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Autor Thema: Steuererklärung 2013  (Gelesen 4655 mal)

zamorra

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Steuererklärung 2013
« am: 05. Februar 2014, 21:39:46 »

Hallo an alle.

Ich habe auch mal eine Frage wegen der Steuererklärung für 2013

Ich soll diese ausfüllen und dem IV zuschicken. Soweit so gut. Aber muss die von uns unterschrieben werden oder unterschreibt der IV?

Bekomme ich vom Finanzamt Bescheid oder nur der IV

Was passiert mit der Nachzahlung? Bisher musste ich immer nachzahlen. Habe ich danach eine Gläubiger mehr oder muss ich mich mit dem FA auf kleine Ratenzahlungen einigen.

Hinweis.
Ich bin seit 10 Monaten in Rente. Gepfändet wird nichts, da wir unterhalt der Pfändungsgrenze liegen.

Gruß
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zamorra

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Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #1 am: 06. Februar 2014, 18:57:14 »

kann keiner antworten
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Der_Alte

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Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #2 am: 06. Februar 2014, 21:12:37 »

Eigentlich muss nur der Treuhänder unterschreiben.

Die Nachzahlung geht zu Ihren Lasten und muss aus dem laufenden pfändungsfreien Einkommen gezahlt werden.
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tomwr

Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #3 am: 07. Februar 2014, 02:14:22 »

Hinweis.
Ich bin seit 10 Monaten in Rente. Gepfändet wird nichts, da wir unterhalt der Pfändungsgrenze liegen.

Da spricht viel dafür, dass auch keine Einkommensteuer bezahlt werden muss oder zumindest sehr wenig.
Sofern man sowieso nur Rente bekommt, könnte man auch ein P-Konto einrichten und bis EUR 1.045,- dem Finanzamt eine lange Nase zeigen. Sollen sie doch pfänden.  :wink:
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zamorra

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Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #4 am: 07. Februar 2014, 18:38:09 »

Ich habe ein P Konto (mit Ehefrau - Hausfrau ) 1.440 € Pfändungsfrei. Rente von 1.350 €

Januar u. Februar 2013 Gehalt m. kleinem Bonus zum Abschied insgesamt ca. 5.000 € danach Rente. Evtl. ist auch hier eine Nachzahlung fällig die ich aber nicht zahlen kann und hoffe, dies mit 20 € im Monat abzahlen zu können.

Hoffe dann auf die Einsicht des FA, da die ja auch nichts pfänden können. Ich selber hätte keine Erklärung abgegeben aber der TH will es so. Damit habe ich nur weitere Schulden die ich nicht zahlen kann.

Gruß
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Der_Alte

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Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #5 am: 07. Februar 2014, 19:18:14 »

Ich selber hätte keine Erklärung abgegeben aber der TH will es so. Damit habe ich nur weitere Schulden die ich nicht zahlen kann.

Ob Sie wollen oder nicht, spätenstens nach Fristablauf hätte das FA zur Abgabe der Erklärung aufgefordert. Die wissen nämlich ganz genau, was an Einkommen geflossen und das wahrscheinlich etwas zu holen ist.

Vereinbaren Sie mit dem FA für das Steuerjahr 2014 eine Vorauszahlung, dann bleibt Ihnen wenigstens die hohe Nachzahlung auf ein Mal erspart.
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waldi

Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #6 am: 07. Februar 2014, 19:37:55 »

Durch das Gehalt und die Bonuszahlung dürfte eigentlich bis Ende Februar ausreichend Lohnsteuer bereits einbehalten worden sein, sodass bei anschließender Rentenzahlung, die ja auch nicht 100% steuerpflichtig ist, sicherlich nicht mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.
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zamorra

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Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #7 am: 07. Februar 2014, 21:44:58 »

Zitat: "Vereinbaren Sie mit dem FA für das Steuerjahr 2014 eine Vorauszahlung, dann bleibt Ihnen wenigstens die hohe Nachzahlung auf ein Mal erspart."

Warum soll ich für 2014 eine Vorauszahlung vereinbaren? Für 2014 brauche ich bestimmt nichts nachzahlen bei dieser Rente.
Wir liegen mit meiner Rente unterhalb von Hartz4 - davon brauche ich bestimmt nichts zu zahlen. Es geht hier um 2013
Bin verheiratet, Ehefrau Hausfrau ohne Einnahmen.
Wovon soll ich das denn auch bezahlen.
« Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:46:53 von zamorra »
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tomwr

Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #8 am: 10. Februar 2014, 23:58:54 »

Vereinbaren Sie mit dem FA für das Steuerjahr 2014 eine Vorauszahlung, dann bleibt Ihnen wenigstens die hohe Nachzahlung auf ein Mal erspart.

Sorry - aber das ist unsinnig. Da das FA in der WVP aufrechnen kann.
Niemals in der Insolvenz beim Finanzamt Überzahlung leisten. Eine Grundregel.

Ausserdem fällt für 2014 (EUR 16.200 Einkünfte bei Ehegatten) keine Einkommensteuer an.
Und für 2013 fällt mit Berücksichtigung der Gehälter im Jan/Feb+Abfindung (10x1350 + 5000) = 18.500 nur rund EUR 330,- Lohnsteuer an. Das kann man ggf. mit irgendwelchen Ausgaben noch auf 0 drücken.

Aber es dürfte sowieso wie Waldi gesagt hat, genügend Einkommensteuer durch den AG abgeführt worden sein, so dass faktisch eher eine Rückzahlung wahrscheinlich ist. Die vermutlich der IV dann kassiert.
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zamorra

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Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #9 am: 12. Februar 2014, 20:15:47 »

Danke für die bisherigen Antworten.

Vor meiner Rente war ich in Altersteilzeit und brauchte für mein Einkommen keine Einkommenssteuer zahlen. Aufgrund der damaligen Nebenbeschäftigung meiner Frau auf Steuerkarte (Ich Steuerklasse 3 - Ehefrau 5) musste ich jedes Jahr eine Nachzahlung tätigen (Zusammen Veranlagung)

Für 2013 stehen nur meine Einnahmen (Rente und wie oben angegeben)

Ab 2014 nur noch meine Rente

Guthaben wird für 2013 nicht da sein sondern eher eine Nachzahlung und ab 2014 wird wohl keine Steuer fällig werden. Aufrechnung also nicht möglich.

Meine Ausgangsfrage, wird das FA mit einer geringen Ratenzahlung für 2013 einverstanden sein oder was kann ich machen?
Ab 2014 erübrigt sich ja dieses Problem.
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tomwr

Re: Steuererklärung 2013
« Antwort #10 am: 14. Februar 2014, 00:25:06 »

Danke für die bisherigen Antworten.

Vor meiner Rente war ich in Altersteilzeit und brauchte für mein Einkommen keine Einkommenssteuer zahlen. Aufgrund der damaligen Nebenbeschäftigung meiner Frau auf Steuerkarte (Ich Steuerklasse 3 - Ehefrau 5) musste ich jedes Jahr eine Nachzahlung tätigen (Zusammen Veranlagung)

Gut - das ist natürlich eine etwas andere Ausgangslage.
Natürlich wird sich das FA auf eine Ratenzahlung einlassen - was bleibt ihnen denn anderes übrig ?
Einfach auf die aktuelle finanzielle Situation verweisen und die Pfändungsfreiheit der Einkünfte.

Ich würde aber erstmal den Bescheid abwarten und ggf. eine Niederschlagung nach §261 AO beantragen aufgrund der geringen Einkünfte wenn es sich um einen überschaubaren Betrag handelt. Pfänden können sie ja eh nichts. Ich meine bei 2 Personen und der mickrigen Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenze würde ich nicht großartige Zahlungen leisten. Wovon auch ?
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