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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Darf Die das ???????  (Gelesen 4276 mal)

andrea69

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Darf Die das ???????
« am: 18. Dezember 2012, 13:15:33 »

Hallo,ich bin neu hier meine Ik wurde am 07.07.2011 eröffnet.so nun zur meinem anliegen.Ich habe von einer Privaten Berufsunfähigkeit Rente einen nach Zahlung bekommen die im August 2011 auf mein Konto überwiesen wurde.darauf hin wurde mein Konto kalt gestellt.Letzt endlich überlas sie mir dann doch knappe 8ts. von 23ts so nun hat sie eine Aufstellung geschickt das die 15 fast weg wären mit der ganzen Berechnung lediglich 977 € wären noch da. was ich aber nicht versehe die hat mit das ganze Jahr 2010 berechnet sowie bis kurz vor der Eröffnung der Verfahrens. Meine frage dazu ist das überhaupt rechten`s ?????? :dntknw:
MFG Andrea69
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Der_Alte

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Re: Darf Die das ???????
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2012, 16:30:51 »

Ich deute Ihre Frage so:

Sie haben für die Jahre 2010 und 2011 eine Nachzahlung für eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (Deutsche Rentenversicherung) erhalten.

Diese Rente wäre in der Berechnung der pfändbaren Anteile auf die einzelnen Monate umzulegen und danach den Anteil, der der Pfändung unterliegt, zu berechnen.

Stellen Sie beim Insolvenzgericht den Antrag, dass diese Nachzahlung entsprechend der Monate, für die die Nachzahlung erfolgte, berechnet werden muss, der Treuhänder dann nur die jeweils pfändbaren Beträge einbehalten darf und Ihnen die Restsumme auszuzahlen ist.
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andrea69

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Re: Darf Die das ???????
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2012, 18:29:16 »

Hallo, verstehe es nicht ganz, soll das heißen das sie die Monate und das Jahr gar nicht berechnen darf ???? also das Jahr 2010 und die Monate Januar bis Juni 2011 wurden nämlich bei ihrer Abrechnung berechnet. Heist das dann das sie nur ab den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung berechnen darf sprich ab 07.07.2011
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Der_Alte

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Re: Darf Die das ???????
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2012, 19:20:58 »

Wenn die Rente für 18 Monate nachgezahlt worden ist, dann ist der Nachzahlungsbetrag durch diese 18 Monate zu teilen. Damit ergäbe sich bei einer Nachzahlung von 23.000 € eine Monatsrente von 1277 €. Davon wären ohne Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen nach der damals geltenden Pfändungstabelle 199,40 € pro Monat pfändbar gewesen, insgesamt also 3589,20 €.

Wie es sich mit der Berechnung genau verhält, muss anhand der genauen Rentennachberechnung geprüft werden. Das kann man nur mit Hilfe des Rentenbescheids prüfen.
Deshalb nochmals der Hinweis, dass ein entsprechender Antrag auf Feststellung an das Gericht zu stellen ist.

Dazu gibt es scon Gerichtsentscheidungen, die ich aber auf die schnelle nicht finde. Vielleicht hat ein anderer Forist die passenden Aktenzeichen parat.
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Insokalle

Re: Darf Die das ???????
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2012, 19:33:41 »

Hört sich ganz nach der sehr schuldnerfreundlichen Entscheidung vom LG Bielefeld an, hier mehrfach erwähnt.
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Der_Alte

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Re: Darf Die das ???????
« Antwort #5 am: 18. Dezember 2012, 22:34:03 »

Das Aktenzeichen lautet LG Bielefeld, 21.10.2004 - 23 T 705/04, zu finden u.a. hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bielefeld/lg_bielefeld/j2004/23_T_705_04beschluss20041021.html
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andrea69

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Re: Darf Die das ???????
« Antwort #6 am: 19. Dezember 2012, 10:30:19 »

Guten Morgen, das Heist nach dem Gericht Urteil, das sie mir das Geld das ich von der privaten Berufsunfähigkeit Rentezum teil wieder zurück zahlen darf. Die Berechnung der BUZ ging nämlich ab November 2009 bis August 2011 und seit dem bekomme ich eine Monatliche Rente von der ERGO. Meine frage stellt das Gericht die Private BUZ auf die selbe höhe wie die Gesetzliche ????? Da ich keine Zurückzahlung an das Arbeitsamt habe sonder nur Steuern an den Staat errichten muss.
 Lieben Gruß Andrea69 
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Insokalle

Re: Darf Die das ???????
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2012, 17:54:50 »

Guter Hinweis.
Ist das eine Rente eines vormals selbständigen?
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andrea69

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Re: Darf Die das ???????
« Antwort #8 am: 19. Dezember 2012, 19:09:57 »

Nein ich war nicht Selbständig ! Die habe ich wegen meines Berufes Abgeschlossen LKW Fahrerin :biggrin:
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Insokalle

Re: Darf Die das ???????
« Antwort #9 am: 20. Dezember 2012, 11:43:42 »

Ja, wohl dem, der rechtzeitig vorsorgt.
Eine sorgfältige Prüfung ist notwendig, weil der BGH in einem Fall der Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten LV eines ehemals selbständigen entschieden hat, dass diese nicht dem Arbeitseinkommen gleichgestellt ist und daher komplett pfändbar ist.
Bei einer Zahlung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sieht es wieder anders aus. Ist das hier eine solche, wäre es eine Rente i.S.d. § 850 ZPO. Die wäre nur bedingt pfändbar nach § 850b ZPO (vgl. BGH, IX ZR 189/08). Das würde im ersten Schritt bedeuten, versuchen, den kompletten Betrag pfandfrei zu bekommen. Vermutlich stehen die Chancen diesbezüglich schlecht, denn die Pfändung wird wohl billig i.S.d. § 850b ZPO sein. Klappt das also nicht, kommt die Verteilung der Nachzahlung auf die zugehörigen Monate in Betracht, wie in der vom Alten noch mal aufgefunden Entscheidung beschrieben.
Ich würde sicherheitshalber hierzu einen Berater einschalten, dazu steht zuviel Geld auf dem Spiel.
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andrea69

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Re: Darf Die das ???????
« Antwort #10 am: 20. Dezember 2012, 20:06:09 »

Hallo Isokalle, danke führ die Information das mit den § das Kenn ich auch schon aber so richtig schlau werde ich des wegen auch nicht :sad:was ich eben nicht verstehe wie kann mein Th die summe die sie bekommen hat 15 tausend auf die vorherigen Monate berechen wenn die Insolvenz erst im Juli 2011 eröffnet worden ist. :dntknw: die berechnet nämlich das jahr 2010 und bis kurz vor der Eröffnung :gruebel: :gruebel: Ich dachte die kann mir erst ein Geld holen wenn die Insolvenz am laufen ist.Wenn sie nämlich aber denn Zeitpunkt rechnen würde.War mal so dreist und habe das seitens ihrer Daten so über schlagen was sie wirklich einbehalten darf wenn es alles so richtig ist komme ich au eine summe von gerade mal 5815,62€ und da ist sogar die steuer drin vom Finanzamt. Auf anraten der Frau die das damals in die Hand genommen hat habe ich ein schreiben aufgesetzt, das ich dann mit dem schreiben (Kopie) von mein Th an die Rechtspfleger geschickt mit der bitte sie sollen den Sachverhalt mal nachprüfen. Nun denn bin ich mal gespannt was da raus kommt. Vieleicht gib es ja jemanden der das selbe schon mal erlebt oder was davon gehört hat.

lieben gruß  andrea69     
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andrea69

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Re: Darf Die das ???????
« Antwort #11 am: 14. Januar 2013, 12:58:29 »

Hallo, habe am Samstag eine nicht so gute nachricht vom Insolvenz Gericht erhalten anbei das schreiben. Meine frage nun wie soll ich weiter vorgehen, was kann ich tun. Kann jemand irgend etwas daraus erlesen.

Sehr geehrte Frau .....
 die Berechnung der pfändbaren Anteile Ihrer Einkünfte wurden Ihrem Schreiben gemäß geprüft.Die Ansätze der Treuhänderin sind- soweit anhand der zur Verfügung stehenden Angaben nachvollziehbar- nicht zu beanstanden. Nach § 850 b ZPO sind Rentenbezüge grundsätzlich wie Arbeitseinkommen pfändbar. Es gelten die Pfändungsfrei grenzen des §850 c ZPO.
Insbesondere dürfen auch die Rückforderungen der sich auf den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung beziehenden pfändbaren Beträgen rechtmäßig sein, da der Anspruch auf Nachzahlung erst nach Insolvenzeröffnung entstanden ist.
Es ist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hinzuweisen dass das Insolvenzgericht zur Erteilung von Rechtsauskünften nicht befugt ist. Für weitergehende Informationen wird deshalb angeregt , die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
MFG bla bla bla
 

Vielen dank schon mal

Mit freundlichen Grüßen andrea69
« Letzte Änderung: 14. Januar 2013, 15:03:17 von andrea69 »
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Insokalle

Re: Darf Die das ???????
« Antwort #12 am: 14. Januar 2013, 14:14:00 »

Der erste Absatz entspricht etwa dem, was ich geschrieben habe. Ebenso der letzte Satz. Der Anregung würde ich folgen. § 859c statt 850c wird ein Tippfehler sein.
Den zweiten Absatz verstehe ich nicht ganz, weil die Folge nicht deutlich wird (Verteilung auf die jeweiligen Monate oder nicht?).

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