"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: laufende Insolvenz, schwanger, befristeter Arbeitsvertrag  (Gelesen 2643 mal)

privat

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3

Guten Tag.Ich bin über Google auf Ihre Seite gestoßen um Hilfe zu finden.Ich befinde mich in einem laufenden Insolvenzverfahren, bin berufstätig, zahle von meinem Gehalt den pfändbaren Betrag an den IV und bin nun schwanger.Nun meine Frage.Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.12.2009 aus, mein mutmaßlicher Entbindungstermin ist der 13.08.2009.Da ich als alleinerziehend gelte,und nur 400 Euro von meinem Gehalt übrigbleiben, stehen mir finanzielle Hilfen vom Staat zu?Von 400 Euro kann ich weder eine Ausstattung bezahlen noch einen Kinderwagen geschweige den etwas mehr zu Essen.Ich bin im Moment sehr durcheinander, da ich dann ab Januar auch nicht weiss wo ich mich melden muss (Arbeitsamt?) da ja mein Vertrag ausläuft ich aber gerne 2 Jahre für meinen Krümel da sein möchte.Wer zahlt dann für mich?Ich bitte um Ihre Hilfe.Danke
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: laufende Insolvenz, schwanger, befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #1 am: 23. Januar 2009, 19:45:30 »

Erst mal willkommen.

Umfassende Hilfe dürften Sie beim Amt für Familie und Soziales (oder wie das auch immer bei Ihnen heißt) erhalten.
Jatzt können Sie aber auch schon ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalöt bei der ARGE beantragen, da Sie nur 400,- Netto haben.

Sie müssen Sich, wenn Sie wissen, dass der Vertrag ausläuft umgehend beim AA melden.
Sonst bekommen Sie u.U. keine Unterstützung von dort.

Während des Mutterschutzes zahlt die KK ihnen Geld.
Nach dem Mutterschutz wird Elterngeld gezahlt. Wenn Sie jetzt nur 400,- Netto haben , werden es nicht wesentlich mehr.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

privat

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: laufende Insolvenz, schwanger, befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #2 am: 24. Januar 2009, 10:14:43 »

Guten Tag.
VIelen Dank für Ihre Antwort.Ich habe da etwas mißverständlich angegeben.Ich habe ein netto von 1135 Euro davon muss ich 120 Euro an den IV abgeben.Dann bleiben mir noch knapp 100 Euro zum Leben.Mir bleiben NACH ABZUG aller Lebenskosten nur 400 Euro im Monat.Die reichen ja kaum für mich selbst.Daher die Frage ob mir Zuschüsse vom Staat zustehen würden.
Beim AA werde ich mich dann umgehend melden da ich gerne 2 Jahre Zuhause bleiben möchte.
Vielen Dank
Gespeichert
 

privat

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: laufende Insolvenz, schwanger, befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #3 am: 24. Januar 2009, 10:16:10 »

Ich meinte mir bleiben dann 1000 Euro netto und nach Abzug aller Kosten für Miete, Strom, Wasser etc ... bleiben mir 400 Euro übrig für Essen und Fahrkarte und so weiter ..
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: laufende Insolvenz, schwanger, befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #4 am: 24. Januar 2009, 11:53:10 »

"zahle von meinem Gehalt den pfändbaren Betrag an den IV "

- wie viel zahlen Sie denn gegenwärtig an den IV/TH?

Wenn ich mich richtig erinnere,
kann man in Ihrer Situation folgenden "Einkommens-Mix" zur Existenzsicherung zusammenstellen: 

Elterngeld (früher Erziehungsgeld)
Kindergeld ggf. Zuschlag
Wohngeld / erg. ALG II

Einmalige Beihilfen für Kinderwagen + Co. sind m.E. auch möglich, kommt wohl auch auf das Bundesland an.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz