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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Private KV weiterführen ?  (Gelesen 4835 mal)

MickDee

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Private KV weiterführen ?
« am: 02. Mai 2008, 15:20:30 »

Hallo Ihr,

habe gerade ein Schreiben meiner privaten KV bekommen.
Ich habe Rückstände in Höhe von 650 Euro.
KV will mir jetzt kündigen. Soll ich den offenen Betrag zahlen (über meine Frau)
oder wie komme ich in die gesetzliche KV zurück ? Bin selbstständig und vor der RI.
Wir erwarten Ende des Monats unseren Sohnemann (stolz) und ich möchte ins Babyjahr gehen
(was mir der IV ja sicherlich nicht verwehren kann).

Wie komme ich unter o.g. Umständen in die gesetzliche KV zurück ?
Soll ich den offenen Beitrag zahlen und besser in der privaten KV bleiben ?
(derzeit zahle ich die Beiträge, sind halt "Altlasten" offen...
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lucca_m

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #1 am: 02. Mai 2008, 18:31:10 »

Glückwunsch zum Nachwuchs!

Sie haben also noch keinen Insolvenzantrag gestellt? Sie sind aktuell Selbständig und möchten diese Selbständigkeit aufgeben? Was machen Sie nach dem Babyjahr? Wieder selbständig sein? Nur zu meinem Verständniss: welchen Sinn macht ein Babyjahr bei Selbständigen? Bekommt man da auch Leistungen vom Staat?

Dem IV dürfte es herzlich wenig interessieren. Allein Ihre Gläubiger könnten was dagegen haben. Schließlich sind Sie in der Insolvenz dazu verpflichtet (§ 295 InsO - Obliegenheiten des Schuldners)

In die gesetliche können Sie nur, wenn Sie ein Angestelltenverhältnis unterhalb der Bemessungsgrenze ( ca. 2.400 EUR) eingehen oder ALG II beziehen, dann sind Sie automatisch GKV.
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MickDee

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #2 am: 02. Mai 2008, 19:03:36 »

Hallo Lucca,

ja, ich bin selbstständig und möchte die RI eröffztnen.
Ich weiss nicht, ob ich selbstständig bleiben will und kann.
Im Moment laufen kaum noch Geschäfte über meine Firma.
Meine Frau ist selbstständig in der selben Branche und nicht insolvenzgefährdet.
Ich würde mich ggf. bei Ihr einstellen lassen.

Meine Frage ist halt ob es sich lohnt, weiter selbstständig zu sein und die private KV
zu zahlen oder lieber sich bei der eigenen Frau einstellen lassen. Ich schiebe auch einen
hohen Schuldenberg vom FA vor mir her, welches mich geschätzt hat, da ich aufgrund
meiner finanziellen Situation keinen Jahresabschluß machen kann und konnte.

Zum Thema Elternjahr: Ich bin der Meinung ich kann das Elternjahr ohne Probleme
machen, da dies mein Recht ist, was mir keiner streitig machen kann, auch weil meine
Frau selbstständig ist und das Geschäft am Laufen hält, damit wir überleben können.

Was meint Ihr ?
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paps

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #3 am: 02. Mai 2008, 20:48:15 »

Zum Elternjahr, ja sie dürfen.

Zur KV:
- Lucca m hat das wesentlichste ja schon geschrieben.

Sie sollten das Gewerbe abmelden und Antrag auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt stellen, oder aber den Angestelltenvertrag annehmen.
Dabei muß ihnen aber beiden klar werden, wenn Sie in die Inso wollen, dass das Gehalt auch marktüblich ist.
Sonst könnte man sehr wohl auf den Gedanken kommen, dass Sie dies nur tun, um die Gläubiger zu benachteiligen.

Im übrigen werden Sie die Kosten entweder zahlen müssen oder die Kü in Kauf nehmen.
Sie können dann freiwillig in die GKV wechseln (wenn sie weniger als 5 jahre in der PKV waren) und wären so während der Elternzeit mit ihrem Kind versichert.
« Letzte Änderung: 02. Mai 2008, 20:50:44 von paps »
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MickDee

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #4 am: 02. Mai 2008, 21:02:21 »

Hallo Paps,

danke für die Antwort.

Zitat
Sie können dann freiwillig in die GKV wechseln (wenn sie weniger als 5 jahre in der PKV waren) und wären so während der Elternzeit mit ihrem Kind versichert.

Ich bin seit 1994 selbstständig. Wie kann ich jetzt in die GKV wechseln ? Wenn ich den Job bei meiner Frau annehme ?
Es gebe auch die Möglichkeit selbstständig zu bleiben, und für meine Frau als Vermittler tätig zu sein, und Ihr dann Provisionsabrechnungen zu schreiben, um so
ein Einkommen zu haben, welches sich danach richtet wie viel ich für meine Frau arbeite (Vermittlertätigkeit).

Würde dies der IV anerkennen (Wir sind in der selben Branche selbstständig tätig, meine Frau aber erst seit anfang Februar, mit Erfolg)
Oder wird er vermuten, daß ich mir dann extra wenig an Provision zahlen würde und das ganze ablehnen.
Kann er dies überhaupt ablehnen ? Ich verdiene ja trotzdem Geld, könnte auch in der PKV bleiben...

Danke für Eure Hilfe.


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paps

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #5 am: 02. Mai 2008, 21:42:09 »

Gut, nach 14 ajhren wird es wohl nichts mit freiwillig werden.
Bliebe also nur ein Angestelltenverhältnis, z.B. auf 401,- Eurobais.
Wobei beim gegenwärtigen Gerangel um Versicherte...

Wenn Sie bei Ihrer Frau auf Provisionsbasis arbeiten möchten, dann sollte das im üblichen Rahmen sein.
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MickDee

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #6 am: 02. Mai 2008, 22:40:58 »

Hallo Paps,

Zitat
Wenn Sie bei Ihrer Frau auf Provisionsbasis arbeiten möchten, dann sollte das im üblichen Rahmen sein.

Was bedeutet "üblicher Rahmen" ?
Wenn ich Ihr ein Geschäft vermittel, kann ich dafür eine Provision verlangen.... Ist das ein "üblicher Rahmen" ?
Muss der "übliche Rahmen" so hoch ausfallen, das ich damit meinen Lebensunterhalt bestreiten könnte ?
Oder wie wird der berechnet ?
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paps

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #7 am: 02. Mai 2008, 23:25:41 »

Ich weiss nicht welche Branche sie betreiben.

Gehe ich von meiner aus, liegt der provisionsrahmen im Bereich von 25-100%
Regelmäßig 25%. Darüber hinaus in Abhängigkeit der "Nacharbeit" des Hauptberuflichen  und der Beziehungen des Vermittlers zum Vermittelten.

Was bekommen denn ander Vermittler von Ihnen oder Ihrer Frau?
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MickDee

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #8 am: 03. Mai 2008, 00:02:02 »

Wir sind im Bereich Mobilfunkgroßhandel tätig.
Normale Marge zwischen 1-3%.
Ich denke an eine reguläre Provision von 0,5%

Ist reell denke ich...

???
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lucca_m

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #9 am: 03. Mai 2008, 16:48:40 »

Grundsätzlich interessierte es auch hier den IV nicht wieviel Sie als Selbständiger arbeiten. Sie müssen nur(!) Ihre Gläubiger in einem Insolvenzverfahren so stellen, als seien Sie angestellt tätig.

Ob Sie nun als Vermittler oder selbst. Händler oder was auch immer tätig sind und mit welcehn Margen Sie rechnen ist für die Abtretung nicht relevant.

Um in die GKV zu wechseln, müssten Sie sich von Ihrer Frau anstellen lassen.

Mir ist Ihre Motivation, ins Babyjahr als Selbständiger zu gehen, immer noch nicht ganz begreiflich. Wenn Sie selbständig sind, können Sie doch soviel arbeiten wie sie Lust haben. Oder gibt es im Babyjahr finazielle Vorteile für Sie?
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MickDee

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Re: Private KV weiterführen ?
« Antwort #10 am: 03. Mai 2008, 21:15:20 »

Zitat
Mir ist Ihre Motivation, ins Babyjahr als Selbständiger zu gehen, immer noch nicht ganz begreiflich. Wenn Sie selbständig sind, können Sie doch soviel arbeiten wie sie Lust haben. Oder gibt es im Babyjahr finazielle Vorteile für Sie?

Hallo lucca m,

Meine Motivation ist, daß meine Frau und ich im ziemlich 100% selben Business tätig sind und dies auch noch von der selben Adresse aus.
Ich möchte einfach nur sicher stellen, daß uns das FA nicht als Körperschaft sieht....
So gehe ich ins Babyjahr, daß Business läuft komplett ohne mich und nach dem Elternjahr lasse ich mich, so es daß Geschäft meiner Frau
zulässt, offiziell einstellen. Bis dahin habe ich Zeit, meine Firma auf Null zu fahren.....
Und ich habe im Elternjahr etwas Geld und kann auch noch etwa zuverdienen, indem ich das eine oder andere Geschäft vermittel und alle
sind zu frieden... So hab ich mir das vorgestellt.... Oder sehe ich da irgendwas zu blauäugig ?

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