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Autor Thema: Privatinsolvenz - erneute Selbstständigkeit danach möglich?  (Gelesen 3266 mal)

Mainsty

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Hallo,

ich selbst habe das Problem in einer GBR zu sein´(2Inhaber).
Wann muss ich Insovenz anmelden, ich habe gehört, bei verschleppter Zahlungsunfähigkeit kann man angezeigt werden. Rechnungausstände sind knappe 7,0T€. Ich finde die Summe nicht sehr hoch, aber wir haben den Strress mittlerweile mit Amtsgericht und Mahnungen, da momentan keine große Umsätze bei uns vorhanden ist. Weiterarbeiten bis zum großen Knall, mit der Hoffnung auf Sanierung, oder jetzt was unternehmen?

Die weitere Frage ist: Insolvenz- kann ich mich danach erneut selbstständig machen evtl in einer neuen Branche oder bin ich dann gesperrt?.

Habe schon versucht diese Infos irgendwo zu sammeln, aber bislang nur unklare Antworten. Ich bitte Sie, helfen Sie mir in dieser Angelegenheit bitte weiter. Ich danke Ihnen im voraus.

Jürgen
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paps

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Privatinsolvenz - erneute Selbstständigkeit danach möglich?
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2006, 18:54:45 »

Als GBR sind Sie zur Anmeldung einer Insolvenz nicht verpflichtet.
Die durch Sie gemachte Äußerung trifft auf GmH`s zu.
Da aber der Schuldenberg mit 7.TE nicht allzuhoch ist, finden sich bestimmt auch noch andere Sanierungskonzepte.
-Dazu wird sich ThoFa sicherlich noch äußern.-

Haben sie als Privatperson weitere Schulden, wäre eine Regelinsolvenz möglich, Sie können dann aber weiter selbständig bleiben.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Privatinsolvenz - erneute Selbstständigkeit danach möglich?
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2006, 17:59:40 »

Hallo,


wie Paps schon richtig schrieb, gibt es keine Insolvenzantragspflicht bei einer GbR wie es z.B. bei der GmbH der Fall ist.

Eine Insolvenz halt ich angesichst der geringen Summe für entbehrlich, es sei denn es gibt noch andere versteckte Verbindlichkeiten, wie z.B. ein ewig langen Mietvertrag der GbR ?!?

MfG

ThoFa  

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