Hallo Leute,
nach langer Zeit komme ich auf Euch zu! :rougi:
Hier meine Geschichte:
Ich übe seit ca. 18 Jahren die ehrenamtliche Tätigkeit als Versichertenberaters aus (früher hieß das Versichertenältester).
Im Zuge meiner PI hatte ich mich an das Selbstverwaltungsbüro des Deutschen Rentenversicherungsträgers Bund (DRV-Bund) gewand, um abklären zu lassen ob die Entschädigung, die teilweise steuerpflichtig sind, pfändbar sind.
Die Auskunft hat mich dann doch umgehauen, denn:
1. Es ist nicht pfändbar! :juchu:
2. Ich muss man Amt niederlegen, weil ich in einer PI stecke, wegen Vermögensverfalls!!! :heulen:
Ich habe das natütlich nicht so einfach hingenommen und den Präsidenten des DRV-Bund geschrieben. Jetzt wurde geprüft und geprüft und geprüft.......
Heute habe ich nun Antwort erhalten (16.06.2012):
Datum und Zeichen vom 10.04.2012!!
Datum vom 08.06.2012
Das so am Rande! :gruebel:
Der Inhalt lautet dann:
Diese Prüfung durch den Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen ergab, dass die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie ein Antrag auf Restschuldbefreiung die Vermutung des Vermögensverfalls nicht zu einer Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse führt. Die Vermögensverhältnisse können vielmehr erst dann wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt.
Vor der Entscheidung über die Entbindung erhalten Sie die Gelegenheit sich zu den erheblichen Tatsachen zu äußern. Wir bitten um Rückäußerung bis zum 22.06.2012.
Wer kann mir hier helfen?
Meine PI läuft seit dem 05.01.2012!
Gruß
Selli