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Autor Thema: Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??  (Gelesen 3539 mal)

geschieden1907

  • Gast
Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??
« am: 05. Februar 2013, 08:36:37 »

Eine Frage (damit ich schon mit etwas mehr Wissen auftrete), bevor der TH sich um mich und meine Belange, Verträge usw. kümmert und ggf. Dinge macht, die ggf. nicht der Regel entsprechen und ich mich nicht direkt über den Tisch ziehen lasse, was mir nachher ggf. große Rennerei bereitet.

Im Grunde habe ich keine wertvollen Dinge mehr, die noch wertvoll sind, bzw. verwertet werden können, außer natürlich mein Einkommen und folgende Dinge:

1) Was passiert mit meiner Pensionskasse, die ich seit über 13 Jahren bei meinem Arbeitgeber habe und für mein Alter (zusätzliche Rente) dienen soll ?. Muss ich das (restliche, wegen einer Scheidung und Versorgungsausgleich) Guthaben daraus auch abtreten?

2) Ich habe eine Riesterrente für meine Frau und mich abgeschlossen. Was passiert mit der Riester, also ebenso eine weitere Rente für später ?.

3) Was passiert mit der staatlichen und mir zustehenden Rente, wird diese angetastet ?.

4) Was ist mit anderen Verträgen (die ich bisher immer und auch natürlich auch weiter immer brav bezahl(t)e), wie z.B: Telekom (Telefon, Internet), KFZ-Haftpflicht, private Haftplichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung.
Werden die Versicherungen vom TH angeschrieben und/oder gar gekündigt ?

5) Was ist mit dem Vermieter (auch hier habe ich keinen Rückstand und habe immer die Miete pünktlich bezahlt).
Wird der vom TH angeschrieben ?.
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Insokalle

Re: Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??
« Antwort #1 am: 06. Februar 2013, 17:49:41 »

Das Kapital in der Pensionskasse ist idR unpfändbar. Das angesparte Riesterkapital ist geschützt, soweit es aus geförderten Beträgen besteht. Das nicht geförderte Vermögen ist pfändbar. Ggf. müssten auch noch die Voraussetzungen der §§ 851 ff ZPO genauer geprüft werden.
Bei der gesetzlichen Rente gibt es kein Kapitalvermögen in dem Sinne.

Die Rentenzahlungen selbst sind unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen pfändbar. Auf Antrag des IV/TH kann ein Beschluss des Gerichts über die Zusammenrechnung ergehen.

Zu 4: Wenn die genannten Institutionen, Firmen keine Gläubiger sind, werden sie nicht angeschrieben. Die Verträge werden vom Verwalter auch nicht gekündigt.

Zu 5: Normalerweise ja. Er gibt die sog. Enthaftungserklärung ab (§ 109 InsO) und interessiert sich vielleicht auch noch für eine Mietkaution.

Gespeichert
 

geschieden1907

  • Gast
Re: Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??
« Antwort #2 am: 06. Februar 2013, 18:20:58 »

DANKE an Sie @Insokalle

Jedoch verstehe ich gerade eins nicht:
Die Rentenzahlungen selbst sind unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen pfändbar. Auf Antrag des IV/TH kann ein Beschluss des Gerichts über die Zusammenrechnung ergehen.

Das heißt, der Staat / das Gericht geht sowohl an meine Rente ?.. Ich meine: ich bin gerade Anfang 40, also bis meine Rente zum Tragen kommt, dauert es noch über 20 Jahre... und eigentlich ist die RSB ja "schon" in 6 Jahren.
Denn wenn die jetzt schon an meine Rente gehen und sich davon Kapital "abzweigen", dann könnte ich ja schon in kürzester Zeit (mal übertrieben gedacht), RSB beantragen.
Mal abgesehen davon, wäre das ja noch eine viel größere Bestrafung wenn man sich auch an so einem Kapital (Rente) zur Altersvorsorge zu schaffen macht.

Mietkaution haben wir nie gezahlt, da wir damals mit dem Vermieter diese aus dem Internet bekannt "Deutsche Kautionskasse" abgeschlossen haben. In dem Fall zahlen meine Frau und ich 1x jährlich einen Jahresbetrag (eine Art Versicherung), die uns aber nicht zurückerstattet wird, sondern nur dem Vermieter (im Schadensfall) zu Gute kommt. Man sparte sich aber bei Mietabschluss schon mal z.B. 3 MM Kaution, dafür kostet die Mietkaution nur knapp 100 Euro im Jahr.. solange man die Wohnung mietet...
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Der_Alte

  • Gast
Re: Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??
« Antwort #3 am: 06. Februar 2013, 18:43:29 »

Zwei Irrtümer:

Erstens: nicht der Staat oder das Gericht pfänden, sondern die Gläubiger.

Zweitens: die gesetzliche Rente ist natürlich erst zum Auszahlungszeitpunkt pfändbar. Wenn das also er in vielen Jahren nach der RSB eintritt, spielt die Rente keine Rolle.
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geschieden1907

  • Gast
Re: Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??
« Antwort #4 am: 08. Februar 2013, 18:03:57 »

@Insokalle
@Der_Alte

Wie immer DANKE für die Antworten!!.

Heute kam der Beschluss vom AG (bereits schon 10 Tage nach Abgabe der Antragsunterlagen zur PI). Das Verfahren ist somit vom heutigen Tage eröffnet. Auch wenn es mich nun etwas nervös macht, beruhigt mich das etwas, denn nun kann ich dem GV und dessen beauftragtes AG mitteilen, dass somit die Abgabe der EV mit Datum in 2 Wochen somit endgültig hinfällig ist.

Jedoch muss ich noch mal fragen, weil meine Frau nun etwas nervös wird  :dntknw:
Wir gehen davon aus, dass sich nun auch der TH zeitnah meldet. Aber meine Frau hat nun Angst, dass der TH sich auch beim Vermieter unserer Wohnung meldet und wir dadurch die Wohnung verlieren, weil wir ja nun in PI gehen müssen. Wie erwähnt haben wir bisher immer pünktlich unsere Miete bezahlt. Demnach hat der Vermieter keinen Grund gegen uns zu schießen.
Ist es ggf. von Vorteil, wenn wir mit offenen Karten mit dem Vermieter vorab sprechen, bevor der TH sich an den Vermieter wendet ?. Oder besteht auch die Möglichkeit, dass der TH sich nicht für den Vermieter interessiert ?. Wie oben schon erwähnt, würden wir so oder so keine Mietkaution vom Vermieter jemals (zurück)bekommen. Wenn dann nur die jährlich ggf. Rückzahlung für zuviel gezahlte Nebenkosten.

Was ist sonst noch ggf. von Vorteil schon zu tun, um dem TH zuzuarbeiten.?
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blackbetty69

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Re: Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??
« Antwort #5 am: 08. Februar 2013, 22:38:43 »

Hallo,
der Vermieter wird i.d.R. immer vom TH angeschrieben, auch wenn keine Kaution zu holen ist. Ihr Mietvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis und der TH teilt dem Vermieter mit, dass er in dieses nicht eintritt, wenn Sie nicht zahlen.
Die anderen Verträge bleiben mittlerweile meistens unberührt, wenn Sie einen Vertrag haben, aus dem Sie raus möchten, so ist die Insolvenz eine gute Gelegenheit dazu.
Wie Sie mit Ihrem TH umgehen , müssen Sie selber abwägen, hier lässt sich nichts standarisieren -bedenken Sie immer, dass er nicht Ihr Freund ist und es seine Aufgabe ist, Vermögen für die Gläubiger zur Masse zu ziehen. Geben Sie mal hier in die Suche "Treuhänder" ein, Sie werden sehen was ich meine- die ticken alle anders.
Wenn er was von Ihnen will, meldet er sich - ansonsten kommen Sie Ihren Obliegenheiten nach und lassen ihn am besten in Ruhe.

Lg

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Der_Alte

  • Gast
Re: Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??
« Antwort #6 am: 09. Februar 2013, 18:28:35 »

Insolvenz ist kein Grund, da Mietverhältnis zu kündigen. Und da Sie, wie Sie schreiben, immer pünktlich die Miete gezahlt haben, dürfte das dem Vermieter ziemlich gleichgültig sein.
Wenn Sie ein gutes Verhältnis zum Vermieter haben, spricht nichts gegen eine kurz Info durch Sie.
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geschieden1907

  • Gast
Re: Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??
« Antwort #7 am: 10. Februar 2013, 18:01:41 »

Meine Frau stellte mir heute eine Frage, die jemand von Ihnen sicher besser beantworten kann, als ich (derzeit).

a)  Ab wann dürfen wir uns denn in der PI ein neues Fahrzeug zulegen, dass nicht mehr gefährdet ist, also selbst der TH hat seine Finger nicht mehr im Spiel hat?.
Sobald wir nun den ersten Kontakt mit unserem TH haben und in ein paar Wochen/Monaten soweit alles geklärt ist wie es weitergeht usw., ebenso wenn wir ein Schreiben vom TH haben, dass unser jetziger 2003er VW Golf (Wert noch ca. 3000-4000 Euro) freigegeben ist und nicht mehr der Masse angehört, demnach die Gefahr gebannt haben, dass uns das Auto jemand mitnehmen kann, würden wir gerne monatlich Geld zurücklegen, um spätestens in 1-1,5 Jahren ein neues Fahrzeug zu kaufen, also nicht ganz neu, aber natürlich ein jung Gebrauchter.
Auch mit dem Hintergrund, dass wir bald einen etwas größeren brauchen, wegen kommenden Kind.

Dazu eine Frage von mir:
b) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit dem TH im Vertrauen zusammen arbeite und ihm jeden Monat meine Gehaltsabrechnung zusende, dazu natürlich auch jeden Monat den pfändbaren Betrag auf sein Treuhandkonto überweise ?. Grund ist: ich möchte nicht meinen Arbeitsplatz und ebenso künftige Gehaltsanpassungen (Erhöhungen) usw.. gefährden, weil mein Arbeitgeber durch die Zahlung an Dritte nun zu mehr Aufwand verpflichtet ist. Da es sich um einen Arbeitgeber mit über 120.000 Mitarbeiter handelt und ich sicher nicht der einzige Mitarbeiter mit einem solchen Problem bin, würde und muss ich es ja dennoch nicht drauf anlegen.
Hat jemand darin Erfahrung, ob sich ein TH darauf einlässt ?. Denn im Grunde belege ich ihm ja monatlich mein Gehalt durch die Abrechnung und ebenso ist ja dadurch der pfändbare Betrag ersichtlich, ansetzbar usw...Und natürlich möchte ich ja nicht meine RSB in Gefahr bringen, weil ich jemanden auf den Arm nehmen will.
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geschieden1907

  • Gast
Re: Fragen bevor der TH kommt - Was passiert mit......??
« Antwort #8 am: 13. Februar 2013, 19:19:53 »

Ich habe eine weitere Frage zu den vorhergehenden....

Wenn ich mir in der Privatinso eine Prepaid-Kreditkarte besorge, also eine Kreditkarte (VISA oder Mastercard) die NUR auf Guthabenbasis arbeitet, ist das verboten oder nicht ?.
Woher bekommen z.B. Banken eine Info über eine Privatinso, wenn ich bei dieser Bank KEINE!!! Schufaerklärung unterschrieben habe und ebenso diese Bank großspurig im Internet damit wirbt "auch bei negativer SCHUFA oder Privatinsolvenz"... bla ba.

Im vorliegenden Fall hatte ich schon vor Monaten eine VISA-Karte von der BW-Bank bestellt, die weder in der SCHUFA registriert ist/war, noch habe ich irgendwas unterschrieben. Die Bank warb schon damals damit, dass man eine solche Karte auf Guthabenbasis auch in einer Inso haben darf.
Heute bekam ich plötzlich ein Schreiben mit Kündigung und Bitte um Rücksendung der Karte, weil man informiert wurde, dass ein Inso-Verfahren eröffnet wurde.
Darum ist meine Frage: gibt es ein Gesetz, dass eine Prepaid-Kreditkarte VERBIETET ?...
Gespeichert
 
 

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