Also habe leztes jahr 2011 Gearbeitet bis 2012 märz in einer Behindertgerechten arbeit bei prowerk bethel in Bielefeld.Und mein zeitvertrg wurde nicht verlängert und so musste ich mich Arbeitslos melden.Bekomme alg1 und alg2 als unterstüzung von 775euro bis ende August und habe zwichen durch war ich bei den Medicinische untersung von der arge.Die haben mir ein Gesundheitszeugnis erstellt was ich alles arbeiten darf und nicht.So das ich gezwugen bin jezt sogar ein Behindertschein zu beantragen.Und September bekomme ich nur noch arge 2 von 335euro.Meine Frau ist mit mein kin in november in muter kind kur und ist noch in Psyhologischen behandlung und bekommt auch nur arg2 mehr nicht.Das Amt zahlt unsere Wohnung.
Bei den Summen ist keine Luft irgend etwas noch abzubezahlen.
Spätestens wenn die erste Mahnung kommt, sollten / müßen Sie dem Gläubiger erklären, das Sie zur Zeit nicht zahlen können.
Erstens wissen die, das zur Zeit bei Ihnen nichts zu holen ist und Zweitens sind die Beauftragung von Inkasso-Firmen und Rechtsanwälten damit hinfällig, weil die Gläubiger nicht davon ausgehen können und dürfen, mittels dieser an ihr Geld zu kommen. Das treibt dann auch die Kosten der Beitreibung nicht in die Höhe.
Aus Bequemlichkeit geben Gläubiger ihre Forderungen und Eintreibung an Inkassos ab. Es gibt aber keine Verpflichtung dazu. Ich weise immer gerne auf diesen Punkt hin, weil in Schreiben von diesen "Geldeintreibern" auf die Erfordernis ihrer Einschaltung hingewiesen wird.
Die Leben ausschließlich von den Aufgeblähten Gebühren, die sie ihren Schuldnern zusätzlich abverlangen.
Da ihre Gläubiger die Möglichkeit haben und diese auch nutzen werden, eine Kontopfändung durchzuführen, könnte ihnen das Konto vollständig gepfändet werden. Ein Schutz von Sozialleistungen gibt es nicht mehr. Sie können sich nur mit zwei Mittel dagegen wehren.
1) Sie richten sich P-Konto ein, damit sind alle Geldeingänge bis zur Pfändungsfreigrenze für den Monat in dem Ihnen die Leistung der ARGE zusteht geschütz. Aber Achtung: wenn Sie das nicht alles in dem Monat verbrauchen, haben Sie noch im darauf folgenden Monat die Möglichkeit das Geld vom Konto zu holen. Danach ist das Geld sonst weg.
"MERKE: Ein P-Konto ist kein Sparkonto"
2) Sie beantragen die Privatinsolvenz. Dann hat der TH oder IV die Hand über alle Einnahmen und Ausgaben. Dazu aber kann der Rechtspfleger bei Amtsgerich Ihnen auch Auskunft erteilen. Ich persönlich habe damit gut Erfahrungen gemacht.
Der Rechtspfleger kann Ihnen für Ihre Familie die aktuelle Pfändungsfreigrenze nennen, die Sie für den Antrag des P-Konto benötigen. Die Erforderliche Bescheinigung wird dann in Ihrem Fall wohl von der zuständigen ARGE ausgestellt. Hier den Rechtspfleger fragen, das wird nicht einheitlich gehandhabt.
Gruß
Nix mit Inkasso