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Autor Thema: lohnabtretung-insolvenzverfahren-steuerklasse  (Gelesen 2450 mal)

garfield1001

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lohnabtretung-insolvenzverfahren-steuerklasse
« am: 25. Oktober 2011, 17:27:53 »

hallo, mein pi verfahren liegt beim gericht, ist so gut wie durch,
chef ist informiert. T.-Bank hat jetzt l.-abtretung offengelegt.. chef überweist maximalbetrag, obwohl ein kinderfreibetrag von 0,5 auf der
steuerkarte und abrechnung steht. Ich wohne allerdings schon seit ca 1
Jahr alleine, und habe nur noch nicht die lst.-karte geändert. Was gibt
es für schnittstellen zwischen gericht (Bearbeitung insolvenzverf.) und
abtretung t.-bank...
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horst69

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Re: lohnabtretung-insolvenzverfahren-steuerklasse
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2011, 17:33:30 »

Was meinen Sie mit "Schnittstellen"??

Bzw. wie lautet Ihre Frage genau??

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garfield1001

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Re: lohnabtretung-insolvenzverfahren-steuerklasse
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2011, 17:39:04 »

natürlich mußte ich bei der schuldnerberatung im insolvenzantrag angeben
dass ich alleine lebe. Aber ich habe gehört, das ein kinderfreibetrag von
o,5 als 1 unterhaltspflichtige person gilt. Würde in meinem fall ca
400.- ausmachen. Ich weiß, die lst.-karte muß ich ändern, nur möchte ich
wissen, wenn mein chef jetzt die vorrangige lohnabtretung bedient (2 jahre)
erfährt das gericht wieviel?
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Fallera

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Re: lohnabtretung-insolvenzverfahren-steuerklasse
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2011, 07:12:39 »

Wenn Sie 1 Person (Kind) Unterhaltspflichtig sind, so muss dieses auch voll berücksichtigt werden bzw. der pfändbare Betrag lt. Pfändungstabelle abgeführt werden! Unabhängig was auf der Lohnsteuerkarte steht! Die Eintragung des Kindes auf der Steuerkarte hat "nur" steuerliche Bewandnisse, für die Pfändung jedoch keine.
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2011, 07:14:13 von Fallera »
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