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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Regelinsolvenz  (Gelesen 3517 mal)

marchie

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Regelinsolvenz
« am: 17. Februar 2011, 13:24:04 »

Hallo,

hoffe hier aus Hilfe und Rat.Hier mein Fall:
war bis 1993 zusammen mit meinem Ex-mann selbstständig, die Firma ging dann in Konkurs.
Jetzt fast 18 Jahre später habe ich mich nun entschlossen in eine Regelinsolvenz zu gehen da eine Privatinso nicht möglich ist wegen einer einzigen Lohnforderung.
Meine Fragen nun:
Habe natürlich mein Leben neu organisiert in diesen 18 Jahren, d.h. wieder geheiratet und keine neue Schulden seit 1993 gemacht.
Kann mein Mann der ja nix mit den Alt-Schulden von mir zu tun hat irgendwie herangezogen werden.
Kann die Lebensversicheruung die mein Mann in den nächsten Monaten ausbezahlt bekommt angetastet werden.
Ich selbst habe kein Einkommen bin Hausfrau, kann ich trotzdem auch ohne Einkommen eine Insolvenz machen.
Wie sieht es aus mit der Steuerrückerstattung, wir sind ja logischerweise zusammenveranlagt.
Sollten wir bevor ich meinen Antrag stelle noch einen Ehevertrag machen.

Viele Fragen, ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten.

Viele Grüße
marchie
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tomwr

Re: Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 17. Februar 2011, 14:36:39 »

Also generell können die Schuldner oder IV an das Vermögen Deines Mannes nicht ran. Einkommen hast Du keins, dann gibts auch keins zu pfänden. Eine Arbeitspflicht besteht während des Insolvenzverfahrens auch nicht (wohl aber später in der sog. WVP nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens muss man sich um eine Beschäftigung zumindest bemühen).

Es könnte allerdings Schwierigkeiten mit der Stundung der Verfahrenskosten geben, die normalerweise zunächst die Staatskasse übernimmt. Die müsste (Vermögen vorhanden) ggf. Dein Ehemann vorstrecken bzw. bezahlen. In einfach gelagerten Fällen mit wenig Vermögenswerten des Schuldners und wenigen Gläubigern dürften die Verfahrenskosten vielleicht so bei 2.000-3.000 EUR liegen.
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Fallera

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 17. Februar 2011, 14:52:55 »

Kann mein Mann der ja nix mit den Alt-Schulden von mir zu tun hat irgendwie herangezogen werden.
- NEIN

Kann die Lebensversicheruung die mein Mann in den nächsten Monaten ausbezahlt bekommt angetastet werden.
- NEIN! Gemeinschaftskonto vorhanden?

Ich selbst habe kein Einkommen bin Hausfrau, kann ich trotzdem auch ohne Einkommen eine Insolvenz machen.
- Ja

Wie sieht es aus mit der Steuerrückerstattung, wir sind ja logischerweise zusammenveranlagt.
- Der Ihnen zustehende Teil würde im laufenden Verfahren voll an den TH gehen. Beim Steuerantrag gleich einen Antrag auf getrennte Berechnung/Auszahlung beilegen.

Sollten wir bevor ich meinen Antrag stelle noch einen Ehevertrag machen.
- Meiner Meinung nach nicht Notwendig.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2011, 14:56:50 von Fallera »
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marchie

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 17. Februar 2011, 15:10:21 »

Hallo Fallera,
Danke für Ihre Hilfe erstmal.
wir leben in Gütergemeinschaft.
Haben aber kein Gemeinschaftskonto, er hat sein eigenes Konto.
Überlege ob ich evtl. so einen Online Anwalt beauftragen sollte, ob das wirklich eine Hilfe wäre.
Was meint ihr dazu?
Muss mein Mann irgendwelche Auskünfte über sein Einkommen bei Gericht geben, bzw. beim Ausfüllen den Regelinsolvenzantrages.
Davon ist er nämlich nicht sehr begeistert.
Die Gerichtskosten würde er mir natürlich bezahlen.
Bezüglich des Arbeitens in der WVP, was gilt hier als zumutbar, wir wohnen sehr, sehr ländlich d.h. ohne KFZ geht da gar nix, da wir aber nur einen PKW zur Verfügung haben den mein Mann nützt.
Müssten wir uns extra ein Auto anschaffen damit ich arbeiten gehen kann ?
Öffentliche Verkehrsmittel gibt es ausser dem Schulbus keine.

Viele Grüße und Danke
marchie
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marchie

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #4 am: 17. Februar 2011, 15:17:56 »



Es könnte allerdings Schwierigkeiten mit der Stundung der Verfahrenskosten geben, die normalerweise zunächst die Staatskasse übernimmt. Die müsste (Vermögen vorhanden) ggf. Dein Ehemann vorstrecken bzw. bezahlen. In einfach gelagerten Fällen mit wenig Vermögenswerten des Schuldners und wenigen Gläubigern dürften die Verfahrenskosten vielleicht so bei 2.000-3.000 EUR liegen.

Danke tomwr
Vermögenswerte des Schuldners sind gleich Null, Sie schreiben die Verfahrenskosten könnten bei so 2000.- bis 3000,- Eur liegen, kann es auch noch teuerer werden?
Die Gläubgeranzahl liegt bei 22 und einer Lohnforderung vom Arbeitsgericht.
Kann man diese Verfahrenskosten auch in Raten bezahlen ?

Danke viele Grüße
marchie
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Der_Alte

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #5 am: 17. Februar 2011, 15:21:31 »

Verfahrenskosten kann man im Regelfall auch in Raten bezahlen.
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Fallera

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #6 am: 17. Februar 2011, 15:22:59 »

Überlege ob ich evtl. so einen Online Anwalt beauftragen sollte, ob das wirklich eine Hilfe wäre.
- Zu welchem Grund? Wenn es um die Beratung etc. einer möglichen Insolvenz geht, rate ich zu einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt vor Ort zu gehen!

Muss mein Mann irgendwelche Auskünfte über sein Einkommen bei Gericht geben, bzw. beim Ausfüllen den Regelinsolvenzantrages.
- Nein.

Bez. des Arbeitens in der WVP sagt der § 295 Inso folgendes:(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

Man muss zumindest sein Bemühen um eine Vollzeitstellung (sofern keine Einschränkungen vorhanden sind) nachweisen und dokumentieren! Wir haben hier im Forum ein Paradebeispiel einer versagten RSB aufgrund mangelnden Bemühens um eine Beschäftigung.
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tomwr

Re: Regelinsolvenz
« Antwort #7 am: 17. Februar 2011, 16:41:03 »

Danke tomwr
Vermögenswerte des Schuldners sind gleich Null, Sie schreiben die Verfahrenskosten könnten bei so 2000.- bis 3000,- Eur liegen, kann es auch noch teuerer werden?
Die Gläubgeranzahl liegt bei 22 und einer Lohnforderung vom Arbeitsgericht.

Also eine Nenngröße ist immer die Verwertung des Schuldnervermögens, sozusagen die Masse die zu verwalten ist. Wenn die gleich Null ist, ist es relativ günstig. 22 Gläubiger sind eigentlich noch im Rahmen.

Die folgenden Aussagen gelten für die Insolvenzmasse "0 EUR".

Gerichtskosten EUR 75,00
Gutachten wahrscheinlich nicht erforderlich
Vergütung IV (Regelsatz) EUR 1.450,00
Vergütung des TH in 5 Jahren Tätigkeit bei nicht mehr als 10 angemeldeten Gläubigern EUR 750,00

Sind also EUR 2.275,00 zzgl. anfallender MWSt. - sagen wir rund EUR 2.500,-


Nach nochmaliger Prüfung der Kommentierung zur Verfahrenskostenstundung nach §4a InsO sollte es wahrscheinlich doch kein Problem sein, wenn die Schulden aus der Zeit vor der Ehe stammen und in diesen Fällen eine Vorleistungspflicht nicht zum Tragen kommt. So Urteile vom LG Köln, aber es gibt auch eine BGH Entscheidung dazu. Das kann man raussuchen wenn notwendig. Eventuell fügt man ein Begleitschreiben dem Antrag bei, dass die Schulden aus vorehelicher Zeit stammen. Also in diesem Falle muss der aktuelle Ehemann wohl nicht für die Verfahrenskosten aufkommen und auch keine sonstigen Auskünfte zu seinen Verdienstmöglichkeiten geben.


Noch eine Frage zu den 22 Gläubigern. Da das ja schon 18 Jahre her ist, sind wirklich alle Forderungen als Vollstreckungstitel vorhanden ? Eventuell sollte man da auch nochmal Verjährung bei den Forderungen prüfen.
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marchie

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #8 am: 17. Februar 2011, 22:38:33 »

Hallo Fallera,
Überlege ob ich evtl. so einen Online Anwalt beauftragen sollte, ob das wirklich eine Hilfe wäre.
- Zu welchem Grund? Wenn es um die Beratung etc. einer möglichen Insolvenz geht, rate ich zu einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt vor Ort zu gehen!

Vielen Dank. Sie haben völlig Recht, wenn dann nur ein Anwalt vor Ort, Schuldnerberatung war ich schon.
In meinem Fall können die mich aber nicht weiter betreuen da keine Privatinsolvenz. (ich hoffe mal das stimmt so)
Nun werde ich das alleine in Angriff nehmen und Dank eurer Hilfe bin ich da sehr zuversichtlich das ich mir den Anwalt sparen kann.


Bez. des Arbeitens in der WVP sagt der § 295 Inso folgendes:(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

Im Grunde würde ich ja eine zumutbare Tätigkeit nicht ablehnen denn meine RSB will ich wenn es soweit ist natürlich nicht gefährden, da werde ich mich dann wohl mit dem TH auseinandersetzen müssen bei dem was geht und was eben nicht geht.
Aber erstmal muss der Antrag stehen und eingereicht werden, das ist jetzt das wichtigste.
Wo kann ich diesen Regelinsolvenantrag bekommen ?
Evtl. downloaden!

Danke und grüße
marchie

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Schimmelreiter

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #9 am: 17. Februar 2011, 22:53:18 »

Hallo,
schauen Sie mal beim Online-Auftritt Ihres zuständigen Amtsgerichtes. Dort sollten die entsprechenden Formulare zum downloaden zu finden sein.
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MfG Schimmelreiter
 

marchie

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #10 am: 17. Februar 2011, 23:06:09 »


Hallo tomwr,

Danke Ihnen.


Nach nochmaliger Prüfung der Kommentierung zur Verfahrenskostenstundung nach §4a InsO sollte es wahrscheinlich doch kein Problem sein, wenn die Schulden aus der Zeit vor der Ehe stammen und in diesen Fällen eine Vorleistungspflicht nicht zum Tragen kommt. So Urteile vom LG Köln, aber es gibt auch eine BGH Entscheidung dazu. Das kann man raussuchen wenn notwendig. Eventuell fügt man ein Begleitschreiben dem Antrag bei, dass die Schulden aus vorehelicher Zeit stammen. Also in diesem Falle muss der aktuelle Ehemann wohl nicht für die Verfahrenskosten aufkommen und auch keine sonstigen Auskünfte zu seinen Verdienstmöglichkeiten geben.

Das keine Auskunftspflicht gegenüber meinem Mann besteht das erleichtert mich jetzt schon, nicht das wir etwas zu verbergen haben, aber ich bin mir eben nicht sicher ob er so ohne weiteres kooperativ gegenüber des Gerichtes wäre, er hat ja auch nichts damit zu tun.
Das ich evtl. keine Gerichtskosten zahlen müsste wäre natürlich eine große Erleichterung, reicht da einfach ein Begleitschreiben oder muss man sich auf Urteile berufen.
Da bräuchte ich dann natürlich eure Hilfe.


Noch eine Frage zu den 22 Gläubigern. Da das ja schon 18 Jahre her ist, sind wirklich alle Forderungen als Vollstreckungstitel vorhanden ? Eventuell sollte man da auch nochmal Verjährung bei den Forderungen prüfen.

Ja sind alle als Vollstreckungstitel vorhanden, habe auch alle 2009 angeschrieben und um Aufstellung der Forderungen gebeten, insgesamt 25, drei davon haben sich nicht gemeldet.
Da das ja auch schon etwas her ist, müsste ich die Gläubiger nochmals anschreiben?
Denn ausser Zinsen ist seitdem ja nichts mehr dazu gekommen, keine VS oder EV, die hab ich 2008 zum letzten Mal abgegeben.

Hätte noch eine Frage;
die Bank ist der Hauptgläubiger, die hatten mich vor einer Woche angerufen weil sie einen Steuerbescheid haben wollen, intuitiv hab ich das aber abgelehnt. Können die den einfordern?
Ich nehme mal an das sie nicht erfreut waren als sie erfahren haben das mein Ex-Mann vor vier Jahren verstorben ist und somit nur noch einer und das bin ich übrig ist.
Der Banker sagte sowas am Telefon das sie das erst kürzlich erfahren haben.
Er lebte im Ausland, das erklärt vielleicht das die Bank das nicht wusste.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße
marchie

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tomwr

Re: Regelinsolvenz
« Antwort #11 am: 18. Februar 2011, 01:49:26 »

Die Formulare kann man downloaden. 3 Stück: Insolvenzantrag, Antrag auf RSB (meist verbunden) und Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Auf Urteil würde ich mich nicht speziell berufen, lediglich informieren dass die Schulden vor 18 Jahren aus einer anderen Ehe/Selbständigkeit entstanden sind. Und angeben, dass eine Forderung aus Arbeitsverhältnissen dabei ist und daher nur das Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommt.

Wenn das Gericht Fragen hat oder Unklarheiten sind werden die schon schreiben. Schadet aber nichts wenn man gleich erwähnt dass der jetzige Ehepartner mit den Verbindlichkeiten nichts zu tun hat bzw. die vor der Ehe entstanden sind. Dann muss der Richter sich nicht immer einen Kopf machen. Es ist durchaus förderlich wenn man ihn auf die richtige Spur bringt.

Zu dem Gläubiger, da würde ich überhaupt keine Auskunft direkt erteilen und auf die abgegebene eidesstattliche Versicherung verweisen. Da findet er alle Informationen die er braucht. Der letzte Steuerbescheid geht eigentlich noch nichtmal den Gerichtsvollzieher was an.
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