Meine Frau stellte mir heute eine Frage, die jemand von Ihnen sicher besser beantworten kann, als ich (derzeit).
a) Ab wann dürfen wir uns denn in der PI ein neues Fahrzeug zulegen, dass nicht mehr gefährdet ist, also selbst der TH hat seine Finger nicht mehr im Spiel hat?.
Sobald wir nun den ersten Kontakt mit unserem TH haben und in ein paar Wochen/Monaten soweit alles geklärt ist wie es weitergeht usw., ebenso wenn wir ein Schreiben vom TH haben, dass unser jetziger 2003er VW Golf (Wert noch ca. 3000-4000 Euro) freigegeben ist und nicht mehr der Masse angehört, demnach die Gefahr gebannt haben, dass uns das Auto jemand mitnehmen kann, würden wir gerne monatlich Geld zurücklegen, um spätestens in 1-1,5 Jahren ein neues Fahrzeug zu kaufen, also nicht ganz neu, aber natürlich ein jung Gebrauchter.
Auch mit dem Hintergrund, dass wir bald einen etwas größeren brauchen, wegen kommenden Kind.
Dazu eine Frage von mir:
b) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit dem TH im Vertrauen zusammen arbeite und ihm jeden Monat meine Gehaltsabrechnung zusende, dazu natürlich auch jeden Monat den pfändbaren Betrag auf sein Treuhandkonto überweise ?. Grund ist: ich möchte nicht meinen Arbeitsplatz und ebenso künftige Gehaltsanpassungen (Erhöhungen) usw.. gefährden, weil mein Arbeitgeber durch die Zahlung an Dritte nun zu mehr Aufwand verpflichtet ist. Da es sich um einen Arbeitgeber mit über 120.000 Mitarbeiter handelt und ich sicher nicht der einzige Mitarbeiter mit einem solchen Problem bin, würde und muss ich es ja dennoch nicht drauf anlegen.
Hat jemand darin Erfahrung, ob sich ein TH darauf einlässt ?. Denn im Grunde belege ich ihm ja monatlich mein Gehalt durch die Abrechnung und ebenso ist ja dadurch der pfändbare Betrag ersichtlich, ansetzbar usw...Und natürlich möchte ich ja nicht meine RSB in Gefahr bringen, weil ich jemanden auf den Arm nehmen will.