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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren  (Gelesen 5948 mal)

zwergflo

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Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« am: 11. Oktober 2014, 21:21:13 »

Hallo,

irgendwie blicke ich nicht mehr durch! Kurz zu meinen daten meine Privatinsolvenz läuft seit 17.01.2011 und ist immer noch eröffnet.

Ich stelle mir die frage ob ich eine Steuernachzahlung aus dem Jahr 2011 an das FA bezahlen muss oder ob ich es, weil es im Insolvenzverfahren entstanden ist, nicht bezahlen muss.

Danke für euere Antworten
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Der_Alte

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2014, 16:05:41 »

Kurz gefasst: Steuererstattungen bekommt der Insolvenzverwalter, Steuernachzahlungen zahlt der Schuldner.
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zwergflo

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2014, 18:07:48 »

Hallo,

danke schonmal für deine Antwort zählt das auch wenn das Verfahren noch eröffnet ist???
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Der_Alte

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2014, 21:34:04 »

ja, denn in der WVP bekommt grundsätzlich der Schuldner die Steuererstattung / muss er die Nachzahlung leisten.
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Feuerwald

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2014, 01:07:58 »

Sind Sie selbständig oder abhängig beschäftigt?
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

zwergflo

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 13. Oktober 2014, 16:00:50 »

Hallo,

Aber ich bin ja noch nicht in der WVP! Sorry das ich das nicht verstehe.

Nein ich bin nicht Selbstständig ich bin angestellt.

Paragrapgh 55 InsO sagt doch aus:

(4) Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.

Oder verstehe ich da was falsch ??
Mit freundlichen Grüßen
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Maurice Garin

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 13. Oktober 2014, 16:10:25 »

(4) Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.

Steuernachzahlungen bei Arbeitnehmern werden nicht vom Insolvenzverwalter, bzw. mit dessen Zustimmung begründet. Daher liegen keine Masseverbindlichkeite vor und der Schuldner muß selber zahlen. Das ist ärgerlich, weil ja offensichtlich die Lohnsteuer zu niedrig war und damit ggf. der Pfändungsabzug höher. Damit zahlt der Schuldner im Grunde zweimal. Ist aber so.

Warum kam es denn überhaupt zu einer Nachzahlung? Falsche Steuerklassenwahl?
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eidechse

Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 13. Oktober 2014, 17:26:46 »

Mal abgesehen davon, dass § 55 Abs. 4 InsO hier auch gar nicht einschlägig ist, da er das Insolvenzeröffnungsverfahren betrifft. Also das Verfahren ab Antragstellung bis Insolvenzeröffnung und auch nur dann, wenn das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt hat. In einem Verbraucherinsolvenzverfahren wird dies aber wohl eher nicht vorkommen. Maximal habe ich erlebt, dass ein Gutachter beauftragt wurde, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein IK-Verfahren vorliegen.
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zwergflo

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 13. Oktober 2014, 17:35:35 »

Hallo,
Oh man das ist ja zum kotzen. Ja falsche Steuerklassen Wahl verbunden mit Mieteinnahmen aus meiner ehemaligen Eigentumswohnung die ich bei der Steuer nicht angegeben habe denn diese hat ja der IV bekommen und ich dachte deswegen muss ich das nicht mitangeben. Nun hat das Finanzamt einen Änderungsbescheid geschickt, weil sie vom IV das mitgeteilt bekommen hat.
Danke euch
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Insokalle

Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 13. Oktober 2014, 19:46:20 »

Damit hätten Sie auch gleich rausrücken können! Immer diese Bröckchen-Infos!
Hat der IV die ETW freigegeben? Gab es eine Zwangsverwaltung?
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zwergflo

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #10 am: 14. Oktober 2014, 19:13:20 »

Hallo,

also von einer Zwangsverwaltung weiss ich nichts bekommt darüber einen bescheid? Mittlerweile wurde die ETW verkauft was bedeutet freigegeben?

Mfg
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Insokalle

Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #11 am: 15. Oktober 2014, 19:05:05 »

Der IV kann Vermögen aus der Masse freigeben. Dann ist der Schuldner wieder dafür verantwortlich und der IV hat damit nichts mehr zu tun. Die Freigabe wird dem Schuldner gegenüber erklärt. Daher müssen Sie wissen, ob dies der Fall war oder nicht. Wer hat denn den KV unterschrieben? Das könnte ein Indiz sein.

Wenn keine Freigabe erfolgte, sind die Steuern, die auf die Einkünfte aus V+V entfallen, nach einer Entscheidung des FG Münster Masseverbindlichkeiten, die der IV zahlen muss.
Außerdem muss das Jahr 2011 wegen der Verfahrenseröffnung aufgeteilt werden auf die Zeiträume vor und nach Eröffnung.
Daher kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll sein. Meines Wissens läuft in der Sache FG Münster das Revisionsverfahren. Also könnte mögl. AdV beantragt werden bis zur Entscheidung des BFH.

Da Sie mit dem Fall offenbar überfordert sind, sollten Sie ihn unbedingt zur Überprüfung an einen Berater übergeben. Die Einschätzungen hier hängen davon ab, ob nicht noch mehr Infos fehlen.
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zwergflo

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #12 am: 15. Oktober 2014, 19:38:17 »

Naja eine Info fehlt vielleicht noch!

Und zwar habe ich persönlich denn Bescheid vom FA nicht erhalten sondern meine Ehefrau und die Nachzahlung in Höhe von knapp 1000€ wurde von ihr gefordert.
Wir hatten 2011 noch die Zusammenveranlagung gewählt. Nun überlegte ich ob ich nicht die getrennte Veranlagung wählen dann würde meine Ehefrau über 1000€ wiederbekommen ich jedoch durch die Steuerklasse 3 und die "Mieteinnahmen" knapp 3000€ nachzahlen.
Außerdem habe ich vor kurzem vom FA noch einen Brief bekommen wegen einer neuen Steuernummer für mich.

Ich muss mir mal meine ganzen unterlagen nochmal genau angucken wegen der Eigentumswohnung.

Ich kann mich jedoch daran erinnern das das Finanzamt mich in 2012 angeschrieben hat wegen der Grundsteuer für die Eigentumswohnung und das von mir verlangte daraufhin rief ich bei meinem IV im Büro an und die meinten das er das zahlt und nicht ich.

Erstmal vielen dank für deine Hilfe
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zwergflo

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Re: Steuernachzahlung während Insolvenzverfahren
« Antwort #13 am: 18. Oktober 2014, 08:40:48 »

Ich kann ja auch schlecht bei meinem IV anrufen und fragen ob er die Steuerschuld zu tragen hat, weil ich diese nicht zahlen möchte  :wink:

Da meine Frau finanziell nicht in der Lage ist das zu bezahlen werden wir probieren die Steuerschulden Stunden zu lassen. Es kommt ja auch bald schon wieder die nächste Steuerertattung im nächsten Jahr. Kann das FA dann auch meine Erstattung einbehalten oder gehört das zu 100% dem IV, weil mein Verfahren noch eröffnet ist?

Mit freundlichen Grüßen
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