen. Habe gedacht das ich das mit den nächsten Aufträgen wieder wett mache. Bei den anderen zieht es sich mittlerweile seit zwei Jahren hin. Habe Mahnverfahren eingeleitet, über Anwalt Vereinbarungen wegen Ratenzahlungen getroffen (die natürlich nicht eingehalten wurden) und jetzt gehts erst vor Gericht im Februar... Zwei von den Firmen, wo ich als Sub gearbeitet habe, haben Insolvenz angemeldet und sich in der "neuen" Firma des Partners einstellen lassen...

BLeibt das nach Insoeröffnung in meiner Zuständigkeit das weiter zu betreiben, oder geht das dann in die Zuständigkeit des IV/TH?
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Der_Alte

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Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #8 am: 05. Januar 2013, 22:28:07 »

Sie sind raus, die Verfahren muss / kann der Insolvenzverwalter fortführen.

Zum Thema Gewerbeuntersagung:

Dies kann bei Überschuldung (z. B. eine finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern (u. a. Krankenkassen) oder den Berufsgenossenschaften) des Unternehmens oder bei Straftatbeständen des Gewerbetreibenden der Fall sein, wenn diese in Zusammenhang mit der Gewerbeausübung stehen.

Zuständig ist die Gewerbeaufsichtsbehörde und nicht der GV.
« Letzte Änderung: 05. Januar 2013, 22:29:54 von Der_Alte »
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Insokalle

Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #9 am: 06. Januar 2013, 10:54:58 »

Ja, nur noch als Ergänzung s. § 35 GewO und
§ 12 GewO
Vorschriften, welche die Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, ermöglichen, finden während eines Insolvenzverfahrens, während der Zeit, in der Sicherungsmaßnahmen nach § 21 der Insolvenzordnung angeordnet sind, und während der Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans (§ 260 der Insolvenzordnung) keine Anwendung in bezug auf das Gewerbe, das zur Zeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeübt wurde. Dies gilt nicht für eine nach § 35 Absatz 2 Satz 1 der Insolvenzordnung freigegebene selbstständige Tätigkeit des Gewerbetreibenden, wenn dessen Unzuverlässigkeit mit Tatsachen begründet wird, die nach der Freigabe eingetreten sind.
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Re: (Regel)insolvenzantrag hebt Haftbefehl auf?
« Antwort #10 am: 13. Januar 2013, 20:51:40 »

Ich bedanke mich für die hilfreichen Antworten! :thumbup:

So, Post bekommen vom Gericht.  :cheesy:
Scheint jetzt alles seinen Weg zu gehen. Mir wurde mitgeteilt, wer für mich zuständig ist (IV). Werde ich vom IV jetzt kontaktiert oder sollte ich mich als erstes melden?

Ich habe da nochmal ne Frage bezüglich der Insolvenz. :wink:
Was passiert, wenn ein Vertrag auf mich und meiner Partnerin lief/läuft? Werden die entstandenen Schulden komplett auf sie übertragen?
Wird sie dann vom Gläubiger angeschrieben und vom GV?
Oder wird das über meine Insolvenz abgewickelt?

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