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Autor Thema: steuernachzahlung für die zeit VOR inso-eröfnung  (Gelesen 1917 mal)

elga

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steuernachzahlung für die zeit VOR inso-eröfnung
« am: 29. April 2013, 16:14:46 »

hallo,
meine inso wurde januar 2012 eröffnet.
nun habe ich und mein mann die einkommenssteuerbescheinigung für 2011 erhalten und wir müssen was nachzahlen.
aber müsste denn nicht eigentlich die hälfte davon (mein anteil) als inso-forderung gelten?

in 2012 können wir mit einer erstattung rechnen und ich denke mal, dass das fa die gleich verrechnen wird.
muss ich dann trotzdem meinen anteil noch an den th abführen?
ich bin noch nicht in der wvp.
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Nixmehrda

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Re: steuernachzahlung für die zeit VOR inso-eröfnung
« Antwort #1 am: 29. April 2013, 16:43:44 »

Die Summe vom Amt auf Euch aufteilen lassen, wenn dies noch nicht geschehen ist.
Dein Anteil geht in die Insolvenzmasse.

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Insokalle

Re: steuernachzahlung für die zeit VOR inso-eröfnung
« Antwort #2 am: 30. April 2013, 10:16:33 »

1. ESt 2011
Sie beantragen bei dem FA die Aufteilung der Steuerschuld. Die Aufteilung ergibt nicht unbedingt eine hälftige Schuld gegenüber dem FA. Da normalerweise die Einkommen der Eheleute ungleich hoch sind und der Steuerabzug je nach Klasse ebenfalls, gibt es ganz andere (oft überraschende) Ergebnisse. Sofern auf Sie eine Nachzahlung entfallen sollte, geht die keinesfalls in die Masse. Es ist vielmehr eine Insolvenzforderung, die das FA nur zur Tabelle anmelden kann. Sie braucht folglich nicht bezahlt werden.

2. ESt 2012
Falls das Verfahren 2013 noch laufen sollte, ist der TH für die Erstellung der Steuererklärung zuständig, zumindest für Ihren Teil. Läuft das Verfahren dann noch oder wurde die Nachtragsverteilung angeordnet, geht die Erstattung an die Masse, die auf die Zeit des lfd. Verfahrensentfällt. Ist das Verfahren aufgehoben, kann das FA aufrechnen. Um eine Aufteilung der Steuer auf die Eheleute wird man auch in dem Jahr kaum herumkommen.

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Prinz Eisenherz

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Re: steuernachzahlung für die zeit VOR inso-eröfnung
« Antwort #3 am: 30. April 2013, 15:41:40 »

Es ist ja auch für Rentner Interessant die von Nachzahlungen betroffen sind.
Sicherlich gibt es dort auch Rentner die dann aus Unwissenheit gleich für mehrere Jahre Nachzahlen müssen.
Es gibt auch Rentner die in Inso leben und die es dann Hart trifft.
Mich würde mal Intressieren wenn es solche Rentner gibt, die bedingt durch ihre Inso dann nicht zahlen können was dann passiert.

Können die Gefahr laufen, dass man denen dann die WVP verweigert oder gar schlimmers wie Knast.
Gibt es hier schon Menschen die sowas schon erlebt haben.
Würde mich mal Intressieren.
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waldi

Re: steuernachzahlung für die zeit VOR inso-eröfnung
« Antwort #4 am: 01. Mai 2013, 09:07:46 »

Ein Sonderstatus für Rentner ist in der Insolvenzordnung nicht vorgesehen.

Also ist auch für diese Bevölkerungsgruppe so zu verfahren, wie von Insokalle erläutert wurde.
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Nixmehrda

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Re: steuernachzahlung für die zeit VOR inso-eröfnung
« Antwort #5 am: 01. Mai 2013, 09:33:07 »

Es ist ja auch für Rentner Interessant die von Nachzahlungen betroffen sind.
Sicherlich gibt es dort auch Rentner die dann aus Unwissenheit gleich für mehrere Jahre Nachzahlen müssen.
Es gibt auch Rentner die in Inso leben und die es dann Hart trifft.
Mich würde mal Intressieren wenn es solche Rentner gibt, die bedingt durch ihre Inso dann nicht zahlen können was dann passiert.

Können die Gefahr laufen, dass man denen dann die WVP verweigert oder gar schlimmers wie Knast.
Gibt es hier schon Menschen die sowas schon erlebt haben.
Würde mich mal Intressieren.


Entweder sind die Steuerforderungen vor dem Insolvenzantrag entstanden, dann gehen sie in das IV und die RSB ein. Sind die Steuerforderungene danach enstanden sind es Neuschulden, die RSB ist aber nicht gefährdet.
Das gilt analog auch für alle anderen Forderungen und auch nicht nur für Rentner.
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elga

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Re: steuernachzahlung für die zeit VOR inso-eröfnung
« Antwort #6 am: 01. Mai 2013, 16:46:01 »

hallo,
danke erst mal für die antworten.
ich habe mal nachgedacht, da ich ja in einer umschulung bin, habe ich ja auch keine einkommenssteuer gezahlt.
dann müssten ja eigentlich sowohl die nachzahlung als auch die erstattung alleine von meinem mann sein.dann dürfte auch der th nicht von der erstattung profitieren.
das dumme an der sache ist, dass wir nur einen steuerbesheid bekommen haben, wo nur mein mann aufgefüht ist, mit dem hinweis, dass mein bescheid zum th gegangen ist.
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