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Autor Thema: Trennungsgeld/Reisekostenvergütung und anstehende Kontenpfändung  (Gelesen 1976 mal)

ickebins

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Hallo,  :cheesy:
morgen werde ich meinen OE abgeben und bis Mitte Mai muss ich meinen Insoantrag abgegeben haben.
Ich bin berufstätig und derzeit erhalte ich neben meiner Vergütung auch unregelmässig Reisegeld/Trennungsgeld und bei dem in Kürze anstehenden Umzug wird die Vergütung für die Umzugsfirma natürlich auch über mein Girokonto abgewickelt. (Ich habe einen netten Arbeitgeber :biggrin: :biggrin:)

Grundsätzlich sind diese Leistungen nach §850 ZPO ja wohl unpfändbar.

Aber wir verhält es sich, wenn jetzt dummerweise genau dann, wenn .B. infolge des OE oder der Insoeröffnung das Konto gesperrt wird, diese Leistungen auf's Konto gehen bzw. als Guthaben drauf sind, bevor ich sie abholen kann?
 
Bekomme ich die Gelder dann mit dem Leistungsnachweis über das Vollstreckungsgericht wieder frei? oder sind sie weg?

Ist es strafbar, diese Gelder über ein Konto eines Verwandten laufen zu lassen? (Für die wirklich wichtigen Posten wie die Umzugsfirma z.B.....die Tausender habe ich nun wirklich nicht übrig :neutral:)

Vielen Dank.... :wink:
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ickebins

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Re: Trennungsgeld/Reisekostenvergütung und anstehende Kontenpfändung
« Antwort #1 am: 13. April 2009, 10:34:40 »

Guten Morgen!!

...muss mich mal nach oben drängeln.. :whistle: :whistle: :whistle:
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paps

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Re: Trennungsgeld/Reisekostenvergütung und anstehende Kontenpfändung
« Antwort #2 am: 13. April 2009, 17:20:49 »

nach der EV bekommen Sie eine Kontopfändung durch das Amtsgericht frei.
Nach Eröffnung der Inso ist der IV/Th dafür zuständig.

Sie könnten die Umzugsbeihilfe auch auf ein anderes Konto gehen lassen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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